Hilfe bei einer Transaktion - Ware wird nicht geliefert

    • Hilfe bei einer Transaktion - Ware wird nicht geliefert

      Hallo,

      Ich bin neu hier und hoffe ich poste das in die richtige Sektion.
      Also ich habe vor etwa 3 1/2 Wochen einen Artikel in ebay gekauft,
      der Verkaüfer hat die Zahlung schon seit 3 Wochen erhalten.

      Die Ware habe ih bisher noch nicht, stehe aber immer per E-mail im Kontakt zum Verkäufer, der ausschliesslich positive Bewertungen hat.

      Aus den Mails die er mir auf meine Fragen schickt wann den das Paket endlich käme, und ob er es schon losgeschickt hat kann ich soetwas wie ein herausschiebung herauslesen, aber nie eine klare Antwort.

      Meine Frage wäre jetzt, was soll ich tun?
      Ich habe mal gehört das nach einer bestimmten Zeit der Deal verfällt und ich mein Geld und die Ware nicht mehr zurückbekomme, wenn ich vorher nichts bei ebay melde, oder sonstiges.

      Was ist da dran? Und was könnte man mir raten? Leider geht es um einen sehr hohen betrag, tief 3-stellig....

      Danke schon einmal im vorraus.
    • RE: Hilfe bei einer Transaktion

      Meine Frage wäre jetzt, was soll ich tun?


      Ich gehe mal davon aus, daß die Ware versichert verschickt worden ist. Fordere den VK dazu auf, dir die Versandnummer zu nennen und setze ihm einen festen Termin dafür. Danach trittst du vom Vertrag zurück und forderst dein Geld zu einem bestimmten Termin zurück. Dies sollte nachweisbar sein, d.h., wenn du nicht sicher bist, daß er auf deine mails antwortete und somit sollte den Empfang bestätigt, sollte das unbedingt per Einschreiben geschehen. Wenn du so weit bist, sehen wir mal weiter. Wir wollen ja hier noch nicht das ganze juristische Szenario durchkauen.

      Gleichzeitig, und das hätte ich an deiner Stelle bereits längst getan, würde ich eine Unstimmigkeit bei ebay melden. ich würde die weitere Kommunikation nur noch darüber laufen lassen. Erleichtert die spätere Nachweisbarkeit und läßt ebay Einblick haben in die Vorgänge, wenn es später auf einen Käuferschutzantrag hinauslaufen sollte.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Hilfe bei einer Transaktion

      Danke für die hilfe, ich werde mich danach richten.

      Das einzige das mit jetzt noch hoffnung mach ist, das die bewertungen des Verkäufers sehr oft den Kommentar "Hat sehr lange gedauert, aber guter zustand" enthalten. Das lässt mich jetzt noch hoffen.

      Achja und wie lange habe ich ab beginn des Kaufdatums Zeit etwas zu unternehmen?
    • RE: Hilfe bei einer Transaktion

      Achja und wie lange habe ich ab beginn des Kaufdatums Zeit etwas zu unternehmen?


      Zivilrechtliche Ansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren zum Jahresende, in diesem Fall also am 31.12.2010. Allerdings wäre eine Anspruchstellung nach Monaten oder Jahren nicht gerade förderlich für die Glaubwürdigkeit, wenn der Fall nicht gerade durch Fakten für sich selbst spricht.
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    • RE: Hilfe bei einer Transaktion

      Danke biguhu,

      Ich hab jetzt wieder etwas hoffnung da ich mir die Bewertungen des Verkäufers nochmal genauer angesehehn habe, und bemerkt habe das 2 Personen sich den gleichen Artikel bestellten, und als Bewertungskommentar schrieben das die Lieferung bis zu 4 Wochen dauerte, sie aber mit der Ware zufrieden sind.

      Das heisst ich sollte vielleicht noch ein paar Tage warten bevor ich tiefer greifende Schritte einleite. Die 4 Wochen sind sowiso am Freitag um.

      Und jetzt weiss ich ja auch das ich wenigstens noch etwas Zeit habe um später auch noch Glaubwürdig darauf reagieren zu können.

      Vielen dank für die hilfe!
    • RE: Hilfe bei einer Transaktion

      der ausschliesslich positive Bewertungen hat.


      Bewertungsprofil

      Ich hoffe du blendest nicht immer beim Kauf alle grauen und roten aus, sonst war das nicht dein erstes Problem bei ebay. In diesem Fall war der Ärger vorprogrammiert.
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    • RE: Hilfe bei einer Transaktion

      Ja, das habe ich schon bemerkt, aber wenn man sich die bewertungen durchliest, lässt eigentlich nichts auf Betrug schliessen, und 4-5 negative kommen von ein und dem selben verkäufer, der wohl nicht wirklich weiss was er will.
    • RE: Hilfe bei einer Transaktion

      Es muß doch nicht gleich Betrug sein. Die meisten Probleme bei ebay entstehen nicht durch Betrug. Es zeigt aber, daß dein VK in seinen Auktionsabwicklungen nicht gerade verantwortungsvoll vorgeht. So einen VK hätte ich links liegen lassen, dort nie und nimmer gekauft. Wieso du dann auch noch von ausschließlich positiven Bewertungen schreibst, wird wohl dein Geheimnis bleiben.
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    • RE: Hilfe bei einer Transaktion

      Es ist zwar schon eine weile her, doch die Sache ist immer noch nicht geklärt, und ich bräuchte noch einmal Hilfe.

