Herr Ebay bastelt ständig an der platten Form rum, oft ohne Sinn und Verstand, manchmal werden Fallen für die Verkäufer eingebaut. Nun triffts wieder einmal die gewerblichen VK, diesmal wird die Widerrufsbelehrung versteckt:
community.ebay.de/t5/Gewerblic…ie-WRB/m-p/4783456#M14476
Die IHK Stuttgart schreibt dazu:
ihk.de/stuttgart/fuer-unterneh…iderrufsbelehrung-4637916
Unter "Versand" darf sich das wohl kaum jemand suchen wollen....
community.ebay.de/t5/Gewerblic…ie-WRB/m-p/4783456#M14476
Die IHK Stuttgart schreibt dazu:
ihk.de/stuttgart/fuer-unterneh…iderrufsbelehrung-4637916
IHK Stuttgart schrieb:
Über das Widerrufsrecht muss vor Abgabe der Bestellung informiert werden, z. B. auf der Bestellseite oberhalb des Bestellbuttons mit einem deutlich bezeichneten Link „Widerrufsrecht" oder „Widerruf“. Ein Link nur in der Fußzeile der Webseite, oder auf die AGB in denen die Widerrufsbelehrung enthalten ist, genügt nicht. Der Link sollte sich auch nicht zwischen den Pflichtinformationen und dem Bestellbutton befinden, da hier zusätzliche Gestaltungselemente nicht zulässig sind. Der Verbraucher muss quasi vor Abgabe der Bestellung über den Hinweis und den entsprechenden Link stolpern.
Unter "Versand" darf sich das wohl kaum jemand suchen wollen....