eBay Verkauf privater Ware gilt als gewerblich

    • RE: eBay Verkauf privater Ware gilt als gewerblich

      Danke für den Hinweis Rene.

      Ich halte von solchen Nachrichten (nicht deine, sondern die der Berliner Morgenpost) rein gar nichts, weil:

      1. Wird kein Quelle (Aktenzeichen) genannt, so daß man sich über die Umstände des Urteils nicht selber informieren kann.

      2. Gibt es in diesem Bereich hunderte sich widersprechender Urteile. Vor kurzem wurde ein Powerseller mit weit über 1000 Bewertungen in relativ kurzem Zeitraum nicht als gewerblich eingestuft.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: eBay Verkauf privater Ware gilt als gewerblich

      Hier das ganze ausführlicher:

      Link

      Es zeigt sich, daß das Urteil selbst für private Vielverkäufer in der Regel keine Auswirkungen hat.

      Der Verurteilte stellte in der Woche 20 bis 30 gleichartige Artikel ein und das seit über einem Jahr. Insgesamt hatte er vor, 100000 (!!) Exemplare zu verkaufen.

      Wenngleich ist das Urteil (aus nichtjuristischer) Sicht unfair empfinde, da die Sachen nachweislich aus seinem Privatbesitz stammen, ist der Fall ein wohl fast singuläres Extremum, über das sich der normale private Sammlungsauflöser keine Gedanken machen müßte.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.