Fakeshop hoba23.de - Datenmissbrauch der HOBAKON GmbH - Sosaer Str. 21, 01257 Dresden - +4920830996142 - kontakt@hoba23.de - DE344973451

    • IBAN bis hier:

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      AT391200010038411616

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      ES1100730100510805958761

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      BG59PATC40022157107655
      BG91PATC40022139526411

      Solaris:

      DE11110101015046052136
      DE82110101015900988682 - BDS mit wal24.de
      DE87110101015439073331
      DE89110101015415254945
      DE55110101015218706009
      DE32110101015791976035
      DE77110101015117045442
      DE39110101015942583444
    • Danke @Reducal und @Kaiolito für eure freundlichen Rückmelungen.

      Ich hatte im Grunde schon angedeutet, was ich meiner Mandantin und auch jedem anderen raten würde: Es ist wirtschaftlich nicht sinnvoll, hier zivilrechtlich gegen den Empfänger (den man nicht einmal kennt), vorzugehen. Selbst wenn man hier an die Identität der Kontoeröffner gelangt, besteht meiner Meinung nach wie gesagt ein sehr hohes Risiko, dass die Kontoeröffnungen mit Hilfe von gestohlenen Identitäten vorgenommen wurden. Und davon abgesehen gehe ich sehr stark davon aus, dass die Konten sehr regelmäßig leergeräumt werden und dass das von Geldautomaten aus passiert, die sich nicht im Einflussbereich der deutschen Justiz befinden.

      Allenfalls kann man hier schadensmindernd versuchen, die Solarisbank über die hohe Zahl an Konten zu informieren, die dort zu Betrugszwecken verwendet werden, was ich schon getan habe - danke also für deine Liste @Reducal, die hatte ich mir auch schon zusammengesucht. Und wenn die Solarisbank sich dafür nicht interessiert, dass mutmaßliche Identitätsdiebstähle für dortige Kontoeröffnungen verwendet werden, tut es vielleicht die Bafin.

      Als weitere Maßnahme habe ich mal auf den Hinweis von @goldene_reiter hin den Shop bei Google gemeldet.

      Natürlich bin ich offen für konstruktive Kritik und Ideen, was man hier noch besser machen kann. Und was den Synergieeffekt angeht, ist das auch meine (kleine) Hoffnung, nicht zuletzt, seit ich in meienr Kindheit den Film "Das Glücksprinzip" gesehen habe :)

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    • Rechtsanwalt Schwaebe schrieb:

      Allenfalls kann man hier schadensmindernd versuchen, die Solarisbank über die hohe Zahl an Konten zu informieren, die dort zu Betrugszwecken verwendet werden, was ich schon getan habe ... Und wenn die Solarisbank sich dafür nicht interessiert, dass mutmaßliche Identitätsdiebstähle für dortige Kontoeröffnungen verwendet werden, tut es vielleicht die Bafin.
      Schau mal hier, für die Solaris hat die BaFin bereits einen Sonderbeauftragten bestellt: BaFin ordnet Beschränkungen für die Solarisbank an
    • Das interessante, das sind zwar Konten aus dem solaris-Portfolio mit deren IBAN und somit deren Bankenerlaubnis aber tatsächlich kommen hier zumeist Konten zum Einsatz, die über andere Firmen bereitgestellt werden.

      solarisgroup.com schrieb:

      Bauen Sie mit uns einzigartige Banking-Produkte. Unsere Banking-as-a-Service-Plattform hat alles was Sie brauchen, um Ihre eigenen Banking-Produkte zu bauen.

