Käufer möchte nach 11 Tagen Fritz!Box zurückgeben wegen eines angeblichen Defektes

    • Hades4445 schrieb:

      Wundert mich etwas, normal macht die Fritzbox die Updates automatisch ohne das man da selbst was machen muss. Hast du die Funktionen der Fritzbox mal komplett gecheckt bevor du die verkauft hast ?
      Nein, nicht bei der Laborversion.
      Thread gelesen? Sie war in Benutzung bis knapp vor dem Verkauf.

      Um das Betriebssystem wieder zurückzusetzen, bedarf es dieser Schritte:

      AVM schrieb:

      [*]Öffnen Sie die Benutzeroberfläche Ihres FRITZ!-Produktes.
      [*]Klicken Sie im Menü „System / Update“ und dort auf den Tab „FRITZ!OS“.
      [*]Aktivieren Sie die Option „FRITZ!OS ohne Sicherungsdatei zurücksetzen“.
      [*]Klicken Sie auf „FRITZ!OS zurücksetzen“.
      [*]Führen Sie die zusätzliche Bestätigung aus.

      Also keine Raketenwissenschaft und ein Aufspielen, wie geschildert, gibt es nicht – dies macht die Box gänzlich automatisiert.
      Ich ging davon aus, dass das Zurücksetzen auf Werkseinstellungen, wie von mir schlussendlich durchgeführt, auch das Betriebssystem zurücksetzt.

      Unabhängig davon war die Laborversion natürlich ganz normal nutzbar und wurde mir vom Hersteller sogar empfohlen.

      Der Rollout (also die etappenweise Veröffentlichung) des Updates der Vollversion begann am 7.7.2023.

      monza30 schrieb:

      Love_is_in_the_hair schrieb:

      da AVM sicherlich in dem beschriebenen Fall keine Telefonunterstützung bieten würde
      doch.. sicher unterstützen die. ABER.... da sagt keiner nur wegen eines Telefongesprächs "ist im Eimer, hat es hinter sich, ist den Bach runter, ist über den Jordan....". Und war da nicht irgendwas von Garantieleistungen seitens des Herstellers? da versagt eine solche Firma (freiwillige) Garantieleistungen? Das glaube ich kaum... da würde man aber einen gewaltigen Verlust an Kundenvertrauen verlieren wenn das bekannt würde....
      Und wenn der gelernte Sys-Admin da was entfernt und was anderes aufgespielt hat, soll sich der Kunde mal an den halten. Anscheinend hat das Gerät VOR diesem Eingriff ins Betriebssystem des Gerätes ja funktioniert....
      Ich werde heute Abend noch mal schreiben, dass die gesamten Äußerungen (Telefonkontakt AVM, IT-Spezialist) gänzlich unglaubwürdig sind und an eBay appellieren.

      Wie o. g. läuft das Zurücksetzen des Betriebssystems gänzlich automatisiert.

      AVM ist der Marktführer bei Routern in Deutschland, da wird sich sicherlich nicht die Zeit genommen, um da Ferndiagnosen zu betreiben, sondern schlicht die "Service- und Diagnosedaten" angefordert.
      Telefonisch wird da nur Auskunft gegeben, wenn eine Option o. Ä. gesucht wird.

      Ich bin ja selbst in der IT tätig und entsprechend kann man mich sicherlich nicht für "blöd verkaufen" - was der Käufer sicherlich versucht.

      Die neue Nachricht des Käufers:

      Käufer schrieb:

      Ich habe heute erneut den Hersteller AVM Kundensupport Herrn XXXXXXX kontaktiert! Herr XXXXXX ist mit mir persönlich Schritt für Schritt die Sache nochmal durchgegangen. Fazit: Die WLAN Funktion ist defekt!
    • eigen schrieb:

      Ihre Äußerungen sind gänzlich unglaubwürdig.

      Dies beginnt mit Ihrem "IT-Spezialisten", welcher eine neue Firmware aufgespielt hat. Dies wird de facto nicht so realisiert, sondern es benötigt nur die folgenden Schritte:


      Öffnen Sie die Benutzeroberfläche Ihres FRITZ!-Produktes.
      Klicken Sie im Menü „System / Update“ und dort auf den Tab „FRITZ!OS“.
      Aktivieren Sie die Option „FRITZ!OS ohne Sicherungsdatei zurücksetzen“.
      Klicken Sie auf „FRITZ!OS zurücksetzen“.
      Führen Sie die zusätzliche Bestätigung aus.
      (Quelle: avm.de)

      Dass die angebliche Nachricht des "IT-Spezialisten" eine ähnliche Rechtschreibung aufweist, ist sicherlich nur ein Zufall.
      Dann behaupten Sie, dass Sie diesen beauftragt haben. In diesem Fall gibt es doch sicherlich einen Vertrag.

