Warnung vor Tim Johannsen - DE80 5002 4024 5404 9371 01

    • Warnung vor Tim Johannsen - DE80 5002 4024 5404 9371 01

      Mit der Masche "Mama ich habe nen neues Handy".

      Name: Tim Johannsen (wahrscheinlich falsch)
      IBAN: DE80 5002 4024 5404 9371 01 - DE80500240245404937101
      BIC: DEFFDEFFXXX
      Bank: C24 Bank
      60327 Frankfurt am Main

      Kann jemand das Konto sperren lassen?
    • UnbekanntesPhantom schrieb:

      Die Bank wird erst aktiv, wenn sich die Polizei meldet, ggf. mit Richterlichen Beschluss.
      Das ist so nicht richtig.

      Banken sperren auch Konten, wenn sie eine hinreichende Anzahl von Meldungen wegen Missbrauchs auch von Privatpersonen erhalten und/oder wenn andere Hinweise auf Betrug vorliegen, z.B. zeitnahe Weiterleitungen von Zahlungseingängen auf andere, speziell ausländische Konten bzw. Kryptowallets erfolgen.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • itneen schrieb:

      UnbekanntesPhantom schrieb:

      Die Bank wird erst aktiv, wenn sich die Polizei meldet, ggf. mit Richterlichen Beschluss.
      Das ist so nicht richtig.
      Banken sperren auch Konten, wenn sie eine hinreichende Anzahl von Meldungen wegen Missbrauchs auch von Privatpersonen erhalten.
      Nicht wirklich, und wenn doch, dann müssen dass schon viele Meldungen sein, und dass ist dann die Seltenheit, wenn die Bank da reagiert.
      Die Bank darf "Gesetzlich" noch nicht mal Daten heraus an die Polizei geben, wenn kein Richterlicher Beschluss vorliegt.
    • Es ist im Prinzip von Seiten der Bank ganz einfach.
      Die AGB einer beliebigen Bank können nämlich z.B. so aussehen:

      Bank schrieb:

      Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist
      Eine fristlose Kündigung der gesamten Geschäftsverbindung oder einzelner Geschäftsbe­zie­hungen ist zulässig, wenn ein wichti­ger Grund vorliegt, der der Bank deren Fortsetzung auch unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden unzumut­bar werden lässt.
      Das eben dann, wenn der begründete Verdacht seitens der Bank besteht, dass das Konto für kriminelle Zwecke missbraucht wird. Banken verfügen zudem gewisse automatische Funktionen, um verdächtige Kontobewegungen aufspüren zu können. Das alles machen sie nicht nur aus Freundlichkeit Dritten gegenüber, sondern allein schon aus Eigennutz, um Ärger mit den Behörden (Geldwäsche usw.) zu vermeiden.
      viribus unitis semper et ubique