Hallo,
da ich ehrlich gesagt keine Lust habe das Gerät, welches womöglich unsachgemäß behandelt worden ist, zurückzunehmen, die Frage, was ich noch beachten sollte?
Heute wurde ein Fall eröffnet und dies habe ich darauf geantwortet:
Sollte ich nun noch etwas anmerken, da ich ja weitere Antworten verfassen kann?
Er beruft sich darauf, dass er einen "IT-Spezialisten" beauftragt hat, die Box zu installieren.
Da man keine IT-Kenntnisse benötigt, um eine Fritz!Box anzuschließen, halte ich dies für ein wenig absurd.
Angeblich ist die WLAN-Funktion gestört/defekt- was ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen kann.
Des Weiteren hat der Käufer mitgeteilt, dass er ein Firmwareupgrade durchgeführt hat- es war eine Beta installiert, aber das Gerät lief so.
Bekanntermaßen können durch Fehler bei der Durchführung solcher Upgrades Fehlfunktionen auftreten, wenn z. B. die Stromzufuhr o. Ä. währenddessen gestört ist/war.
Gruß
love is in the hair
da ich ehrlich gesagt keine Lust habe das Gerät, welches womöglich unsachgemäß behandelt worden ist, zurückzunehmen, die Frage, was ich noch beachten sollte?
Heute wurde ein Fall eröffnet und dies habe ich darauf geantwortet:
selbst schrieb:
Sehr geehrter Käufer,
ich möchte darauf hinweisen, dass das Gerät bis zum Abbau einwandfrei funktioniert hat, einschließlich der WLAN-Funktion. Die Sendung wurde gemäß der Sendungsverfolgung am 2. August 2023 übermittelt. Daher erscheint es mir unwahrscheinlich, dass eine solch essenzielle Fehlfunktion erst nach 11 Tagen aufgefallen ist.
Die Fritz!Box wurde von mir lediglich ersetzt, weil es zu einem Technologiewechsel kam, und ein DSL-Modem-Router nicht mehr nutzbar ist bei mir.
Das Gerät wurde sorgfältig in der Originalverpackung verschickt, die in einer gut passenden Umverpackung mit kleingehäckseltem Papier geschützt war.
Daher halte ich einen Transportschaden für unwahrscheinlich. Gemäß den Bedingungen eines Privatverkaufs trägt der Käufer das Versandrisiko.
In meiner Angebotsbeschreibung habe ich zudem deutlich darauf hingewiesen, dass es sich um einen Privatverkauf handelt und Rücknahmen entsprechend nicht akzeptiert werden.
Es ist anzumerken, dass Sie eine Kopie des Originalkaufbelegs besitzen und daher möglicherweise Anspruch auf Garantieleistungen seitens des Herstellers haben. Wäre der Defekt bei mir aufgetreten, hätte ich selbstverständlich entsprechende Schritte unternommen. Im besten Falle hätte ich eine fabrikneue Fritz!Box erhalten, welche natürlich einen besseren Wiederverkaufswert innehat.
Ich hoffe auf Ihr Verständnis für die gegebenen Umstände.
Mit freundlichen Grüßen
Sollte ich nun noch etwas anmerken, da ich ja weitere Antworten verfassen kann?
Er beruft sich darauf, dass er einen "IT-Spezialisten" beauftragt hat, die Box zu installieren.
Da man keine IT-Kenntnisse benötigt, um eine Fritz!Box anzuschließen, halte ich dies für ein wenig absurd.
Angeblich ist die WLAN-Funktion gestört/defekt- was ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen kann.
Des Weiteren hat der Käufer mitgeteilt, dass er ein Firmwareupgrade durchgeführt hat- es war eine Beta installiert, aber das Gerät lief so.
Bekanntermaßen können durch Fehler bei der Durchführung solcher Upgrades Fehlfunktionen auftreten, wenn z. B. die Stromzufuhr o. Ä. währenddessen gestört ist/war.
Gruß
love is in the hair
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