eBay Verkäuferschutz - Verkauf nach Spanien - DHL - Paket noch nicht zu gestellt/verloren - Entscheidung Rückerstattung Käufer

    • monza30 schrieb:

      Nur... wer will's denn beweisen?
      DHL muss die Zustellung beweisen, denn mit dem Zusteller hat hat der Absender einen Liefervertrag.

      Malledive schrieb:

      Nun steckt das Paket seit dem 10.07 mit unveränderten Status irgendwo im Exportzentrum

      Malledive schrieb:

      hinterlegt mit Verweis, es ist auf dem Weg und dass wie auch bei eBay niedergeschrieben: "Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB).
      Das deutsche BGB hilft in Spanien nix. Allein schon der Hinweis, dass der Empfänger (Käufer) das Risiko des Verlustes/Beschädigung tragen würde, ist falsch interpretiert, denn in dem erwähnten Paragraphen geht es anscheinend um die Verteilung des Risikos bei Untergang. Habe noch kein DHL-Fahrzeug auf der Autobahn untergehen sehen. Das Risiko ist beim versicherten Versand beim Absender, respektiv bei Versandunternehmen. Deshalb kann auch nur der Verkäufer/Absender einen Nachforschungsauftrag stellen, nicht der Käufer/Empfänger. Und ja, @Kaiolito hat Recht, wenn der Deal bei 900 € war aber nur Standardversand ins Ausland beauftragt wurde, gibt es halt nur den Standardwert erstattet.

      @Malledive ich hatte mal eine Uhr von D nach Österreich geschickt. Der Sendestatus hat sich plötzlich über Tage gar nicht verändert. Drei Wochen später tauchte das Paket in einem Norddeutschen Verteilzentrum auf und wurde nicht dem Empfänger sondern mir wieder zugestellt. Für das Porto bekam ich eine Gutschrift. Nur, mein Käufer war seriös und hat den Status ebenso verfolgt. Er hatte erkannt, dass ich machtlos war und eben abgewartet, was passiert. Schlussendlich hat er die Uhr dann durch erneute Zustellung bekommen. Allerdings hatte ich den empfangenen Kaufpreis bei PayPal sofort auscashen können, was in deinem Fall gar nicht ging.

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    • Reducal schrieb:

      Also ist der Malledive voll der Gelackmeierte und niemand interessierts.
      Der Verkäufer müsste eigentlich derjenige sein, der Unterstützung bekommt, denn schließlich zahlt er ja die Ebay Gebühren für den Verkauf sowie die Paypal Gebühren. Die kommen schließlich drauf und dürften noch mal rund 120 € sein ....

      Da würde ich tatsächlich rechtlich dagegen vorgehen. Die Frage wäre, ob die Rechtsschutzversicherung einen Anwalt vom Format eines Steinhöfel bezahlen würde, der den Laden diesbezüglich auseinandernimmt ;)
      Grüße von BuFi
    • Also der K hat mir tatsächlich 500€ zurücküberwiesen. Ich habe mich auf die 100€ Rabatt eingelassen, falls es bei ihm noch ankommen sollte. Klar, ich kann nix für die Versanddauer, aber er hat das Geld ja bereits von Paypal zurückerstattet bekommen und mir angeboten, wenn Rechner bei ihm eintrifft:
      1) Ich zahl Versand und er sendet den Rechner zurück.
      2) Er behält ihn, dafür 100€ runter

      Da ich generell happy bin, den los zu sein und mit den -100€ Leben kann, ist 2) okay für mich. Stand recht lange bei ebay online, war kein überhöhter Preis, aber jetzt auch nicht günstig, deswegen d'accord.
      Bei DHL tut sich nix, Nachforschungsauftrag habe ich bereits eingereicht, versichert war es tatsächlich nur bis 500,-, wie immer 'nachher ist man immer klüger' - habe am falschen Ende gespart.
      Sehe in Zukunft einfach eher davon ab, Artikel mit solchen Kaufpreisen ins Ausland zu versenden. Gefahr, dass das länger dauert, verschwindet, was auch immer einfach größer und spar mir sicher so zukünftigen Ärger mit Ebay, Paypal oder DHL.
    • "Leider entsprach der Inhalt Ihrer Sendung nicht den Gefahrgut- bzw. Sicherheitsbestimmungen.
      Unsere Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen stufen Lithium-Ionen-Batterien, z.B. Handy- und Notebook-Akkus, als sog. Gefahrgut der Klasse 9 (verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände) ein.
      Zudem schließen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen DHL PAKET INTERNATIONAL die Beförderung von Gütern aus, die nach den Gefahrgutvorschriften der Internationalen Flug-Transport-Vereinigung und der Internationale Zivilluftfahrt-Organisation nicht uneingeschränkt zugelassen sind.
      Wir bitten Sie deshalb um Verständnis, dass die Sendung vernichtet werden musste. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Haftung sowie eine Erstattung des für eine Sendung entrichteten Entgeltes.
      Sollten sich auf Ihrer Seite neue Aspekte ergeben, die eine andere Bewertung des Sachverhalts erfordern, werden wir diese gerne prüfen - antworten Sie dann bitte direkt auf diese E-Mail.
      Haben Sie Fragen zu einem anderen Anliegen, dann melden Sie sich einfach und besuchen Sie uns auf dhl.de/kundenservice. Wir sind gerne für Sie da!"



