Hallo Forumgemeinde! ( ART. NR: 120110968902 )
Also ich habe was bei ebay gekauft und es schien alles okay zusein bis auf folgendes was ich übersah... (folgendes entnahm ich aus der auktion:)
Wichtige Hinweise!!!!!!!!!
Nach aktuellem Recht müssen auch Private Verkäufer ein Gewährleistung geben, sofern dies nicht ausgeschlossen wird. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss von Garantie und Gewährleistung und unter Ausschluss von Rückgabe- und Umtauschrecht. Notebook lässt sich nicht anschalten, daher Verkauf defekt an Bastler. Vollständigkeit der Komponenten kann nicht garantiert werden. Herstellerangaben! Keine Gewähr für deren Richtigkeit. Ich weise darauf hin, dass ich hier im Auftrag verkaufe. Abb. ähnlich
Achtung Spaßbieter u.ä.
Verweigert der Käufer aus irgend einem Grund die Erfüllung des hier geschlossenen Kaufvertrages, so verpflichtet er sich eine Vertragsstrafe i.H.v. 30% des Kaufpreises zu zahlen! Der Verkäufer hat die Wahl ob er die Erfüllung des Kaufvertrages oder die Konventionalstrafe verlangt. (Die genannten Klauseln sind keine AGB und stellen Individualvereinbarungen dar.)
Wie kann man bei ebay sowas machen? Einfach eine unbekannte wahre verkaufen? ist das normal? versteht ihr um was es mir geht?!?! ich hoffe ihr könnt mir Helfen
Also ich habe was bei ebay gekauft und es schien alles okay zusein bis auf folgendes was ich übersah... (folgendes entnahm ich aus der auktion:)
Wichtige Hinweise!!!!!!!!!
Nach aktuellem Recht müssen auch Private Verkäufer ein Gewährleistung geben, sofern dies nicht ausgeschlossen wird. Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss von Garantie und Gewährleistung und unter Ausschluss von Rückgabe- und Umtauschrecht. Notebook lässt sich nicht anschalten, daher Verkauf defekt an Bastler. Vollständigkeit der Komponenten kann nicht garantiert werden. Herstellerangaben! Keine Gewähr für deren Richtigkeit. Ich weise darauf hin, dass ich hier im Auftrag verkaufe. Abb. ähnlich
Achtung Spaßbieter u.ä.
Verweigert der Käufer aus irgend einem Grund die Erfüllung des hier geschlossenen Kaufvertrages, so verpflichtet er sich eine Vertragsstrafe i.H.v. 30% des Kaufpreises zu zahlen! Der Verkäufer hat die Wahl ob er die Erfüllung des Kaufvertrages oder die Konventionalstrafe verlangt. (Die genannten Klauseln sind keine AGB und stellen Individualvereinbarungen dar.)
Wie kann man bei ebay sowas machen? Einfach eine unbekannte wahre verkaufen? ist das normal? versteht ihr um was es mir geht?!?! ich hoffe ihr könnt mir Helfen