Hinweis auf Defekt überlesen

    • Hinweis auf Defekt überlesen

      Hallo Forumgemeinde! ( ART. NR: 120110968902 )

      Also ich habe was bei ebay gekauft und es schien alles okay zusein bis auf folgendes was ich übersah... (folgendes entnahm ich aus der auktion:)

      Wichtige Hinweise!!!!!!!!!
      Nach aktuellem Recht müssen auch Private Verkäufer ein Gewährleistung geben, sofern dies nicht ausgeschlossen wird. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss von Garantie und Gewährleistung und unter Ausschluss von Rückgabe- und Umtauschrecht. Notebook lässt sich nicht anschalten, daher Verkauf defekt an Bastler. Vollständigkeit der Komponenten kann nicht garantiert werden. Herstellerangaben! Keine Gewähr für deren Richtigkeit. Ich weise darauf hin, dass ich hier im Auftrag verkaufe. Abb. ähnlich

      Achtung Spaßbieter u.ä.
      Verweigert der Käufer aus irgend einem Grund die Erfüllung des hier geschlossenen Kaufvertrages, so verpflichtet er sich eine Vertragsstrafe i.H.v. 30% des Kaufpreises zu zahlen! Der Verkäufer hat die Wahl ob er die Erfüllung des Kaufvertrages oder die Konventionalstrafe verlangt. (Die genannten Klauseln sind keine AGB und stellen Individualvereinbarungen dar.)

      Wie kann man bei ebay sowas machen? Einfach eine unbekannte wahre verkaufen? ist das normal? versteht ihr um was es mir geht?!?! ich hoffe ihr könnt mir Helfen
    • RE: übersehen gekauft... "katze im sack"

      Der Hinweis ist doch als WICHTIGER HINWEIS bezeichnet. Wer das nicht liest, dem kann auch dieses Forum nicht weiterhelfen.

      Wer Artikel für andere Verkauft, ist auf deren Angeben angewiesen und schließt daher oft die Garatien bzw. Gewährleistungen für diese Angaben aus.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: übersehen gekauft... "katze im sack"

      Hab mir mal die Auktion angeguckt.

      Ich kenne so einen Fall vom Handy. Hab mal eins bei ebay gekauft. Ganz unten stand dann auch was von defekt und Vertragsstrafe, was ich nicht gelesen hatte.
      Ich sollte 20% (rund 25 EUR) Vertragsstrafe zahlen, hab mich zunächst auch geweigert und das laufen lassen. Bis die Dame dann das ganze Verfahren durchgezogen hat und ich dann zur Zahlung der 25,- plus Kosten für Anwälte und Gericht i.H.v. rund 180,- EUR verurteilt wurde. War ein teure Lektion. Daher sehe ich schwarz.
      An deiner Stelle würde ich flux die Strafe zahlen, sonst musst du womöglich noch das gesamte Notebook bezahlen, wenn auf Vertragserfüllng geklagt wird. Immerhin steht ja da, dass er die Wahl hat ob er den Vertrag oder die Strafe fordert. Man stelle sich vor, er fordert den Kaufpreis, dann sitzt man auf einem Gerät, was einem nichts bringt, das wird unterm strich noch teuer als die Strafe zu zahlen.
    • RE: übersehen gekauft... "katze im sack"

      Wie excelsior berichtet ist bei Privatverkäufen die Vertragsstrafen-Klausel rechtlich nicht zu beanstanden. Das haben bereits mehrere Gerichte festgestellt.

      Bliebe die Frage, inwiefern die schwammige Formulierung zum Zustand der Ware angreifbar oder wirksam ist. Da du aber noch nicht mal bezahlt hast bzw. die Ware begutachten kannst, ist das zu diesem Zeitpunkt irrelevant, da ein möglicher Sachmangel noch gar nicht beanstandet werden kann.

      Ansonsten sehe ich nichts, was nicht den gesetzlichen Richtlinien entsprechen würde.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: übersehen gekauft... "katze im sack"

      Die Frage ist nur, inwiefern das noch ein Privatverkauf ist.