      Wikipedia schrieb:

      Die Plattform ermöglicht es anderen Unternehmen sich an diese anzubinden und Finanzprodukte sowie -services in eine jeweilige Produktlandschaft zu integrieren, um Anbieter von Finanzdienstleistungen zu werden, ohne selbst eine Vollbanklizenz zu benötigen.
      Bei der Masse an Konten in den letzten zwei Jahren würde es mich nicht wundern, wenn die ein oder anderen Kooperation einem Schurken-Subanbieter zugeschrieben werden kann, wie beim Hosting solcher Fakeshops. Das machen dir Fraudler in Teilen selbst, zumindest ist crime-as-a-service ein gern beanspruchter Dauerbrenner.
    • Es ist schon eine Weile her und ich bin etwas darüber hinweggekommen, den Thread hier noch einmal abzuschließen.
      Die Webseite wurde relativ schnell (innerhalb weniger Tage), nachdem ich den Domain-Anbieter (namecheap) angeschrieben habe und Strafanzeige erstattet habe, offline genommen, sodass zumindest kein weiterer Schaden angerichtet werden konnte. Namecheap hat hier ziemlich schnell und vorbildlich reagiert. Das habe ich auch schon anders erlebt.

      Betroffenen würde ich in diesen und ähnlichen Fällen immer raten Strafanzeige zu erstatten, auch wenn das Verfahren regelmäßig eingestellt werden wird. Zumindest wird in der Regel über die Bafin der Kontoinhaber ermittelt und auch wenn das nur ein Strohmann ist, kann man hier, je nach Streitwert, durchaus überlegen, ob sich ein weiteres Vorgehen lohnt und ob man das Risiko eingehen möchte, auf den Kosten sitzen zu bleiben, weil man nicht vollstrecken kann. Denkbar wäre z. B., dass man mit einem Anwalt einen Honorarvertrag ausschließlich dafür schließt, um sich über die Akte den Kontoinhaber zu holen. Dann könnte man kostengünstig über online-mahnantrag.de (40 €) ein Mahnverfahren durchführen, aus dem man einen Titel erwirken könnte (was ohne Anwalt geht). Hier bestehen aber naütrlich ein paar Riskiken: Es ist durchaus denkbar, dass der Inhaber gar nicht das Konto eröffnet hat, sondern dass das per Identitätsdiebstahl geschehen ist, dass man mangels Masse nicht vollstrecken kann und ebenso denkbar ist ja auch das, was @Reducal geschrieben hat. Alles in allem sehr unbefriedigend, dass hier nur eingeschränkter Rechtsschutz möglich ist, aber das ist wohl leider nicht zu ändern.

      Ich danke insbesondere @Reducal und @Kaiolito für eure netten und hilfreichen Beiträge!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Rechtsanwalt Schwaebe ()

    • ...und auch ich schreibe Dankeschön, für Ihre Rückmeldung und den konstruktiven Hinweis:

      Rechtsanwalt Schwaebe schrieb:

      Betroffenen würde ich in diesen und ähnlichen Fällen immer raten Strafanzeige zu erstatten, auch wenn das Verfahren regelmäßig eingestellt werden wird. Zumindest wird in der Regel über die Bafin der Kontoinhaber ermittelt und auch wenn das nur ein [edit. Geldwäscher] ist, kann man hier, je nach Streitwert, durchaus überlegen, ob sich ein weiteres Vorgehen lohnt und ob man das Risiko eingehen möchte, auf den Kosten sitzen zu bleiben, weil man nicht vollstrecken kann. Denkbar wäre z. B., dass man mit einem Anwalt einen Honorarvertrag ausschließlich dafür schließt, um sich über die Akte den Kontoinhaber zu holen. Dann könnte man kostengünstig über online-mahnantrag.de (40 €) ein Mahnverfahren durchführen, aus dem man einen Titel erwirken könnte (was ohne Anwalt geht). Hier bestehen aber naütrlich ein paar Riskiken: Es ist durchaus denkbar, dass der Inhaber gar nicht das Konto eröffnet hat, sondern dass das per Identitätsdiebstahl geschehen ist, dass man mangels Masse nicht vollstrecken kann und ebenso denkbar ist ja auch das, was @Reducal geschrieben hat.
      Sie erwähnen es:

      Rechtsanwalt Schwaebe schrieb:

      Alles in allem sehr unbefriedigend, dass hier nur eingeschränkter Rechtsschutz möglich ist, aber das ist wohl leider nicht zu ändern.
      @Rechtsanwalt Schwaebe - wenn ich hier mal als Beispiel für die öffentliche Meinungsbildung fragen darf, wie hoch in etwa schätzen Sie ihren Kostenansatz in dem kleinen Pro-Bono-Kampf für ihre Mandantin? Außerdem, war der vermeintliche Kontoinhaber Fabio Ancora zu ermitteln?
    • Rechtsanwalt Schwaebe schrieb:

