Hallo,
ich habe bei Ebay einen Artikel ersteigert der Beschädigungen aufweist die nicht in der Artikelbeschreibung angegeben wurden. Das Päckchen war zudem ungepolstert verschickt worden.
Der Verkäufer ist bereit die Rücksende Kosten nach Österreich (8,60 €) und den Artikel (9,90€) zu erstatten aber nicht die Versandkosten nach Deutschland(7,90€) hin.
Ich möchte gerne beide Versandkosten wieder haben und natürlich das Geld für den Artikel. Gibt es eine Richtline oder ein Gesetz auf das ich micht berufen kann? Eine Internetseite ab der das steht?
Ich weiß das sind zwar nur Kleinbeträge aber trotzdem habe ich nichts an jemanden, der Schrott verkauft oder ihn schlecht verpackt, zu verschenken.
mfg
Basti
ich habe bei Ebay einen Artikel ersteigert der Beschädigungen aufweist die nicht in der Artikelbeschreibung angegeben wurden. Das Päckchen war zudem ungepolstert verschickt worden.
Der Verkäufer ist bereit die Rücksende Kosten nach Österreich (8,60 €) und den Artikel (9,90€) zu erstatten aber nicht die Versandkosten nach Deutschland(7,90€) hin.
Ich möchte gerne beide Versandkosten wieder haben und natürlich das Geld für den Artikel. Gibt es eine Richtline oder ein Gesetz auf das ich micht berufen kann? Eine Internetseite ab der das steht?
Ich weiß das sind zwar nur Kleinbeträge aber trotzdem habe ich nichts an jemanden, der Schrott verkauft oder ihn schlecht verpackt, zu verschenken.
mfg
Basti