Fakeshop fitness-seven.com – Pure 7 UG - Gerhard-Welter-Straße 32 - D-41812 Erkelenz – info@fitness-seven.com – Telefon: 02431 9550021 - DE329376381 – Die Daten dieser Firma werden hier rechtswidrig benutzt – Alles Fake - Hier gibt es keine Ware

    • Reiner1970 schrieb:

      Das sind keine Scriptkiddies die irgendwo im Kinderzimmer sitzen und schnell Geld machen wollen
      Das nicht aber der übliche Fakeshopper ist u30, oft u20. Um schnelles Geld geht´s meist nicht, der Betrug ist anscheinend bei den Beteiligten auf dauerhafte Einnahme ausgerichtet, zumindest so lang es halt geht.

      Puchong schrieb:

      Das stimmt nicht. Die aufnehmende Beamtin hat mir bestätigt, dass hier übergreifend und abstimmend gearbeitet wird
      ...na wenn der das sagt, der der eigentlich nur die Anzeige oder Mitteilung auf der Wache entgegen nimmt, okay! Aber wenn einer behauptet, der Tatort sei das Internet, dann zeugt das von nur wenig Erfahrung auf dem Gebiet. Das Internet steht virtuell zur Verfügung und hat keine PLZ, somit auch keinen statistischen Wert und wird als solches auch nicht erfasst. Aber vielleicht ist das ja von Bundesland zu Bundesland auch verschieden, obwohl die Regeln für die PKS einheitlich sind.

      +++Klugscheißmodus ende+++
    • Der Kackbudenhersteller(SPACKO) gibt nicht auf!

      ... gleicher Server(FRIDA.NS.CLOUDFLARE.COM) wie bei fitness-seven.com
      ... Online & und im Aufbau (gleiche Handschrift s.o.)

      Der Thread wird wohl noch ein Platz auf den AH-Server finden. :saint:

      Den größten Fehler, den man im Leben machen kann, ist, immer Angst zu haben, einen Fehler zu machen. Dietrich Bonhoeffer
      Und wer nicht frei von Fehlern ist, sollte niemals Dinge tun, die keine Fehler erlauben.
    • Reducal schrieb:

      Um schnelles Geld geht´s meist nicht, der Betrug ist anscheinend bei den Beteiligten auf dauerhafte Einnahme ausgerichtet, zumindest so lang es halt geht.
      Das meinte ich:

      oldschmatterhand schrieb:

      Pressemitteilung 5/2024 vom 13.03.2024
      justiz.bayern.de/gerichte-und-…bamberg/presse/2024/5.php


      "Dem Mann wird vorgeworfen, von Januar 2020 bis zu seiner Festnahme im Mai 2023 insgesamt 52 Fake-Shops betrieben zu haben.

      Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg beantragt in ihrer Anklageschrift darüber hinaus die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 1.368.716,35 EUR."
    • Reducal schrieb:

      Aber wenn einer behauptet, der Tatort sei das Internet, dann zeugt das von nur wenig Erfahrung auf dem Gebiet.
      Was ich damit sagen wollte, bezieht sich doch nur auf die Tatsache, dass der Tatort das Internet ist. Wie willst du da eine Location zuordnen? Betroffen sind alle die, die, zumindest nach Aufmachung der Webseite, in DACH über den Fakeshop bestellen und zahlen. Ich habe keine Erfahrung, wie und in welchem Umfang hier ermittelt wird und kann also nur wiedergeben, was mir die Beamtin gesagt hat und ich weiß auch nicht, ob es da interne Abläufe gibt, die solche Fälle länderübergreifend bundesweit für eine Bearbeitung ermöglichen. Sollte dem nicht so sein, dann hinkt man mMn edr Zeit hinterher.

      Diese Seite ist absolut professionell aufgemacht und die Täter scheint es nicht im Geringsten zu interessieren, dass bereits Anzeigen gegen sie laufen, denn die Seite ist ja nach wie vor online. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob die mitbekommen haben, dass bereits ermittelt wird. Ich habe diese Seite letzte Woche übrigens an Google als Betrugsseite gemeldet, aber sie ist immer noch online. Entweder mahlen die Mühlen bei Google langsam oder es ist den Verantwortlichen egal.

