Hallo,
ich möchte als gewerblicher Verkäufer ein paar gebrauchte Artikel zum Verkauf anbieten. Die Gewährleistung möchte ich auf 1 Jahr verkürzen.
Darf ich dies nur in einer AGB angeben? (hab ich noch nicht)
Muss ich bei der Formulierung etwas beachten?
Muss ich für ein gebrauchte Artikel auch ein Widerrufsrecht einräumen?
Danke
ich möchte als gewerblicher Verkäufer ein paar gebrauchte Artikel zum Verkauf anbieten. Die Gewährleistung möchte ich auf 1 Jahr verkürzen.
Darf ich dies nur in einer AGB angeben? (hab ich noch nicht)
Muss ich bei der Formulierung etwas beachten?
Muss ich für ein gebrauchte Artikel auch ein Widerrufsrecht einräumen?
Danke
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