Regelmäßiger Verkauf privater Ware gilt als gewerblich
Wer regelmäßig über die Internetplattform eBay Waren verkauft, ist auch dann gewerblich tätig, wenn die Artikel aus seinem Privatvermögen stammen.
Das ist mal eine Pressemitteilung, die hier oft gefragt wird.
Wenn kontinuierlich Verkauft wird, klar Gewerblich.
Wer regelmäßig über die Internetplattform eBay Waren verkauft, ist auch dann gewerblich tätig, wenn die Artikel aus seinem Privatvermögen stammen.
Das ist mal eine Pressemitteilung, die hier oft gefragt wird.
Wenn kontinuierlich Verkauft wird, klar Gewerblich.