Zustand weicht erheblich von der Artikelbeschreibung ab

    • Zustand weicht erheblich von der Artikelbeschreibung ab

      Hallo an alle,

      Habe einen Spülmaschinen-Geschirrkorb erworben. Der Käufer ist nicht als gewerblicher Verkäufer registriert, verkauft aber Körbe für verschiedene Maschinen.

      in der Beschreibung hat der den Zustand des Artikels wie folgt beschrieben:
      Neuwertig - Der Korb ist in einen sehr,sehr guten zustand -
      Wenn ich nicht wüsste das der Korb schon im Betrieb war würde ich den Korb als Neuware bezeichnen.

      Nach dem Auspacken und genauer Betrachtung habe ich eine ca. 4 mm große Roststelle entdeckt, dort ist die Schutzbeschichtung abgeplatzt. Aufgrund des häufigen Kontaktes mit Wasser schränkt das die Lebensdauer erheblich ein.

      Habe es nun über die Funktion Unstimmigkeiten online klären versucht, der Verkäufer windet sich mit Ausreden, er hätte ja einen gebrauchten Korb verkauft. Er habe einen intakten Artikel verschickt, Ich solle doch die Roststelle abschleifen und aus dem Autozubehör-Handel ein besonderes Mittel kaufen und damit die Steille bestreichen. Ich hätte den Artikel wohl benutzt un ein falsches Mittel angewandt, usw.

      Habe dem Verkäufer angeboten ihm ein Bild von der Stelle zu senden, er bräuchte kein Bild, er wisse, dass das Teil in Ordnung ist.

      hier der Link zur Auktion: cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=200175833858

      Mein Angebot an Ihn: einen anderen, intakten Korb oder Rückgabe. Keine Chance.

      Was kann ich da tun, wer weiss rat?
    • RE: Zustand weicht erheblich von der Artikelbeschreibung ab

      Lassen wir erst mal die Frage nach der Gewerblichkeit außer Acht.

      Dann bist du für den Mangel beweispflichtig. Das dürfte hier anhand von Fotos kein Problem darstellen. Ob es sich allerdings bei diesem Betrag lohnt, einen Rechtsstreit anzufangen, muß du für dich selber entscheiden.

      Ansonsten könntest du ja mal mit der vermeintlichen Gewerblichkeit ein wenig Druck ausüben. Vielleicht wirkt es ja beim Verkäufer, wenn du mal die WBZ fallen läßt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Zustand weicht erheblich von der Artikelbeschreibung ab

      in den letzten 3 Monaten über 50 Geschirr- und Besteckkörbe verkauft - und dass soll ein Privater sein? :rolleyes: - Damit fällt der doch bei jedem Gericht durch.

      Und bei Abweichungen in der Artikelbeschreibung hast auch der private Verkäufer die Pflicht zur Vertragserfüllung/Nachbesserung. Der Hinweis, dass es sich da um einen gebrauchten Artikel handelt, kann er nicht als Ausrede dafür vorbringen, dass der Artikel nicht der Beschreibung entspricht. Die Pflicht zur wahrheitsgemäßen Beschreibung besteht auch bei Gebrauchtartikeln - und da hat er ja den Artikel als sehr sehr gut erhalten beschrieben - darunter versteh ich als Außenstehender nicht, dass der Artikel bereits Roststellen hat.

      Zu klären wäre noch, inwieweit du beweisen kannst, dass der Mangel bereits bei Lieferung des Artikels vorlag und nicht erst, wie vom Verkäufer unterstellt, durch unsachgemäße Benutzung entstanden ist.

      Auf dem Artikelfoto konnte ich keine Roststelle erkennen.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: Zustand weicht erheblich von der Artikelbeschreibung ab

      Der Verkäufer weigert sich noch immer.


      Dann bleiben nur noch Käuferschutz oder juristische Schritte. Lohnt sich beides nicht wirklich.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Zustand weicht erheblich von der Artikelbeschreibung ab

      Zumindest in die Bewertung kannst du das mit einfließen lassen.

      Inwiefern es dir Wert ist, dich mit dem weiter juristisch auseinanderzusetzen (Ausgang bei deutschen Gerichten immer unklar), musst du selbst entscheiden.die Kosten eines Rechtsstreites sind jedoch höher, als der Streitwert.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: Zustand weicht erheblich von der Artikelbeschreibung ab

      Vielen Dank für die Tips.

      Habe dem Verkäufer einfach untersstellt, dass er keine Privatperson sondern Händler ist. Siehe da, er zahlt mir nun mein Geld zurück und ich sende Ihm im Gegenzug den beschädigten Atikel zurück. Mal sehen, ob es auch wirklich klappt.
    • RE: Zustand weicht erheblich von der Artikelbeschreibung ab

      Ist inzwischen eine weit verbreitete Unsitte, dass sich Händler als Privatverkäufer anmelden, um sich vor den Pflichten von gewerblichen Händlern zu drücken.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.