Ware wohl bei Lieferung zerstört

    • Ware wohl bei Lieferung zerstört

      Hy,

      ich habe ein PDA mit USB-Dockingstation verkauft! Habe beides da es passte in einem gepolsterten Umschlag verschickt, zusätzlich habe ich das PDA noch mit einen paar lagen Zeitung umwickelt!

      Heute schrieb mir der Verkäufer, dass wohl das PDA Display gerissen sei!

      Ich habe erstmal bei Ihm ein Bild angefordert!

      Wenn das wirklich kaputt ist wer muss dann die kosten tragen ???
    • RE: Wohl bei Lieferung zerstört!

      Mir ist gerad eingefallen das ich folgenden Text in der Angebotsbeschreibung veröffentlicht habe:

      Da es sich bei diesem Angebot um einen Privatverkauf handelt, bin ich nach der neuen Gesetzgebung verpflichtet darauf hinzuweisen, dass ich keine Garantie übernehme, da ich die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Garantieleistung als Privatperson nicht leisten kann.

      Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung und Garantie verkauft!

      Die Rücknahme der Ware ist ausgeschlossen!

      Dies stellt jedoch keine negative Bewertung der angebotenen Waren dar! Natürlich garantiere ich, daß Sie das bekommen, was hier beschrieben steht!

      Ich hafte nicht für Schäden oder Verlust auf dem Postweg!

      Bieten sie nicht, wenn sie mit diesen Regeln nicht einverstanden sind!

      Viel Spass beim Bieten...



      Dann hab ich mich doch abgesichert und bin nicht für eine erstattung verpflichtet!
    • RE: Wohl bei Lieferung zerstört!

      Da es sich bei diesem Angebot um einen Privatverkauf handelt, bin ich nach der neuen Gesetzgebung verpflichtet darauf hinzuweisen, dass ich keine Garantie übernehme, da ich die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Garantieleistung als Privatperson nicht leisten kann.


      Dieser Disclaimer ist Unsinn. Niemand wird per Gesetz zu einer Garantie verpflichtet, diese ist nämlich freiwillig!

      Dann hab ich mich doch abgesichert und bin nicht für eine Erstattung verpflichtet!


      Das kommt darauf an. Zunächst wäre es wichtig zu erfahren, welche Versandoption vereinbart war. Hier wäre ein Link zur Auktion wichtig.

      Ansonsten muß der Verkäufer für unzureichende Verpackung immer haften. Und das Verschicken eines PDA in einer Luftpolsterumschlag halte ich schon für ziemlich fahrlässig, egal wie sehr man da umwickelt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Wohl bei Lieferung zerstört!

      Hallo,
      einerseits ist der Gefahrenübergang schon bei der Einlieferung bei der Post o. ä. auf den Käufer eingetreten, andererseits hast Du als Verkäufer auch ein Mindestmaß an Sorgfalt bei der Verpackung aufzuwenden.

      Habe beides da es passte in einem gepolsterten Umschlag verschickt, zusätzlich habe ich das PDA noch mit einen paar lagen Zeitung umwickelt!


      Das ist ja wohl mehr als lächerlich! Imho must und solltest Du für den Schaden geradestehen.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)