      Seit meinem letzten Post hier, habe ich bei eBay eine Unstimmigkeit gemeldet, und der Verkäufer hat 6 Tage später darauf reagiert, und mir versichert er habe das Paket nun endlich abgeschickt.

      Heute kam es an, wich jedoch stark von der beschreibung ab, und eine Rechnung vom 10.12.07 von Amazon lag bei, was heisst er hat dem Artikel bestellt, und meine Adresse als Lieferanschrift angegeben.

      Das wäre für mich in dieser hinscht kein grosses problem. Nur leider Handelt es sich um einen von der beschreibung sehr stark abweichenden Artikel, für den ich selbst im Laden um einiges weniger gezahlt hätte.

      Ich teilte dies dem Verkäufer mit, und sagte ihm das ich ihm gerne den Artikel zurückschicken würde, und er mir am besten das Geld zurücküberweisen solle, wen er den von mir gewünschten Artikel nicht besitzt.

      Er sagte mir darauf das dem nichts im Wege stünde.

      Vor meinem nächsten Schritt will ich mich nun erkunden was nun das beste wäre das ich tuen könnte. Sollte ich dem Verkäufer erst den Artikel zurücksenden, und dieser mir nach erhalt der Ware das Geld überweisen? Besteht dabei ein Risiko?

      Oder hätte ich das recht auch zu fordern das er mir das Geld überweist und ich erst dann den Artikel an ihn zurücksende?

      Ich wollte nur sicher gehen, und hoffe man kann mir weiterhelfen.

      Danke schon einmal im vorraus.

      MfG
    • RE: Hilfe bei einer Transaktion

      Vor meinem nächsten Schritt will ich mich nun erkunden was nun das beste wäre das ich tuen könnte. Sollte ich dem Verkäufer erst den Artikel zurücksenden, und dieser mir nach erhalt der Ware das Geld überweisen? Besteht dabei ein Risiko?


      Natürlich besteht dabei immer ein gewisses Risiko, da aber Zug um Zug im Versand nicht praktikabel ist, sollte jemand in Vorleistung treten.

      Ich persönlich habe damit eigentlich selten Probleme, solange der Versand versichert geschieht und dieser damit auch nachweisbar ist. Damit hat man alle rechtlichen Trümpfe in der Hand.
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    • RE: Hilfe bei einer Transaktion

      Hallo erstmal :)

      Du hast beschrieben, dass der gelieferte Artikel stark von der Beschreibung im Angebot abweicht. Das ist via Ebay Grundsätze schon ein Grund zum Rücktritt des hier bestehenden Rechtsgeschäftes. Dies würde ich Ebay auch erstmal so mitteilen (zur Sicherheit alle Vorgehen im dieser Sache erst Ebay mitteilen und speichern).

      Das große Problem an diesen Vorgängen ist erstmal die AGB des Verkäufers und hier stellt sich die Frage, wann diese zugestellt wurden. Hat der Verkäufer diese bereits mit der Zahlungsinfo überreicht oder ist die Widerrufsbelehrung erst mit Zugang der Ware eingegangen? Die Sache mit dem Versand nach 4 Wochen nach Auktionsende spricht schon gegen einen seriösen Verkäufer. Denn meistens ist in den AGB angegeben, dass man einen Monat hat, um das Rechtsgeschäft zu widerrufen. :rolleyes:

      Wenn überhaupt, würde ich die Sache nur versichert und am besten unter Zeugen und per Einschreiben schicken. Besser wäre es, wenn der Verkäufer das Geld überweist und dann die Ware unter eben genannten Umständen zurück geht. Aber darauf wird er sich nicht einlassen.

      Mein persönlicher Tip (ohne Garantie und Gewähr) wäre, den Artikel versichert und unter Zeugen zurückzuschicken (am besten per Protokoll der DHL) und gleichzeitig den VK zu informieren und ihm eine Frist von zwei Wochen für die Rücküberweisung geben, ihm aber gleichzeitig mitteilen, dass bei Nicherfüllung Klageauftrag per RA erteilt wird. DAS zieht in den meisten Fällen. Sollte es zur Nicherfüllung kommen, würde ich auch den Klageweg gehen.

      Auf jeden Fall alles schriftlich festhalten (auch das Angebotsformular) und den kompletten Schriftverkehr ausdrucken. Dies dient zum Beweis für das gerichtliche Verfahren. Und: Vor Rücksendung den betreffenden Artikel fotografieren !!!!!