      Fernab dessen, dass eine Aktualisierung nicht notwendig war, da die installierte Version voll funktionsfähig war, und mir auch vom Hersteller empfohlen worden ist.

      Einen solchen "Telefonsupport" halte ich für ziemlich abwegig.
      Bei AVM werden die Diagnose- und Supportdaten in einem solchen Fall abgefragt (indem man diese zusendet) und entsprechend ausgewertet. Dies wird sicherlich nicht während eines Telefongesprächs vonstattengehen.
      Ein schlussendliches Urteil kann dann natürlich nur bei Übergabe des Gerätes gefällt werden.
      Neu ist, dass sie "erneut" mit AVM in Kontakt getreten sind - davon war bisher nicht die Rede.

      Ich bitte eBay inständig, diesen Fall sorgfältig und objektiv zu prüfen.
      Ich werde diese Nachricht noch in den Fall setzen und dann das "Urteil" abwarten.

      Mir geht es weniger darum, das Teil zurückzunehmen. Bei einer Nachricht, wie etwa: "Hey, habe einen Fehlkauf getätigt/habe ein anderes Angebot noch bekommen/whatever - können wir dies rückgängig machen. Gerät wurde auch nicht ausgepackt!" hätte ich dies getan.

      Nur hier habe ich die Befürchtung, dass das Gerät nicht mehr in dem ursprünglichen Zustand ist.

      PS: Ja, das Gerät hat noch ~ 2,5 Jahre Herstellergarantie, deshalb habe ich dem Käufer auch eine Kopie des Originalkaufbelegs mitgesendet.

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    • Sachma....

      Ich mag mich ja nach rund 40 Jahren Netzwerkkabelverknoten irren, aber
      Die Box wurde gefunden, aber es wurde keinerlei Verbindung aufgebaut!
      wie geht denn so was?

      Also die Box funkt lustig ihre SSID in der Gegend rum und das Ganze mit kaputtem WLAN?

      Ach ja, noch kurz was zum Thema Sachmangelhaftung von oben. Ein Sachmangel ist ein Mangel, der bei Übergabe der Sache bereits vorhanden war.

      So wie 447 BGB die Haftungsfrage im Versendungskaufregelt, geschieht die Übergabe beim Verkäufer. Da ist der Erfüllungsort. Nicht beim Käufer. Mit anderren Worten: Ab dem Moment, in dem das Paket zur Post getragen wird, liegt das Problem bei dem, der das Ding nicht selbst abholen wollte. Streng genommen sogar ab dem Moment, in dem die Sache in den Karton kommt. Denn damit beginnt der Versand.

      So, und nun kommt der Quatsch mit der Beweislastumkehr. Die gibt es beim Sachmangel nicht. Nur bei der Gewährleistung. Und da kann man sie rechtssicher ausschliessen. Übrigens idealerweise mit dem dritten Beispielsatz oben. Ob man den nun braucht (AGB) oder nicht (keine AGB). Wirksam ist der so oder so. Zweifel in den AGB gehen zu Lasten des Verwenders, also macht man das lieber richtig. Sind es keine AGB, dann sind es sowieso keine.

      Der Käufer fordert hier nun etwas aus einem Sachmangel heraus ein. Also ist er auch in der Beweispflicht, dass ein Sachmangel vorliegt. Einfach mal behaupten ist nicht. Zumal er die Sache bereits technisch verändert hat (Firmware - ja ich gehe auch davon aus, dass AVM weiss, was sie da tun) und nun ergänzend beweisen muss, dass er die Verschlechterung nicht tatsächlich selbst herbeigeführt hat. So einfach ist das.

      Soweit es den Käuferschutz von eba angeht... naja, den hast Du nun leider erst mal an der Backe. Ändert aber nichts daran, dass Du dir aussuchen kannst, wem Du bei einer Rückbuchung auf die Füße treten kannst. Der ebay GmbH, ihrem beauftragten Zahlungsdienst ebay S.a.r.L, der (war das hier?) Paypal S.a.r.L oder dem Käufer, der dir dann ja immer noch das Geld für die Ware schuldet.