      Man schaue sich sein Bewertungsprofil an und besonders einmal diese Auktion. Also vermutlich hat er da das Notebook gekauft und dann mit dem Zusatz "Notebook lässt sich nicht anschalten, daher Verkauf defekt an Bastler. Vollständigkeit der Komponenten kann nicht garantiert werden" wieder angeboten.
      Bei dem gekauften Notebook (also Art.Nr. 230106453673) sind erhebliche Mängel vorhanden und es fehlen Komponenten, ich kann mir gut vorstellen, dass der Verkäufer sich jetzt auf blöd stellt und davon dann angeblich nichts gewusst hat, natürlich würde ihn dann der Zusatz "Vollständigkeit der Komponenten kann nicht garantiert werden" da evtl. raushelfen.

      Also wenn dem so wäre ist das glatter Betrug.
      Außerdem scheint das wirklich kein Privatverkauf, sondern ein gewerblicher Verkäufer zu sein.

      Ich würde keinesfalls zahlen, wenn der Verkäufer dann Ärger macht, einmal freundlich auf seine gewerbliche Tätigkeit und Pflichten hinweisen.
    • RE: übersehen gekauft... "katze im sack"

      Die Frage ist nur, inwiefern das noch ein Privatverkauf ist.


      Aus welchen Grund sollte es sich hierbei nicht um einen Privatverkauf handeln? Irgendwie kann ich diese Anmerkung nicht nachvollziehen.

      Außerdem scheint das wirklich kein Privatverkauf, sondern ein gewerblicher Verkäufer zu sein.


      Hast du irgendwie mehr Informationen als wir?
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: übersehen gekauft... "katze im sack"

      Ob Gewerblichkeit vorliegt muss aber bei Streitigkeit vom Käufer bewiesen werden, wenn der Käufer sich darauf beruft und dass dürfte äußerst schwer werden, zumal ja für jemand anderen verkauft wurde, wenn ich das der Beschreibung richtig entnehme. Also muss man beweisen, dass der Vertretene gewerblich gehandelt hat, denn nur darauf kommt es an und das düfte sich als unmöglich herausstellen. Da nur im Auftrag verkauft wurde, spielt das Bewertungsprofil keine Rolle.

      Sich da stur zu stellen und nicht zu zahlen, so wie das hai-o-pai empfiehlt, stellt sich meines Erachtens dann als kostspieliger Fehler heraus.

      Und wie gesagt, das mit der gewerblichen Tätigkeit ist mehr als fraglich und schon schon gar nicht beweisbar.
    • RE: übersehen gekauft... "katze im sack"

      "zumal ja für jemand anderen verkauft wurde, wenn ich das der Beschreibung richtig entnehme"

      jaja, das ist mit immer eine Ausrede für Privatgewerbliche. Wenn er es selbst gekauft hat, wie soll das denn gehen?

      Es reicht doch nur ein Blick in der Bewertungsprofil des Typen, nur weil er nicht soviele hat muss das gar nichts heißen. Und dann noch die anderen, negativen/neutralen Bewertungen? Das waren scheinar alles Notebooks...und dann noch der Mitgliedsname. Jede Wette dass der das als gewerblicher betreibt oder es versucht!

      Ich würde dem Typen keinesfalls das Geld überweisen, und wenn der Ärger macht, wie gesagt, dann mal aufklären wie's ausschaut mit Fernabsatzgesetz usw.
    • RE: übersehen gekauft... "katze im sack"

      hmm... also ich lese zwei meinungen zahlen und nicht zahlen... ich weiß nicht was ich für richtig halten soll, klar will ich nicht zahlen aber bin ich damit im recht? klar ist das es abzocke ist meines erachtens. Danke im jeden fall auf eure antworten klasse forum!
    • RE: übersehen gekauft... "katze im sack"

      Damit bist du höchstwahrscheinlich nicht im Recht. Die Zahlung des Kaufpreises ist Pflicht. Darauf kann man verklagt werden. Die Idee von hai-o-pai von wegen gewerblich ist zwar einfach, aber da trägst der Käufer die Beweislast, was mit Sicherheit wohl nicht gelingt bei der Konstruktion.