      Kontoinhaber Adrian Zecher
      Kontoinhaber Adrian Zech
    • Puchong schrieb:

      Diese Seite ist absolut professionell aufgemacht und die Täter scheint es nicht im Geringsten zu interessieren, dass bereits Anzeigen gegen sie laufen, denn die Seite ist ja nach wie vor online. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob die mitbekommen haben, dass bereits ermittelt wird. Ich habe diese Seite letzte Woche übrigens an Google als Betrugsseite gemeldet, aber sie ist immer noch online. Entweder mahlen die Mühlen bei Google langsam oder es ist den Verantwortlichen egal.
      Ich versuche das mal möglichst kurz, aber eventuell doch etwas schmerzhaft zu kommentieren.
      1. Satz: ja, ist denen egal - so lange es technisch möglich ist, wird es auch von denen durchgezogen.
      2. Satz: wäre denen egal - das gehört zum üblichen "Tätigkeitsrisiko". Damit können die leben. Das sind Berufsgauner.
      4. Satz: ja und ja
      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Puchong schrieb:

      Reducal schrieb:

      Aber wenn einer behauptet, der Tatort sei das Internet, dann zeugt das von nur wenig Erfahrung auf dem Gebiet.
      Was ich damit sagen wollte, bezieht sich doch nur auf die Tatsache, dass der Tatort das Internet ist. Wie willst du da eine Location zuordnen? Betroffen sind alle die, die, zumindest nach Aufmachung der Webseite, in DACH über den Fakeshop bestellen und zahlen. Ich habe keine Erfahrung, wie und in welchem Umfang hier ermittelt wird und kann also nur wiedergeben, was mir die Beamtin gesagt hat und ich weiß auch nicht, ob es da interne Abläufe gibt, die solche Fälle länderübergreifend bundesweit für eine Bearbeitung ermöglichen. Sollte dem nicht so sein, dann hinkt man mMn edr Zeit hinterher.
      Wie die hier genannte polizeiliche Dienststelle den Tatort erfasst hat, kann ich mangels eigener Information nicht kommentieren. Es mag dort eine offizielle Tatortsklassifikation "Internet" geben oder auch nicht. Ganz so simpel scheint eine räumliche Zuordnung einer konkreten Tat mit Tatmittel "Internet" aber doch nicht zu sein.

      In der Statistik des BKAs wird der Tatort (dort Handlungsort) wie folgt definiert:

      PKS 2022 - Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik schrieb:

      2.1 FALL In der PKS werden nur Fälle erfasst, die hinreichend konkretisiert sind: Dazu müssen überprüfte Anhaltspunkte zu  dem Tatbestand (Erfüllung aller Tatbestandsmerkmale einer Strafrechtsnorm),  dem Handlungsort und  der Tatzeit / dem Tatzeitraum (mindestens das Jahr) vorliegen.



      ...



      2.3 HANDLUNGSORT ist die politische Gemeinde in der Bundesrepublik Deutschland, in der die rechtswidrige (Straf-) Tat began- gen wurde. In der polizeilichen Kriminalstatistik ist der Handlungsort grundsätzlich der Ort, an dem der Tatverdächtige gehandelt hat (Handlungsort). Besonderheiten der Handlungsorterfassung:

       Straftaten, die sich auf deutschen Schiffen oder in deutschen Luftfahrzeugen außerhalb der Bun- desrepublik Deutschland ereignen, sind für das Bundesland des Heimat(flug)hafens mit Handlungs- ort "unbekannt" zu erfassen.

       Bei Straftaten, die sich auf ausländischen Handelsschiffen oder in ausländischen nicht mi- litärischen Luftfahrzeugen im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ereignen, gilt der deutsche Anlegehafen bzw. Landeflughafen als Handlungsort.

       Bei Beförderungserschleichung ist Handlungsort stets der Feststellort. Bei sonstigen Straftaten in Bussen oder Zügen ist, wenn der Handlungsort nicht weiter konkretisierbar ist, mindestens das Bundesland anzugeben, in dem die Straftat festgestellt wurde.

       Bei Unterhaltspflichtverletzungen wird als Handlungsort der Wohnort des Unterhaltsberechtigten erfasst. Die Erfassung des Aufenthaltsgrundes von im Ausland lebenden nichtdeutschen Tatver- dächtigen erfolgt als „Sonstiger erlaubter Aufenthalt“.