      Ich persönlich würde dazu tendieren, alle zusammen ins Boot zu holen. Irgend einer wird schon zahlungskräftig sein. Gegen die Zahlungsdienstleister kannst Du ausserdem Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehördde (n dem Fall die CSSF) erheben, ebay darf sich mal Gedanken machen, wie es sich in der Aussenwirkung darstellt, wenn sie zusammen mit dem Käufer für den Mist haften sollen, den die von ihnen eingesetzten Zahlungsdienstleister da anstellen und den Käufer, weil ich immer dafür bin, dass jedem Käufer klar wird, was selbst bei ebay in den Käuferschutzbedingungen drinsteht. Nämlich dass die Entscheidung des KS keinerlei Auswirkungen auf irgend welche zivilrechtlichen Ansprüche hat. In so fern müssten da viel mehr Käufer auf Zahlung verklagt werden. So ein paar hunderttausend pro Monat wäre schön. Oder wenigstens einfach mal alle.

      Ach ja, was Monza oben kurz angerissen hat: Ich bekomme mein Geld von ebay schon überwiesen, bevor ich die Sendung verschicken muss. Nämlich innerhalb von 24 Stunden nach Zahlung, meist sogar am selben Tag. Obwohl ich in den Angeboten drei Tage Bearbeitungszeit angebe. Schlittenfahren mit ebay und paypal war mal 'ne zeitlang mein Hobby. Aber inzwischen ärgern die mich ja nicht mehr.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Sachma....

      Ich mag mich ja nach rund 40 Jahren Netzwerkkabelverknoten irren, aber
      Die Box wurde gefunden, aber es wurde keinerlei Verbindung aufgebaut!
      wie geht denn so was?
      Also die Box funkt lustig ihre SSID in der Gegend rum und das Ganze mit kaputtem WLAN?

      Ach ja, noch kurz was zum Thema Sachmangelhaftung von oben. Ein Sachmangel ist ein Mangel, der bei Übergabe der Sache bereits vorhanden war.

      So wie 447 BGB die Haftungsfrage im Versendungskaufregelt, geschieht die Übergabe beim Verkäufer. Da ist der Erfüllungsort. Nicht beim Käufer. Mit anderren Worten: Ab dem Moment, in dem das Paket zur Post getragen wird, liegt das Problem bei dem, der das Ding nicht selbst abholen wollte. Streng genommen sogar ab dem Moment, in dem die Sache in den Karton kommt. Denn damit beginnt der Versand.

      So, und nun kommt der Quatsch mit der Beweislastumkehr. Die gibt es beim Sachmangel nicht. Nur bei der Gewährleistung. Und da kann man sie rechtssicher ausschliessen. Übrigens idealerweise mit dem dritten Beispielsatz oben. Ob man den nun braucht (AGB) oder nicht (keine AGB). Wirksam ist der so oder so. Zweifel in den AGB gehen zu Lasten des Verwenders, also macht man das lieber richtig. Sind es keine AGB, dann sind es sowieso keine.

      Der Käufer fordert hier nun etwas aus einem Sachmangel heraus ein. Also ist er auch in der Beweispflicht, dass ein Sachmangel vorliegt. Einfach mal behaupten ist nicht. Zumal er die Sache bereits technisch verändert hat (Firmware - ja ich gehe auch davon aus, dass AVM weiss, was sie da tun) und nun ergänzend beweisen muss, dass er die Verschlechterung nicht tatsächlich selbst herbeigeführt hat. So einfach ist das.

      Soweit es den Käuferschutz von eba angeht... naja, den hast Du nun leider erst mal an der Backe. Ändert aber nichts daran, dass Du dir aussuchen kannst, wem Du bei einer Rückbuchung auf die Füße treten kannst. Der ebay GmbH, ihrem beauftragten Zahlungsdienst ebay S.a.r.L, der (war das hier?) Paypal S.a.r.L oder dem Käufer, der dir dann ja immer noch das Geld für die Ware schuldet.

      Ich persönlich würde dazu tendieren, alle zusammen ins Boot zu holen. Irgend einer wird schon zahlungskräftig sein. Gegen die Zahlungsdienstleister kannst Du ausserdem Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehördde (n dem Fall die CSSF) erheben, ebay darf sich mal Gedanken machen, wie es sich in der Aussenwirkung darstellt, wenn sie zusammen mit dem Käufer für den Mist haften sollen, den die von ihnen eingesetzten Zahlungsdienstleister da anstellen und den Käufer, weil ich immer dafür bin, dass jedem Käufer klar wird, was selbst bei ebay in den Käuferschutzbedingungen drinsteht. Nämlich dass die Entscheidung des KS keinerlei Auswirkungen auf irgend welche zivilrechtlichen Ansprüche hat. In so fern müssten da viel mehr Käufer auf Zahlung verklagt werden. So ein paar hunderttausend pro Monat wäre schön. Oder wenigstens einfach mal alle.