      Ich hoffe, ich konnte helfen...schönen Gruß aus Köln...Sarah
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Hilfe bei einer Transaktion

      Selbst wenn die AGB bereits mit der Zahlungsinfo übergeben wurden ist doch das Geschäft erst mit dem Übergang der Ware endgültig abgeschlossen/beendet worden. Damit beginnt die Widerrufsfrist auch erst dann.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: Hilfe bei einer Transaktion

      Du hast beschrieben, dass der gelieferte Artikel stark von der Beschreibung im Angebot abweicht. Das ist via eBay Grundsätze schon ein Grund zum Rücktritt des hier bestehenden Rechtsgeschäftes.


      Nein, grundsätzlich hat der VK zunächst das Recht der Nachbesserung. Das ist im BGB so geregelt.

      Das große Problem an diesen Vorgängen ist erstmal die AGB des Verkäufers und hier stellt sich die Frage, wann diese zugestellt wurden. Hat der Verkäufer diese bereits mit der Zahlungsinfo überreicht oder ist die Widerrufsbelehrung erst mit Zugang der Ware eingegangen?


      Das ist in der tat wie niehls schon schreibt unerheblich, da die Widerrufsfrist erst mit dem Erhalt der Ware zu Laufen beginnt.

      Im übrigen wird der VK hier wohl gar keine Widerrufsbelehrung austeilen, da er sich als Privatverkäufer ausgibt (ohne jetzt etwas zu unterstellen).
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    • RE: Hilfe bei einer Transaktion

      Falls wen interessiert wie das weitergegangen ist, ich habe die falsche Ware letzten Donnerstag versichert zurückgeschickt. Vorher habe ich natürlich mit dem Verkäufer darüber gesprochen, und er meinte wenn er die Ware erhält überweist er mir umgehend das Geld zurück.

      Laut der Sendungsverfolgung per DHL hat er die Ware Montag morgen um 10:14 entgegengenommen.

      Seither meldet er sich nun nicht mehr über die Unstimmigkeitsfunktion, und eine Überweisung habe ich auch nicht erhalten.

      Was wäre das beste das ich jetzt tun könnte? Ihm eine Frist setzen, so das er sich wenigstens erklärt, oder mir das Geld zurücküberweist?
    • RE: Hilfe bei einer Transaktion

      Was wäre das beste das ich jetzt tun könnte? Ihm eine Frist setzen, so das er sich wenigstens erklärt, oder mir das Geld zurücküberweist?


      Setze eine angemessene Frist von vielleicht einer Woche. Danach würde ich mir überlegen, ob die Sache einen gerichtlichen Mahnbescheid oder einen Anwalt wert ist. Oder vielleicht der Käuferschutz von ebay...
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Hilfe bei einer Transaktion

      Setze eine angemessene Frist von vielleicht einer Woche. Danach würde ich mir überlegen, ob die Sache einen gerichtlichen Mahnbescheid oder einen Anwalt wert ist. Oder vielleicht der Käuferschutz von ebay...


      Also der Käuferschutz von eBay erstattet soweit ich weiss nur einen Höchstbetrag von 180€~ zurück. Ich weiss auch nicht ob es möglich ist den Käuferschutz zu beantragen und zeitgleich mit einer Klage gegen den Verkäufer vorzugehen.

      Und wie würde ich das überhaupt machen? Zur Polizei gehen, und eine Anzeige wegen Betruges gegen den VK erstatten?
    • RE: Hilfe bei einer Transaktion

      Also der Käuferschutz von eBay erstattet soweit ich weiss nur einen Höchstbetrag von 180€~ zurück.


      Das ist richtig. Ich wußte auch nicht, um welchen Betrag es hier eigentlich geht. Der Thread ist ja schon einige Wochen alt und ich weiß nicht, ob du die Summe schon mal genannt hast.

      Ich weiss auch nicht ob es möglich ist den Käuferschutz zu beantragen und zeitgleich mit einer Klage gegen den Verkäufer vorzugehen.


      Das ist grundsätzlich erstmal möglich. Erst in dem Augenblick, in dem du das Geld von ebay ausgezahlt bekommst, mußt du deine Ansprüche an ebay abtreten.

      Und wie würde ich das überhaupt machen? Zur Polizei gehen, und eine Anzeige wegen Betruges gegen den VK erstatten?


      Nein, eine Betrugsanzeige ist eine strafrechtliche Angelegenheit und bringt dir dein Geld nicht zurück, selbst wenn der Beschuldigte verurteilt werden sollte. Dazu mußt du ein zivilrechtliches Verfahren anstreben, also Klage beim Amtsgericht einreichen. Das kann dir natürlich ein Anwalt abnehmen.

      Es wäre natürlich auch zu überprüfen, ob hier überhaupt Betrug vorliegt.
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    • RE: Hilfe bei einer Transaktion

      Ich wußte auch nicht, um welchen Betrag es hier eigentlich geht. Der Thread ist ja schon einige Wochen alt und ich weiß nicht, ob du die Summe schon mal genannt hast.


      Es geht leider um 426€...

      Es wäre natürlich auch zu überprüfen, ob hier überhaupt Betrug vorliegt.


      Wie sollte ich das überprüfen? Der VK meldet sich nach mehrmaligem auffordern nicht, und das Geld hat er auch noch nicht überwiesen.