      Betroffenen würde ich in diesen und ähnlichen Fällen immer raten Strafanzeige zu erstatten
      Das ist zudem für eine realitätsnahe Polizeiliche Kriminalstatistik empfehlenswert. Das hilft zwar kurzfristig keiner geschädigten Person, hat aber hoffentlich langfristig positive Auswirkungen auf die Verbrechensbekämpfung. Wenn sich die Aufklärungen der Taten und gerichtliche Täterverurteilungen in Zukunft nicht verbessern, werden hier unsere Nachfolger noch in 100 Jahren über die Folgen der Betrügereien schreiben und versuchen die Geschädigten aufzuklären.

      Die Legislative oder Exekutive werden langfristig nur eine Verbesserung anstreben, wenn für sie erkennbar ist, dass es sich um ein Problem handelt. Dies ist bisher offensichtlich noch nicht in erforderlichem Maße passiert.
      Polizeiliche Kriminalstatistik BKA 2022: Schlüsselnr. 516000 / 516900 / 516920 (Betrug bzw. Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter unbarer Zahlungsmittel), Aufklärungsquote im Durchschnitt 32,7% (Aufklärungsquote aller Straftaten in der Statistik 56,7%).

      Würden alle tatsächlich vorhandenen Fälle angezeigt, wäre die Aufklärungsquote vermutlich noch viel niedriger und würde damit den Druck auf die Behörden und die Politik erhöhen.

      Betrugsfälle, die nicht in der jährlichen Kriminalstatistik des BKAs auftauchen, da sie nicht von den Geschädigten angezeigt wurden, sind praktisch bei den Behörden und der Politik nicht vorhanden. Es sieht dann also nicht so problematisch aus, wie es tatsächlich ist. Eine Anzeige bei der Polizei hilft vielleicht im Einzelfall den Geschädigten, aber auf jeden Fall auch irgendwann zukünftig den potentiellen Betrugsopfern. Dies entweder durch bessere Verhinderung dieser Betrügereien oder verbesserte Aufklärungsmöglichkeiten, was aber nur möglich ist, wenn das Problem im Großen angegangen wird.
      viribus unitis semper et ubique
    • Fairhandel schrieb:

      Das ist zudem für eine realitätsnahe Polizeiliche Kriminalstatistik empfehlenswert.

      Polizeiliche Kriminalstatistik BKA 2022: Schlüsselnr. 516000 / 516900 / 516920 (Betrug bzw. Computerbetrug mittels rechtswidrig erlangter unbarer Zahlungsmittel), Aufklärungsquote im Durchschnitt 32,7% (Aufklärungsquote aller Straftaten in der Statistik 56,7%).
      Warenbetrug via Fakeshop hat wenig mit Computerbetrug zu tun, obwohl das durchaus eine Basisdelikt aus dem Bereich Cybercrime ist. Warenbetrug wird fälschlich als E-Commerce-Fall betrachtet, fällt i. d. R. nicht in die Zuständigkeit der Cybercrime-Dienststellen und wird auch sonst nur stiefmütterlich bei den Strafverfolgern behandelt.
      Ich hatte das schon einmal hier geschrieben, denn die Zuordnung des einzelnen Vorfalls eines Geschädigten zum Massenphänomen erfolgt schon in den Anfängen unüberschaubar oft fehlerhaft. Viele aufnehmende Beamte, im ganzen Bundesgebiet, erfassen nämlich "Tatort ungeklärt" und nicht "Tatort unbekannt in Deutschland". Fehlt "....in Deutschland" gilt der Vorgang automatisch als Auslandsdelikt und wird nicht in der PKS erfasst. Besonders häufig passiert das sachfremd wenn eine ausländische IBAN verwendet wurde.