      Ach ja, was Monza oben kurz angerissen hat: Ich bekomme mein Geld von ebay schon überwiesen, bevor ich die Sendung verschicken muss. Nämlich innerhalb von 24 Stunden nach Zahlung, meist sogar am selben Tag. Obwohl ich in den Angeboten drei Tage Bearbeitungszeit angebe. Schlittenfahren mit ebay und paypal war mal 'ne zeitlang mein Hobby. Aber inzwischen ärgern die mich ja nicht mehr.
      Das Geld habe ich auch bereits drauf, bevor ich die Ware versende. Schätze mal, dass es bei eBay einen internen Score gibt, nach welchem man als Verkäufer bewertet wird.

      Sehe deine Ausführungen ähnlich, deshalb war ich überrascht, dass die ersten Kommentare den Käufer tendenziell eher im Recht sahen.

      Muss aber auch dazu sagen, dass ich nicht auf den letzten Euro achte.
      Wenn ich etwas bei eBay verkaufe, sind dies alles Dinge, welche ich nicht mehr benötige, welche aber noch funktionieren bzw. getragen werden können.
      Ist auch für mich bequemer dies in die Post zu bringen, da gleich um die Ecke, anstatt zum MediaMarkt um es als Elektroschrott abzugeben.

      Heute habe ich auch 2 Euro beim Warenversand Minus gemacht, weil der Käufer nur den Paketversand gewählt hat, und das Paket einen Zentimeter zu groß war.
      Habe ich es zu einem Paket gewandelt und gut ist.

      Das Problem bei Technik sitzt häufig eher vor dem Display.
      Eigentlich hätte er die Fritz!Box nur anschließen müssen, sich via Ethernetkabel und einem PC einwählen, und die Benutzereingaben in die Startmaske eintragen müssen.
      Vielleicht nutzt er auch das falsche Kennwort, oder die Geräte sind zu alt, und können kein WPA2/3, welches die Fritz!Box standardmäßig funkt.


      Bisher noch kein Urteil, entsprechend habe ich schon das Gefühl, dass da jemand bei eBay tatsächlich sich den Fall anschaut. Normalerweise kenne ich dies nur automatisiert.
    • Nachdem ich gestern eBay hinzugeschaltet habe, bekam ich zwei E-Mails.


      eBay schrieb:

      vielen Dank, dass Sie zu der Rückgabeanfrage: XYZ des Käufers: "Käufer" eingeschaltet haben.
      Ihr Käufer hat angegeben, dass der gekaufte Artikel beschädigt ist.

      Ich werde Ihren Käufer nun auffordern, uns innerhalb von 10 Tagen ein unabhängiges Gutachten über den Umfang der Abweichung zu senden. Tut er dies nicht, wird der Fall zu Ihren Gunsten entschieden. Der momentan gesperrte Käuferschutzbetrag wird dann wieder freigegeben und steht Ihnen in voller Höhe zur Verfügung.

      Über unsere Entscheidung werden wir Sie schnellstmöglich informieren. Den aktuellen Status offener Fälle können Sie in Mein eBay in der Übersicht Ihrer Verkäufe verfolgen.
      Ich bedanke mich für Ihre Zusammenarbeit und wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg bei eBay, sowie ein schönes Wochenende.

      eBay schrieb:

      eBay hat eine Kulanzrückerstattung in Höhe von EUR 50,00 an den Käufer veranlasst. Sie müssen weder an den Käufer noch an eBay eine Rückerstattung veranlassen und der Fall wird auch nicht bei der Ermittlung Ihres Servicestatus berücksichtigt.

      Damit ist der Fall aufgelöst, obwohl es mich schon interessieren würde, was nun eigentlich mit der Box ist.

      Auch hat sich herausgestellt, dass das via Telefon gesprochene tatsächlich Anwendung findet (Gutachten).
      Da aber der Käufer auch schon sehr lange dabei ist, und auch ~2000 Bewertungen hat, kam man da anscheinend ihm sehr entgegen.
    • Kaiolito schrieb:

      Sehr kulant, rund 50 % vom Kaufpreis erstattet....
      Es geschehen auf der Plattform manchmal seltsame Dinge.
      Zwischen den E-Mails lagen 2 Stunden.

