Das Kammergericht Berlin hatte in einem aktuellen Fall (Az.: 5 W 73/07, Urteil vom 03.04.2007) über verschiedene Formulierungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei Versandangaben in eBay-Angeboten zu entscheiden. Im strittigen Angebot der Antragsgegnerin hieß es dazu: "Eine Übergabe an den Paketdienst erfolgt in der Regel 1-2 Tage nach Zahlungseingang, bei kundenspezifischen Anfertigungen ca. 7 Tage-10 Tagen nach Zahlungseingang im Zusammenhang mit folgenden Angaben: Bitte beachten sie bei der Bestellung, dass die Lieferzeiten der Post meist bis zu 10 Tagen dauern kann. (...)" (Fehler im Original).
Quelle:
e-recht24.de/news/abmahnung/472.html
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