Hilfe bei einer Transaktion - Ware wird nicht geliefert

    • RE: Hilfe bei einer Transaktion

      Nein, nicht du sollst das überprüfen. Das war allgemein formuliert als Zweifel darüber, ob hier überhaupt ein Betrug vorliegt. Letztendlich würde das die Polizei ermitteln.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Hilfe bei einer Transaktion

      Eine Frage habe ich jetzt noch. Wie bekomme ich die Kontaktdaten des Verkäufers? Vielleicht lässt sich das auch einfach per Telefonat klären, einen Versuch ists mindestens Wert.

      Ich habe gehört das man die Daten von eBay bekommen kann, und der Verkäufer dann auch die Daten des Käufers bekommt, zur Kontaktaufnahme. Nur leider finde ich diese Funktion im moment nicht.
    • RE: Hilfe bei einer Transaktion

      Wie bekomme ich die Kontaktdaten des Verkäufers?


      Die sollten dir per Mail von ebay am Auktionsende mitgeteilt worden sein. Lag deine Auktion in dieser Zeit von ein paar Wochen, wo ebay der Meinung war, die Kontaktdaten geheim halten zu müssen, geht es über dieses Formular:

      partners.webmasterplan.com/cli…e/_W0QQtZvbQQsofindtypeZ9
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    • RE: Hilfe bei einer Transaktion

      Ich habe mit dem VK Telefonisch gesprochen, der meinte er habe Geldprobleme, hat mir aber versichert das er Morgen das Geld, hätte und es dann auch überweist.

      Klingt für mich schon wieder nach so ner aufschubgeschichte, aber mal sehen, vor Weihnachten wird das eh nix mehr.
    • RE: Hilfe bei einer Transaktion

      Hallo, also ich würde noch einige Tage warten, ein zweites mal mahnen und dann einen Mahnbescheid beantragen 8o. Sollte er hierauf auch nicht reagieren, kannst Du einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Bei diesem Betrag lohnen sich die rund 25,00 Euro würde ich mal behaupten, denn dann hast Du zumindest erstmal einen Titel in der Hand. Damit kannst Du dann vollstrecken lassen und der VK muss hierfür die Kosten ebenfalls übernehmen. So hast Du zumindest Zeit dir zu überlegen, ob diesen Weg gehen willst. Voher würde ich allerdings beim Schuldnerverzeichnis anfragen, ob der VK evt. die EV abgegeben hat, dann ist da eh nichts zu holen.
      Jedenfalls aber kannst Du dir den Klageweg erstmal sparen. Solltest DU aber den Titel haben, kannst Du ihm hiermit nochmal drohen, das zieht in den meisten Fällen.
      Auf jeden Fall den Beleg der Post aufbewahren und genau verzeichnen, wann Du was geschrieben oder telefonisch versucht hast zu klären.
      Gleichzeitig finde ich die Sache der Ebayklärung auch gut, wenn ihm was an seinem Ebay Geschäft liegt, dann sollte er reagieren. Geldprobleme sind mit Sicherheit ein Grund, aber er hat das Geld ja nun mal von dir bekommen und zustehen tut es ihm nicht, wenn er die Ware zurückerhalten hat. Es kann über längere Zeit nicht dein Problem sein, dass er es schon ausgegeben hat. Aber wie eingangs gesagt würde ich ihm noch einige Tage zur Rückerstatttung lassen.

      Viel Glück und frohe Weihnachten......us Kölle.....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Hilfe bei einer Transaktion

      So, das hat jetzt zwar ewig gedauert aber das Thema ist vom Tisch.
      Der VK hat mir das Geld und 20€ "Trostgeld" wie er es nannte überwiesen.

      Ich denke ich werde nix mehr bei eBay kaufen das in den 3-stelligen bereich geht.

      Auf jeden Fall danke für die freundliche Hilfe, ohne dieses Forum hätte ich nichtmal gewusst was die Unstimmigkeitsfunktion ist ;)
    • RE: Hilfe bei einer Transaktion

      Na siehst du. Das zeigt mal wieder, Geduld ist manchmal besser als Panik. Und das "Trostgeld" zeigt doch, dass er wirklich kein böswilliger Verkäufer ist.

      Probleme sind übrigens nicht vom Betrag abhängig. Man kann auch mit einem geringpreisigen Artikel Probleme kriegen. Wer dort kriminelle Absichten hat, kalkuliert unter Umständen gleich mit ein, das es sich für geschädigte nicht lohnt, dort rechtliche Schritte zu unternehmen. Von daher ist das Beschränken auf Artikel unter 100 EUR keine Garantie für Erfolg.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.