      Ich kann das gar nicht fassen. Das kann doch nicht rechtens sein, dass die das einfach vernichten? Ich habe beim Versand angegeben, dass es mir im Falle von Unzustellbarkeit etc. auf meine Kosten zurückgesandt werden muss. Bin völlig baff - nicht das erste Macbook, das ich ins Ausland versendet habe??

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von Malledive ()

    • Malledive schrieb:

      "Leider entsprach der Inhalt Ihrer Sendung nicht den Gefahrgut- bzw. Sicherheitsbestimmungen.
      Unsere Regelungen für die Beförderung von gefährlichen Stoffen und Gegenständen stufen Lithium-Ionen-Batterien, z.B. Handy- und Notebook-Akkus, als sog. Gefahrgut der Klasse 9 (verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände) ein.
      Zudem schließen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen DHL PAKET INTERNATIONAL die Beförderung von Gütern aus, die nach den Gefahrgutvorschriften der Internationalen Flug-Transport-Vereinigung und der Internationale Zivilluftfahrt-Organisation nicht uneingeschränkt zugelassen sind.
      Wir bitten Sie deshalb um Verständnis, dass die Sendung vernichtet werden musste. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Haftung sowie eine Erstattung des für eine Sendung entrichteten Entgeltes.
      Sollten sich auf Ihrer Seite neue Aspekte ergeben, die eine andere Bewertung des Sachverhalts erfordern, werden wir diese gerne prüfen - antworten Sie dann bitte direkt auf diese E-Mail.
      Haben Sie Fragen zu einem anderen Anliegen, dann melden Sie sich einfach und besuchen Sie uns auf dhl.de/kundenservice. Wir sind gerne für Sie da!"



      Ich kann das gar nicht fassen. Das kann doch nicht rechtens sein, dass die das einfach vernichten? Ich habe beim Versand angegeben, dass es mir im Falle von Unzustellbarkeit etc. auf meine Kosten zurückgesandt werden muss. Bin völlig baff - nicht das erste Macbook, das ich ins Ausland versendet habe??
      Bin überrascht, dass dies nicht schon vorher jemand gepostet hat:

      dhl.de/content/dam/images/pdf/…l-infoblatt-de-032023.pdf

      Hätte dies an deiner Stelle niemals ins Ausland versendet.

      Da das Gerät einen Wert von ~900 € aufweist, würde ich dennoch mal einen Anwalt konsultieren.
      Schließlich werden die Pakete geprüft, bevor diese in das Ausland versendet werden.
      Entsprechend hätten diese lt. AGB zumindest im Inland (zurück-)versendet werden können.

      Voraussetzungen für den nationalen Versand von Gefahrengütern:
      dhl.de/content/dam/images/pdf/…d-infoblatt-de-012023.pdf

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    • Ich habe das erst jetzt erfahren. Vorher hatte ich da nie Probleme mit. Bestimmt schon 2x aus dem Ausland in den letzten 10 Jahren Geräte mit Akkus erhalten, hätte ich das gewusst, natürlich nicht gemacht.
      Habe auch mal die Bundesnetzagentur als Schlichter eingeschaltet, bevor ich mich rechtlich beraten lasse. Verstehe, wenn die das nicht versenden, aber nicht, dass die das dann nicht zurückschicken, sondern vernichten?? Das kann ich kaum glauben, sondern eher, dass das ggf. jemand intern entwendet hat o.ä.
    • Malledive schrieb:

      Ich habe das erst jetzt erfahren. Vorher hatte ich da nie Probleme mit. Bestimmt schon 2x aus dem Ausland in den letzten 10 Jahren Geräte mit Akkus erhalten, hätte ich das gewusst, natürlich nicht gemacht.
      Habe auch mal die Bundesnetzagentur als Schlichter eingeschaltet, bevor ich mich rechtlich beraten lasse. Verstehe, wenn die das nicht versenden, aber nicht, dass die das dann nicht zurückschicken, sondern vernichten?? Das kann ich kaum glauben, sondern eher, dass das ggf. jemand intern entwendet hat o.ä.
      Na ja, hast du eine Rechtsschutz?
      Die Bußgelder sind nicht ohne im Zusammenhang von Gefahrgut (habe es eben mal überflogen). Da ich auch kein Anwalt bin, würde ich an deiner Stelle da auf Nummer sicher gehen und mir jetzt schon einen Juristen zu Rate ziehen.

      Hättest eben mit UPS versenden müssen, aber auch da gibt es allerhand zu beachten.
      Wäre mir zu stressig.

      Nein, diesen Eindruck habe ich nicht.
      Auch im nationalen Versand muss man Gefahrgut richtig deklarieren. War sicherlich bei dir nicht der Fall.