      Mit der Zahlungsverweigerung bist du also NICHT im Recht. Anspruch auf Kaufpreiszahlung hat der Verkäufer aus § 433 II BGB, auf die Vertragsstrafe nach §§ 339, 340 BGB. Da kommst du also auch nicht raus.

      Es ist immer einfach zu sagen dies und das ist gewerblich, was aber immer übersehen wird, ist die Beweisbarkeit. Und nur wenn der tatsächliche Verkäufer gewerblich ist, geht Widerruf nach Fernbsatz. Bei Privat geht das nicht. Und da hier nur ein Vertreter gehandelt hat, geht faktisch gar kein Widerrufsrecht.

      Eine Ausrede ist das auch nicht von Gewerblichen. Das ist rechtens. Vertretung ist im Allgemeinen teil des BGB geregelt, § 164.

      Daher sehe ich hier keine Chance.

      Klar kann man drüber streiten ob das Abzocke ist oder nicht. Aber bei aller Freundschaft - LESEN IST GOLD. Hättest du alles vorher gelesen hätteste den Salat nicht. Daher bist du ja selber dran schuld, das muss man mal ganz klar sagen.

      Meine Empfehlung lautet daher in den sauren Apfel zu beißen und die Vertragsstrafe zu zahlen, bevor der Hammer des vollen Kaufpreises kommt.

      Und ein Verfahren wird mächtig teuer, allein schon, wenn vorgerichtlich ein Anwalt mit im Spiel ist.
    • RE: übersehen gekauft... "katze im sack"

      nochmals danke für alle ^^ habe mich mit dem verkäufer verständigt und zum preis 80 euro einig geworden... was ich gelernt hab lesen und das 10 mal bei solchen summen ^^ top forum THX leute genießt das wetter und hockt nicht zu viel am computer ^^
    • RE: übersehen gekauft... "katze im sack"

      Schön, daß es doch noch zu einer Lösung gekommen ist.

      @hai-o-pai

      Es reicht doch nur ein Blick in der Bewertungsprofil des Typen, nur weil er nicht soviele hat muss das gar nichts heißen.


      Und worauf soll hier ein Verdacht begründet werden geschweige ein Beweisführung fußen?

      Und dann noch die anderen, negativen/neutralen Bewertungen?


      Und was hat das mit dem Thema privat/gewerblich zu tun?

      Das waren scheinar alles Notebooks...und dann noch der Mitgliedsname.


      Ich habe lediglich zwei gebrauchte Notebokks entdeckt. Selbst bei mehrereren gebrauchten Notebooks ist daraus nichts abzulesen. Und seit wann ein ebay-Name rechtliche Relevanz für die Frage der Gewerblichkeit hat, ist mir gänzlich schleierhaft.


      Wie hier bereits auch von anderen Usern angemerkt wurde, ist eine Gewerblichkeit anhand der vorhandenen Daten nicht nachzuweisen. Alles andere ist sinnlose Spekulation.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: übersehen gekauft... "katze im sack"

      naja, wie ihr meint.

      ich geb' 100% drauf dass der typ das mit seiner masche nachhaltig macht oder machen will und der te ist dann direkt auf seine "masche" reingefallen...womit er dann wohl nicht der letzte sein wird (der wird wohl mehrere accounts haben)
      aber okay, solange man dann den Blödsinn auch noch brav mitmacht, selbst schuld.

      hat sich eigentlich jemand die mühe gemacht und einmal die von mir original gepostete auktion angeschaut?

      - - -

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von hai-o-pai ()

    • RE: übersehen gekauft... "katze im sack"

      hat sich eigentlich jemand die mühe gemacht und einmal die von mir original gepostete auktion angeschaut?


      Ja natürlich! Es handelt sich möglicherweise um dasselbe Notebook. Die daten sind fast identisch. Worauf möchtest du konkret hinaus?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: übersehen gekauft... "katze im sack"

      Ist vielleicht ein Indiz aber kein tauglicher Beweis. Alleine das das eins vom selben Modell ist, wird da nicht langen. Für nen Betrug wird das nicht ausreichen.

      Außerdem haben sich die Parteien doch wohl geeinigt, damit ist der Fall doch abgeschlossen oder sehe ich das falsch?