So neu ist es ja nicht, dass Angebote verbindlich sind. Nun hat wieder jemand versucht, seine Schusseligkeit beim Einstellen nachträglich rückgängig zu machen:
spiegel.de/netzwelt/web/ebay-p…2a-42d9-b6c3-63744d526402
Urteil ist noch nicht rechtskräftig, dürfte sich aber auch angesichts der "Ausreden" nicht ändern
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Urteil ist noch nicht rechtskräftig, dürfte sich aber auch angesichts der "Ausreden" nicht ändern