      Die von @Fairhandel erwähnte Deliktgruppe betrifft eine Vielzahl verschiedener Delikte, unter anderem auch den "Angriff auf das Onlinebanking" - Aufklärungsquote 32,7? Vielleicht wurde das Ergebnis in Wiesbaden anhand der oft unsauber im Erstzugriff erfassten Datensätze errechnet, vielleicht aber auch einfach nur gewürfelt - halt so, wie es gerade ins politische Konzept passt.

      Fairhandel schrieb:

      Würden alle tatsächlich vorhandenen Fälle angezeigt, wäre die Aufklärungsquote vermutlich noch viel niedriger und würde damit den Druck auf die Behörden und die Politik erhöhen.
      Die Politik ist hier ganz raus, das ist allein Sache der Strafverfolgungsbehörden und darauf wird auch immer wieder gebetsmühlenartig verwiesen. Die Strafverfolgungsbehörden wiederum lassen sich vielleicht mal in einem Einzelfall unter Druck setzten aber generell ist der Wunsch danach schon absurd.

      Behördliche Ermittlungen gegen Fakeshops (wie wir sie hier heute kennen) gehen gefühlt seit etwa 2018. Trotz diverser Erfolge ist doch auch eine gewisse Ermüdung des Ermittlungseifers der Strafverfolger zu erkennen. In den allermeisten Fällen werden vermutlich nur Alibi-Ermittlungen durchgeführt, um den Vorgang rasch einstellungsreif der Staatsanwaltschaft anzudienen. Geschuldet ist das vor allem der Tatsache, dass Fakeshop-Fälle vor allem von Personen verfolgt werden, denen man den Titel DAU durchaus andichten könnte und wegen der Masse der Fälle.

      Das Konzept Strafverfolgung gegen Fakshopbetreiber halte ich für gescheitert, schlimmer noch - es gibt vermutlich gar kein Konzept, jedenfalls keines, von dem ich wüsste.
    • Reducal schrieb:

      Sie erwähnen es:

      Rechtsanwalt Schwaebe schrieb:

      Alles in allem sehr unbefriedigend, dass hier nur eingeschränkter Rechtsschutz möglich ist, aber das ist wohl leider nicht zu ändern.
      @Rechtsanwalt Schwaebe - wenn ich hier mal als Beispiel für die öffentliche Meinungsbildung fragen darf, wie hoch in etwa schätzen Sie ihren Kostenansatz in dem kleinen Pro-Bono-Kampf für ihre Mandantin? Außerdem, war der vermeintliche Kontoinhaber Fabio Ancora zu ermitteln?
      In diesem Fall liegen die Kosten bei 0 €, aber sonst würde man als Anwalt hier nach Tabelle bei Streitwerten von unter 500 € derzeit 90,96 € brutto außergerichtlich abrechnen.
      Das wäre in diesem Fall natürlich (zumindest wirtschaftlich) unsinnig, weil das Kostenrisiko völlig unverhältnismäßig ist. Denkbar wäre auch, dass man als Anwalt hier für das Stellen einer Strafanzeige abrechnet.
      Das Mandat kam zu mir, weil jemand mir eine Freude machen wollte und mir etwas schenken wollte und fragte, ob es dann noch gar nicht ankommen sei. (Auch) durch den persönlichen Bezug war es mir deshalb ein Anliegen, die Seite möglichst schnell beseitigen zu lassen, um andere zu schützen und hier nach Möglichkeit die geringe Chance zu nutzen, doch noch an das Geld zu kommen. Auf die Akteneinsicht von der Staatsanwaltschaft warte ich nach wie vor, auch wenn mein Antrag nun schon Monate her ist. Weil es aber sicherlich für die Mitleser hier interessant ist, gebe ich Bescheid, sobald ich weiß ob ich mit der Auskunft Erfolg hatte.

      Reducal schrieb:


      Das Konzept Strafverfolgung gegen Fakshopbetreiber halte ich für gescheitert, schlimmer noch - es gibt vermutlich gar kein Konzept, jedenfalls keines, von dem ich wüsste.
      Dem kann ich leider nur beipflichten. Das ist auch meine Erfahrung und definitiv eine von vielen Missständen unserer Strafverfolgung.