Wie relevant ist die USt-ID?

    • Wie relevant ist die USt-ID?

      Hallo an die Community,

      kurze Vorgeschichte:
      auf meinem sporadischen Abenteuer, Online-Shops, mittlerweile sogar stinknormale Websites, auf Legitimität zu überprüfen, habe ich es mir auch angewöhnt, einfach mal für ein erstes Bild die USt-ID zu googeln. Sollte mir etwas Spanisch vorkommen, wird die ID gesichert, und in einer Stunde der Langeweile weiter reingebohrt. Dadurch ist eine Liste entstanden, die natürlich abgearbeitet werden muss. Jetzt ist mir jedoch eine ziemliche Kuriosität aufgefallen, womit ich auch zur Fragestellung dieses Themas komme

      Wie relevant ist die USt-ID wirklich?

      Kann zur Hälfte als rhetorische Frage verstanden werden. Denn jedes Gewerbe benötigt diese ID, und sie ist einzigartig wie die Zahlenkombination auf dem Personalausweis.

      Wenn ich allerdings nach "DE216398573" google, springen mir gleich fast ein Dutzend Websites verschiedener Natur ins Gesicht. Und ich glaube nicht, dass alle zu einem einzigen Unternehmen gehören.

      Soll das einfach nur schlampige Arbeit eines Website-Designers sein? Denn legal ist es zumindest nicht, aber scheint man dann doch nicht ernst zu nehmen. Vielleicht bin auch ich einfach nur etwas zu streng. Ich finde, alleine aus rechtlichen Gründen sollte man darauf achten.

      Ich weiß nicht, ob es die Sache besser macht, dass die USt-ID ungültig ist. Zumindest wird keine ID eines realen Unternehmens missbraucht, dafür gibt's mehrere Websites (bestimmt sogar viel, viel mehr) die eine falsche ID im Impressum haben.
      »Für die lernende Seele hat das Leben auch in seinen dunkelsten Stunden einen unendlichen Wert.«
    • feuerfuchs schrieb:

      Wenn ich allerdings nach "DE216398573" google, springen mir gleich fast ein Dutzend Websites verschiedener Natur ins Gesicht.
      Diese Zahlenkolonne ist nur ein Muster, z. B. bei Lieferscheinvorlagen. Vermutlich ist bei verschiedenen Websites diese Nummer als Muster voreingestellt.

      feuerfuchs schrieb:

      jedes Gewerbe benötigt diese ID
      Nicht jedes! Gerade Kleinunternehmer sind wegen des geringen Umsatzes nach der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG befreit.
    • Reducal schrieb:

      Diese Zahlenkolonne ist nur ein Muster, z. B. bei Lieferscheinvorlagen. Vermutlich ist bei verschiedenen Websites diese Nummer als Muster voreingestellt.
      Verstehe ich zwar, aber könnte das keine rechtlichen Probleme geben? Ich habe Details wie diese bisher immer ernst genommen, aber wenn das eigentlich allen Parteien egal ist, würde ich in Zukunft auch weniger Wert darauf legen.

      Reducal schrieb:

      Nicht jedes! Gerade Kleinunternehmer sind wegen des geringen Umsatzes nach der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG befreit.
      Grazie, wieder etwas neues gelernt.
      »Für die lernende Seele hat das Leben auch in seinen dunkelsten Stunden einen unendlichen Wert.«
    • Was @Reducal nicht ganz ausgeführt hat:

      Gewerbetreibende, die nicht vorhaben ihre Produkte außerhalb von Deutschland an Gewerbetreibende zu verkaufen, benötigen keine Umsatzsteuer-ID. Das beschränkt sich keinesfalls auf die Kleinunternehmerregelung.
      Denn hier ist die persönliche Steuernummer identisch mit der Umsatzsteuernummer des zuständigen Finanzamtes. Das trifft nicht nur auf Einzelunternehmer zu, sondern kann auch in bestimmten Konstellationen Kapitalgesellschaften betreffen.
      Erst wenn tatsächlich ein Handel ins Ausland stattfindet und der Käufer vorsteuerabzugsberechtigt ist (also ein Gewerbetreibender) und diese Vorsteuer tatsächlich auch auf seine eigene Umsatzsteuerlast anrechnen lassen möchte, wird zwingend eine Umsatzsteuer-ID benötigt und die verlangt der ausländische Käufer, weil er sonst eben die Vorsteuer nicht geltend machen kann.
      Da man meist nicht wissen kann, ob ein Gewerbetreibender bei einem aus dem Ausland kauft, macht es natürlich Sinn, gerade wenn man auf Internetplattformen und nicht um die Ecke verkauft, eine Umsatzsteuer-ID zu beantragen.
      Die Beantragung ist recht einfach und die Kontrollen eher lasch.
    • Sorry vergessen:

      Die Kleinunternehmerregelung schließt nicht aus, dennoch eine Umsatzsteuer-ID zu beantragen oder eben bereits eine rechtsgültig zu haben.
      Da bei der Kleinunternehmerregelung deutliche Grenzen beim Umsatz und/oder Gewinn bestehen, kann es durchaus sein, dass der Kleinunternehmer nachträglich für das vergangene Jahr Umsatzsteuerpflichtig und/oder Bilanzierungspflichtig wird. Dann kann es schon Sinn machen, das ganze zurückliegende Steuerjahr neu und mit Umsatzsteuer-ID und Vorsteuerabzug neu zu rechnen und einzureichen.
    • ... auch nicht unwichtig ...

      § 13 b UStG (Besteuerung von innergemeinschaftlichem Erwerb) und § 25 b Abs. 2 (Steuerschuldnerschaft) gelten auch für Kleinunternehmer; bei sonstigen
      Leistungen gilt ReverseCharge gem § 13 b (Umsätze meldepflichtig in Umsatzsteuererklärung); häufig auffällig bei Betriebsprüfung "vergessen". Die Möglichkeit des
      Vorsteuerabzuges gibt es für Kleinunternehmer nicht.

      Die Haftung von Verkaufsplattformen für Steuerausfälle macht eine UStID sehr relevant, da eine solche faktisch den gewerblichen Status des Verkäufers bestätigt.
      Dies gilt auch für Kleinunternehmer im Hinblick auf die Einkommensteuer.

      Wird im Rahmen eines Fakeshops einfach nur z. B die "DE123456789" überprüft und als "gültig" bewertet sagt dies eigentlich nichts aus; einzig die Qualifizierte Abfrage
      bringt einen vollständigen Datensatz des zugehörigen Inhabers zutage; damit ergeben sich dann sehr schnell Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme abweichend zu
      den Angaben, die der Fakeshop gemacht hat ... solange eine solche Abfrage unterbleibt, kann praktisch jede UStID eines realen Inhabers verwendet werden. In der
      Verantwortung sollten hier die Plattformen sein.
    • feuerfuchs schrieb:

      Wenn ich allerdings nach "DE216398573" google
      Ja, wenn...

      Das hat dir Reducal ja schon beschrieben:

      Reducal schrieb:

      Diese Zahlenkolonne ist nur ein Muster, z. B. bei Lieferscheinvorlagen. Vermutlich ist bei verschiedenen Websites diese Nummer als Muster voreingestellt.
      Wobei mir auf der Zunge liegt zu ergänzen, dass ein Laden, der es nciht mal schafft, Musterdaten aus seinem Impressum rauszunehmen, auch snst vermutlich ähnlich "sorgfältig" arbeitet.

      In so fern hat das also schon eine gewisse Aussagekraft.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.