      Der Käufer hat m. M. n. schon einen sehr guten Deal gemacht. Normalweise gehen die Fritz!Boxen (7530 AX) für ~115 € gebraucht über die digitale Ladentheke. nun hat er 51 € + Versand bezahlt. Garantie hat er auch noch, sofern kein Garantieausschlussgrund vorliegt.
    • Kaiolito schrieb:

      Sehe ich auch so, ein sehr guter Deal. Außerdem denke ich, dass du mit mir einer Meinung bist, dass das Teil voll funktionsfähig ist, wenn man es denn richtig bedient.
      Gestern kam ich beim Sport auf eine mögliche Erklärung:
      Die Fritz!Box hat ja standardmäßig WPA 2+3 als Verschlüsselungstechnologie aktiv. Wenn der Käufer aber alte oder sehr günstige Geräte, welche diese Features nicht haben, mit der FB verbinden möchte, sieht er zwar das WLAN, kann sich aber nicht verbinden. Oder er nutzt das falsche WLAN-Passwort (WLAN-Schlüssel). Auf der Rückseite zwar zu finden, und auch im Gerät vermerkt, aber auf der Geräterückseite sind ja bekanntlich auch andere Ziffern.
      Andere möglich Ursachen sind natürlich auch möglich, wie etwa das Firmwareupdate verbockt.

      Das WLAN ist ja das Hauptfeature des Modells, da es eben den WIFI-6-Standard unterstützt. War also für mich auch wichtig, und es gab diesbezüglich nichts zu beklagen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Love_is_in_the_hair ()

    • Love_is_in_the_hair schrieb:

      Damit ist der Fall aufgelöst, obwohl es mich schon interessieren würde, was nun eigentlich mit der Box ist.

      Auch hat sich herausgestellt, dass das via Telefon gesprochene tatsächlich Anwendung findet (Gutachten).
      Herr Ebay jat dein Konto nicht belastet und dir den Kaufbetrag oder einen Teil davon weggebucht? Dann wäre der Fall für dich abgeschlossen, du hast dann ja die Knete. Nur der K hat dann eben billig eingekauft. Du musst nur aufpassen dass du nicht mit einem Mangel in der Statistik noch beglückt wirst. Solltest du Geld abgebucht bekommen/bekommen haben, steht dir immer noch der volle Kaufpreis vom Käufer zu.... in dem Fall würde ich den auch nicht vom Haken lassen, egal bei welchem Betrag

      Und zu dem Gutachten... sowas schmeisst Herr Ebay immer gerne ins Feld. Der Trick dabei ist, dass niemand sagen kann wer denn nun dieser ominöse "unabhängige Gutachter" tatsächlich ist. Wer sollte das denn überprüfen? Die Bucht? Ja nee is klar.... wie ich schon schrieb: da gabs schon einen Schlechtachter der mit einem Kinderpoststempel "unterschrieben" hat. Darauf sollte man also garnichts geben.
    • Love_is_in_the_hair schrieb:

      Vielleicht nutzt er auch das falsche Kennwort, oder die Geräte sind zu alt, und können kein WPA2/3, welches die Fritz!Box standardmäßig funkt.
      Standardmäßig ja. Trotzdem kann sie auch WEP. Und - ganz irre - man kann die Verchlüsselung sogar komplett abschalten. Dann sollte also wirklich alles da reinkommen.

      Aber mal ehrlich: Was für Gurken können nicht wenigstens WAP? Aber eine mögliche Fehlerquelle wäre es natürlich.


      Kaiolito schrieb:

      Sehr kulant, rund 50 % vom Kaufpreis erstattet....
      Es geschehen auf der Plattform manchmal seltsame Dinge.
      Nö, das hat vor der Zahlungsabwicklung auch schon Paypal gemacht. Böse Zungen behaupten ja, ebay liest hier mit und weiss, wann es besser ist, den geordneten Rückzug anzutreten.
      :lach:

      Jedenfalls sollte eine Kulanzerstattung tatsächlich nicht in die Mängelquote einfließen.

      Das heisst aber nicht, dass man das nicht trotzdem in einer Woche nochhmal überprüfen sollte. Und dann gegebenfalls den Mangel vom Support entfernen lassen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.