Verkäufer kein Mitglied mehr - muss ich zaheln?

    • Verkäufer kein Mitglied mehr - muss ich zaheln?

      Moin, Moin,

      bin neu bei Euch und hoffe, ihr habt ein Nachsehen mit mir!!

      Habe bei Ebay eine Ps3 für 460,00 Euronen ersteigert von einem privaten Anbieter. Vorgestern sehe ich, dass er kein Mitglied mehr ist. Die Summe habe ich noch nicht angewiesen und das ganze ist mir jetzt mehr als suspekt. Muss ich zahlen? Bei Kauf war er noch Mitglied.


      Büddde um Hilfe und sage schon einmal Danke

      Hier die Artikel-Nummer: 160169301359
    • RE: Verkäufer kein Mitglied mehr

      Willkommen im Forum!

      Muss ich zahlen?


      Nicht zwangsläufig. Ihr habt zwar einen rechtlich gültigen Kaufvertrag, aber es gibt in einem solchen heiklen Fall, Möglichkeiten ihn zu umgehen.

      1. Es war keine Vorkasse vereinbart. Zwar ist dies bei ebay üblich, aber rechtlich nicht bindend, wenn nicht vertraglich vereinbart. Somit kann keine Partei die andere zur Vorleistung verpflichten.

      2. Es gibt im BGB den §321 Unsicherheitseinrede, der eine Partei von der Leistung befreit, wenn zu befürchten ist, daß die Gegenleistung nicht erbracht wird. Wann dieser Fall angenommen werden darf, ist gewissermaßen subjektiven Eindrücken unterlegen. Ob ein Rauswurf bei ebay dafür ausrecht, sei also dahingestellt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Verkäufer kein Mitglied mehr

      Vielen Dank für die schnelle Info.

      Habe vom ihm eine Mail mit der Kaufabwicklung bekommen. Was tun, einfach nicht reagieren?

      Habe bei Ebay direkt nachgefragt und die sagen, ich soll mich mit dem Verkäufer telefonisch in Verbindung setzen und klären, ob er einen vertrauenswürdigen Eindruck macht. lol.

      Ich persönlich würde am Liebsten die Sache im Sande verlaufen lassen.
    • RE: Verkäufer kein Mitglied mehr

      Nun, mein Punkt 2 steht auf wackeligen Beinen, da hier tasächlich viel von der subjektiven Auffassung abhängt.

      In der Tat solltest du gemeinsam mit dem VK zu einer Lösung kommen. Mache im klar, daß du unter den gegebenen Umständen nicht bereit (und auch nicht verpflichtet) bist, in Vorleistung zu treten. Vielleicht verzichtet er dann bereits auf das Geschäft. Wenn er weiterhin daran festhalten möchte, dann soll er in Vorleistung treten.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Verkäufer kein Mitglied mehr

      Was hat er denn als Grund für seinen Rauswurf angegeben?

      Wenn er kein Mitglied mehr bei ebay ist, kann er doch auch nicht die Kaufabwicklung von ebay nutzen.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von niehls0815 ()