Ich habe jetzt schon ein paar hundert Bewertungen so gut wie alle positiv.
Jetzt habe ich aber zum ersten Mal ziemlich Zoff. Jemand behauptet ich hätte eine gebrauchte, geringwertige Ware (~30 Euro) nicht ordnungsgemäss geliefert. Das stimmt natürlich nicht.
Nun gut wie dem auch sei. Der Käufer hat einen offiziellen "Unstimmigkeiten klären" Vorgang eröffnet den ich entsprechende kommentiert habe.
Anhand dessen was eBay weiss können die nicht entscheiden wer Recht hat.
Nun hat der Antragsgegen einen Antrag auf Käuferschutz gestellt..
Wird der überhaupt genehmigt aus Sicht von eBay ?
Schliesslich ist die Unstimmigkeit überhaupt nicht bewiesen.
Was für Konsequenzen entstehen daraus für mich?
Bekomme ich "intern" bei eBay Minuspunkte ?
Peter
Jetzt habe ich aber zum ersten Mal ziemlich Zoff. Jemand behauptet ich hätte eine gebrauchte, geringwertige Ware (~30 Euro) nicht ordnungsgemäss geliefert. Das stimmt natürlich nicht.
Nun gut wie dem auch sei. Der Käufer hat einen offiziellen "Unstimmigkeiten klären" Vorgang eröffnet den ich entsprechende kommentiert habe.
Anhand dessen was eBay weiss können die nicht entscheiden wer Recht hat.
Nun hat der Antragsgegen einen Antrag auf Käuferschutz gestellt..
Wird der überhaupt genehmigt aus Sicht von eBay ?
Schliesslich ist die Unstimmigkeit überhaupt nicht bewiesen.
Was für Konsequenzen entstehen daraus für mich?
Bekomme ich "intern" bei eBay Minuspunkte ?
Peter