Rückgaberecht bei eindeutig fehlerhafter Artikelbeschreibung?

    • Rückgaberecht bei eindeutig fehlerhafter Artikelbeschreibung?

      Schönen guten Abend!

      Also ich baue gerade für meine Schwester einen Rechner zusammen.
      Dieser ist nicht auf dem aktuellsten Stand, sondern soll lediglich für ihre Bedürfnisse reichen.

      Es geht bei meinem Problem um die CPU.


      Ich hab andere Komponenten wie Arbeitsspeicher und Mainboard schon in anderen Auktionen ersteigert und diese wurden auch geliefert.


      Der entscheidende Punkt: Dieses ersteigerte Mainboard unterstützt nur AMD Cpu's mit T-Bred Kern.


      Ich hab mich also nach einer CPU mit T-Bred Kern ersteigert.
      (cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…y%3DMetaEndSort%26fvi%3D1)

      Bei mir zu Hause angekommen, musste ich leider feststellen, dass die CPU nicht wie in der Artikelbeswchreibung steht einen T-Bred Kern hat, sondern schon den Barton Kern, welchen das Mainboard nicht unterstützt.


      DIE ARTIKELBESCHREIBUNG WAR ALSO EINDEUTIG FALSCH!

      Da meine herzenslieber Schwester druck machte und ihren Rechner haben wollte, hab ich in der Zwischenzeit einen anderen pasenden Prozessor ersteigert.

      Den falsch ersteigerten wollte ich zurückgeben, da der Kaufvertrag ja auf einer falschen Artikelbeschreibung zu Stande gekommen ist.

      Der Verkäufer reagierte erst nach ein paar Tagen:

      ER WILL DIE CPU TAUSCHEN! (musste mich hier allerdings innerhalb von nur wenigen Tagen entscheiden)
      WENN ICH DAS GELD WIEDERHABEN WILL, DANN NUR 75%, DA FÜR IHN ANGEBLICH WEITERE KOSTEN ENTSTEHEN WÜRDEN.

      Die falschbeschriebene Cpu hat übrigens 40 € gekostet.



      Wer befindet sich im Recht?



      Ps:

      Das hier hat der Verkäufer auf meine Forderung die Cpu zurückzunehmen geschrieben...


      Das sehen Sie nicht richtig. Da ich im Nebenstudium Jura hatte, kann ich das
      gut beurteilen, da solche Dinge bereits im ersten Semester abgehandelt
      werden.

      In der Artikelbeschreibung wurde darauf hingewiesen, dass der Artikel nicht
      geprüft wurde und deshalb ohne Funktion - also als Defektware angeboten
      wird. Demnach wurde die Eigenschaft der Funktionsfähigkeit explizit
      ausgeschlossen und als Folge davon würde ein Defekt keinen Mangel im Sinne
      des Kaufvertrages darstellen.

      Worauf Sie Anspruch haben, ist ein entsprechender CPU mit T-Bred Kern. Im
      Sinne der aktuellen Rechtsprechung darf der Verkäufer zwei (!) Mal
      Nachbesserung bzw. Nachlieferung leisten. Erst wenn diese beiden Versuche
      fehlschlagen, darf der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten.

      Sollte man zu jetzigem Zeitpunkt den Kauf rückabwickeln, ist das nur aus
      Kulanz möglich, jedoch auf rechtlichem Wege noch nicht durchsetzbar.

      Darum kann ich Ihnen nur nochmals eine Ersatzlieferung eines T-Bred anbieten
      in unbekanntem Zustand.

      Kann Ihnen jedoch als Kulanz, da Sie scheinbar in Eile sind, die Rücknahme
      anbieten. Jedoch wird der erneute Verkauf etc. für mich mit weiterem Aufwand
      verbunden sein den ich zu bezahlen habe (nochmals Gebühren, anderer
      Auktionserlös, etc.), so dass ich bei einer Rücknahme zum jetzigen Zeitpunkt
      lediglich 75% des Auktionspreises erstatten kann.

      Bitte teilen Sie mir mit, für welche Option Sie sich entscheiden. Tut mir
      leid, Ihnen keine bessere Möglichkeit bieten zu können, jedoch müssen wir
      uns beide an die gesetzlichen Regelungen halten.

      Genau so, wie Sie keine garantiert funktionsfähige Ware fordern können, wenn
      Sie auf als defekt ausgewiesene bieten oder zu jedem Zeipunkt bei
      Nichtgefallen den Kaufvertrag auflösen können, genau so kann ich nicht aus
      irgendwelchen herangezogenen Gründen mehr Geld von Ihnen verlangen als Sie
      geboten haben, oder ähnliches...




      Danke für eure Hilfe schonmal im Voraus.

      Gruß
      dd1988

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    • RE: Rückgaberecht bei eindeutig fehlerhafter Artikelbeschreibung?

      Darum kann ich Ihnen nur nochmals eine Ersatzlieferung eines T-Bred anbieten in unbekanntem Zustand.


      Und genau mit diesem Satz hat dein VK recht. Du mußt ihm zunächst die Möglichkeit der Nachbesserung geben. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist daher zunächst nicht möglich. Ein Rückgaberecht - wie du es bezeichnest - hast du schon gar nicht. Dieser Begriff ist juristisch belegt.

      Im übrigen kann ich nicht verstehen, warum du eine als defekt beschriebe CPU kauft und ernsthaft davon ausgehst, daß sie funktioniert. Zudem sind die Bewertungen des VK eine Katastrophe. Den Ärger hättest du dir aber selber ersparen können. Augen auf beim Kauf!
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Rückgaberecht bei eindeutig fehlerhafter Artikelbeschreibung?

      Es kann ja sein, dass das Teil geht.

      Nur leider hab ich keine Möglichkeit zu testen.



      Mal ne andere Frage:

      Die Daten die er angegeben hat gehören zum Barton Prozessor.


      Wenn er mir jetzt einen T-Bred liefert, dann hat dieser viel schlechtere Eigenschaften.

      Könnte ich nicht darauf pochen einen T-Bred Prozessor zu bekommen mit den angegebenen Barton Eigenschaften?

      Diesen Prozessor gibt es ja nicht, da er nie so hergestellt wurde.

      Damit ist der Kaufvertrag doch nihtig oder? Denn der Verkäufer ist gar nicht in der Lage einen Prozessor mit den angegeben Eigenschaften zu liefern.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dd1988 ()

    • RE: Rückgaberecht bei eindeutig fehlerhafter Artikelbeschreibung?

      Damit ist der Kaufvertrag doch nihtig oder?


      Du meinst das richtige, aber nichtig wird der Vertrag nicht.

      Wenn der VK die Nachbesserung ablehnt oder diese unmöglich ist, dann kannst du selbstverständlich vom Vertrag zurücktreten. Du hast dabei alle Aufwendungen zurückzubekommen.

      Ich frage mich allerdings, wenn du erkannt hast, daß bei den technischen Daten gar kein T-bred gemeint sein konnte, warum du überhaupt geboten hast.
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    • RE: Rückgaberecht bei eindeutig fehlerhafter Artikelbeschreibung?

      Hab ich erst später erkannt. Aber im ersten Moment hab ich mich natürlich von den angegebenen Daten ebeindrucken lassen.


      Danke ihr habt mir sehr geholfen. Dann werde ich dem möchtegern Jura Studenten mal schreiben. :rolleyes:

      Danke nochmals!

      SUper Forum in Sachen Ebay 8)