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      :thumbup:

      JA, Denic, Google, Cloudflare und der Rest lässt es eben ZU!

      Denic: ... die nehmen jeden auf!
      Cloudflare ... schützt jeden!
      Google ... und die große Kasse machen WIR!
      Den größten Fehler, den man im Leben machen kann, ist, immer Angst zu haben, einen Fehler zu machen. Dietrich Bonhoeffer
      Und wer nicht frei von Fehlern ist, sollte niemals Dinge tun, die keine Fehler erlauben.
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      Hat denn einer schon einmal einen Anwalt eingeschaltet, bzw. gibt es schon was in Richtung Sammelklage? Interessant wäre es was für Kabel Eins...Giesel der ermittelt solche Typen schneller als die Polizei. Bei der Polizei hat man sich bedankt das man jetzt eine Kontonummer habe zzzi aber hier existieren doch schon jede Menge.
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      Anwalt bringt nichts - was soll der eigentlich auch machen? An eine Fake-Firma ein anwaltlichen Schreiben senden?
      Sammelklage gibt es in D nicht.
      Fernsehsender sind so ne Sache in derartigen Angelegenheiten. Vor allem die Privaten. Die stürzen sich nur auf Dinge, die denen Einschaltquoten bringen. Aber wer möchte, kann ja mal einen der Sender anschreiben und schauen was passiert. Bin mal gespannt ...
      Warum hat sich die Polizei über eine Kontonummer bedankt. Bist Du auch betrogen worden und hast Anzeige erstattet? Ist diese Kontonummer bereits hier genannt worden?
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
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      Jupp264 schrieb:

      Interessant wäre es was für Kabel Eins...Giesel der ermittelt solche Typen schneller als die Polizei.
      Ja, seines und mein Team haben schon zusammengearbeitet, zuletzt bei Lovescam. Das mit den Fakeshops ist aber eine andere Liga, die man nicht so einfach publikumswirksam aufbröseln kann. Bei den Lovescammern erwischt man auch nur die "Läufer", diejenigen die das Geld empfangen. Bei den Fakeshoppern läuft das Meiste virtuell ab, die Ermittlungsansätze sind vielfältig und mit Protagonisten schwer nachstellbar.

      Immer wieder wird auch hier im Forum von Durchsuchungen, Festnahmen und Verurteilungen berichtet, wenn es die Pressemeldung einer agierenden Behörden gab. Dem voraus liegen aber meist mehrmonatige oder -jährige, sehr qualifizierte Ermittlungen. Die Behördenmühlen mahlen langsam aber höchst professionell, denn es muss schlussendlich alles gerichtsfest eingetütet werden. Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen und ähnlich ist es auch hier - Einzelfälle werden zumeist der Einstellung nach § 170/2 StPO zugeführt. Nicht selten werden die Ermittlungen dann aber gesammelt, hinter den Kulissen und vor allem vom Einzelfall abgekoppelt fortgeführt - der Einzelfall dient dann nur noch als Füllmaterial in Listen, wenn später bei der Anklage z. B. steht: ...in 8.342 Fällen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Reducal ()