       Als Handlungsort beim Aufgriff von Asylbewerbern, die ihren Duldungsbereich verlassen haben, gilt der Ort des Aufgriffs.

      Als Handlungsort bei Erstellung von strafrechtlich relevanten Internetinhalten („websites“) und an- deren Straftaten mit Tatmittel Internet und/oder IT-Geräte gilt der Ort der Handlung (Ort der Da- teneinstellung ins Internet durch den/die Tatverdächtigen). Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Land die Homepage oder die IP-Adresse des Absenders geführt wird.

       Ist der Ort der Handlung nicht feststellbar, so ist "Handlungsort unbekannt" im bearbeitenden Bundesland nur dann zu erfassen, wenn überprüfte Anhaltspunkte für eine Tathandlung innerhalb Deutschlands vorliegen.

       Wird eine in einem anderen Bundesland begangene Straftat bekannt und/oder aufgeklärt, ist diese über die KP 31b-Schnittstelle dem dortigen Landeskriminalamt zu melden.

      Liegen keine überprüften Anhaltspunkte für eine Tathandlung innerhalb Deutschlands oder für ei- nen anderen bekannten Handlungsortstaat vor, dann ist der Fall mit „Handlungsortstaat ungeklärt“ (Handlungsortstaat = Schlüssel 998) zu erfassen (M6.0)

       Bei Unterlassungsdelikten ist der Ort, an dem sich der Tatverdächtige während der pflichtwidrigen Unterlassung der gebotenen Handlung aufhält, der Handlungsort.

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    • PKS 2022 - Straftatenkatalog schrieb:

      5. Änderungen im Vergleich zum Vorjahr
      Für das aktuelle Berichtsjahr sind zum 01.01.2022 folgende Änderungen im Straftatenkatalog wirksam geworden:
      Neue Schlüsselzahlen / Summenschlüssel



      620017 Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet § 127 StGB

      Die Schlüsselzahl 620017 ist also ziemlich neu und das erste Mal mit der Statistik 2022 aufgenommen worden. Die Statistik 2023 ist noch nicht erschienen.
      Die Daten für 2022 sind ziemlich ernüchternd.

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    • Fairhandel schrieb:

      Ich versuche das mal möglichst kurz, aber eventuell doch etwas schmerzhaft zu kommentieren.
      Es ist nicht schmerzhaft für mich. Einerseits bin ich ja nicht geschädigt worden, da ich frühzeitig meine Zweifel an der Plattform hatte, und andrerseits kann ich sehr gut mit sachlich formuliertenArgumenten umgehen.

      Lieben Dank für die Aufklärung.
    • Was ist denn jetzt anders?
      Ein Bildnachweis währe hilfreich.

      Bilder kann man hier: (imgbb.com) imgbb.com/ hochladen und dann den Link hier in einen Post einfügen.

      Ergebnis: ibb.co/cL3G8YR (Stand: 20.03.2024,20:15h)

      Den größten Fehler, den man im Leben machen kann, ist, immer Angst zu haben, einen Fehler zu machen. Dietrich Bonhoeffer
      Und wer nicht frei von Fehlern ist, sollte niemals Dinge tun, die keine Fehler erlauben.
    • headsman schrieb:

      Was ist denn jetzt anders?
      Ich hatte das gestern auch gleich mit deinem Screenshot vom 22.02.2024 verglichen. Anders ist nur:

      Hosting History schrieb:

      4 changes on 3 unique name servers over 0 year
      Erheblich ist das mE nicht wirklich, zumal nicht das letzte Hosting bei Cloudflare sondern die Umleitungen vor dem Registrar für die Zuordnung des physikalischen Ursprungs sind. So meine Denke, ich lasse mich da gern korrigieren.
    • Fairhandel schrieb:

      Die Statistik 2023 ist noch nicht erschienen.
      Nun ist heute vom BKA die Statistik für 2023 veröffentlicht worden.

      620017 Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet § 127 StGB



      Anzahl erfasste Fälle: 24
      Aufklärung / Anzahl Fälle: 13, in % (AQ): 54,2

      Wo die ganzen anderen Fälle (z.B. die hier im Forum bekannten Fälle) sich in der Statistik verstecken könnten weiß ich nicht.
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