Schönen guten Abend!
Also ich baue gerade für meine Schwester einen Rechner zusammen.
Dieser ist nicht auf dem aktuellsten Stand, sondern soll lediglich für ihre Bedürfnisse reichen.
Es geht bei meinem Problem um die CPU.
Ich hab andere Komponenten wie Arbeitsspeicher und Mainboard schon in anderen Auktionen ersteigert und diese wurden auch geliefert.
Der entscheidende Punkt: Dieses ersteigerte Mainboard unterstützt nur AMD Cpu's mit T-Bred Kern.
Ich hab mich also nach einer CPU mit T-Bred Kern ersteigert.
(cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…y%3DMetaEndSort%26fvi%3D1)
Bei mir zu Hause angekommen, musste ich leider feststellen, dass die CPU nicht wie in der Artikelbeswchreibung steht einen T-Bred Kern hat, sondern schon den Barton Kern, welchen das Mainboard nicht unterstützt.
DIE ARTIKELBESCHREIBUNG WAR ALSO EINDEUTIG FALSCH!
Da meine herzenslieber Schwester druck machte und ihren Rechner haben wollte, hab ich in der Zwischenzeit einen anderen pasenden Prozessor ersteigert.
Den falsch ersteigerten wollte ich zurückgeben, da der Kaufvertrag ja auf einer falschen Artikelbeschreibung zu Stande gekommen ist.
Der Verkäufer reagierte erst nach ein paar Tagen:
ER WILL DIE CPU TAUSCHEN! (musste mich hier allerdings innerhalb von nur wenigen Tagen entscheiden)
WENN ICH DAS GELD WIEDERHABEN WILL, DANN NUR 75%, DA FÜR IHN ANGEBLICH WEITERE KOSTEN ENTSTEHEN WÜRDEN.
Die falschbeschriebene Cpu hat übrigens 40 € gekostet.
Wer befindet sich im Recht?
Ps:
Das hier hat der Verkäufer auf meine Forderung die Cpu zurückzunehmen geschrieben...
Danke für eure Hilfe schonmal im Voraus.
Gruß
dd1988
Also ich baue gerade für meine Schwester einen Rechner zusammen.
Dieser ist nicht auf dem aktuellsten Stand, sondern soll lediglich für ihre Bedürfnisse reichen.
Es geht bei meinem Problem um die CPU.
Ich hab andere Komponenten wie Arbeitsspeicher und Mainboard schon in anderen Auktionen ersteigert und diese wurden auch geliefert.
Der entscheidende Punkt: Dieses ersteigerte Mainboard unterstützt nur AMD Cpu's mit T-Bred Kern.
Ich hab mich also nach einer CPU mit T-Bred Kern ersteigert.
(cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…y%3DMetaEndSort%26fvi%3D1)
Bei mir zu Hause angekommen, musste ich leider feststellen, dass die CPU nicht wie in der Artikelbeswchreibung steht einen T-Bred Kern hat, sondern schon den Barton Kern, welchen das Mainboard nicht unterstützt.
DIE ARTIKELBESCHREIBUNG WAR ALSO EINDEUTIG FALSCH!
Da meine herzenslieber Schwester druck machte und ihren Rechner haben wollte, hab ich in der Zwischenzeit einen anderen pasenden Prozessor ersteigert.
Den falsch ersteigerten wollte ich zurückgeben, da der Kaufvertrag ja auf einer falschen Artikelbeschreibung zu Stande gekommen ist.
Der Verkäufer reagierte erst nach ein paar Tagen:
ER WILL DIE CPU TAUSCHEN! (musste mich hier allerdings innerhalb von nur wenigen Tagen entscheiden)
WENN ICH DAS GELD WIEDERHABEN WILL, DANN NUR 75%, DA FÜR IHN ANGEBLICH WEITERE KOSTEN ENTSTEHEN WÜRDEN.
Die falschbeschriebene Cpu hat übrigens 40 € gekostet.
Wer befindet sich im Recht?
Ps:
Das hier hat der Verkäufer auf meine Forderung die Cpu zurückzunehmen geschrieben...
Das sehen Sie nicht richtig. Da ich im Nebenstudium Jura hatte, kann ich das
gut beurteilen, da solche Dinge bereits im ersten Semester abgehandelt
werden.
In der Artikelbeschreibung wurde darauf hingewiesen, dass der Artikel nicht
geprüft wurde und deshalb ohne Funktion - also als Defektware angeboten
wird. Demnach wurde die Eigenschaft der Funktionsfähigkeit explizit
ausgeschlossen und als Folge davon würde ein Defekt keinen Mangel im Sinne
des Kaufvertrages darstellen.
Worauf Sie Anspruch haben, ist ein entsprechender CPU mit T-Bred Kern. Im
Sinne der aktuellen Rechtsprechung darf der Verkäufer zwei (!) Mal
Nachbesserung bzw. Nachlieferung leisten. Erst wenn diese beiden Versuche
fehlschlagen, darf der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten.
Sollte man zu jetzigem Zeitpunkt den Kauf rückabwickeln, ist das nur aus
Kulanz möglich, jedoch auf rechtlichem Wege noch nicht durchsetzbar.
Darum kann ich Ihnen nur nochmals eine Ersatzlieferung eines T-Bred anbieten
in unbekanntem Zustand.
Kann Ihnen jedoch als Kulanz, da Sie scheinbar in Eile sind, die Rücknahme
anbieten. Jedoch wird der erneute Verkauf etc. für mich mit weiterem Aufwand
verbunden sein den ich zu bezahlen habe (nochmals Gebühren, anderer
Auktionserlös, etc.), so dass ich bei einer Rücknahme zum jetzigen Zeitpunkt
lediglich 75% des Auktionspreises erstatten kann.
Bitte teilen Sie mir mit, für welche Option Sie sich entscheiden. Tut mir
leid, Ihnen keine bessere Möglichkeit bieten zu können, jedoch müssen wir
uns beide an die gesetzlichen Regelungen halten.
Genau so, wie Sie keine garantiert funktionsfähige Ware fordern können, wenn
Sie auf als defekt ausgewiesene bieten oder zu jedem Zeipunkt bei
Nichtgefallen den Kaufvertrag auflösen können, genau so kann ich nicht aus
irgendwelchen herangezogenen Gründen mehr Geld von Ihnen verlangen als Sie
geboten haben, oder ähnliches...
Danke für eure Hilfe schonmal im Voraus.
Gruß
dd1988
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