Käufer hat Kaufpreis zurück verlangt !

    • Käufer hat Kaufpreis zurück verlangt !

      Hallo, ich habe hier mal ein NEGATIV Beispiel eins Käufers:
      Ich habe eine Bleikristallvase von meiner Oma verkauft. Der Käufer hat das Teil relativ günstig ersteigert, ist auch völlig ok.

      Ich habe die Vase sehr gut verpackt und es handelte sich hierbei nicht um eine dünnhäutige Vase, sondern um 2 cm dickes Bleikristall :tongue:

      Nach 2! Wochen kam eine Mail, dass die Vase in tausend Stücken bei dem Käufer angekommen wäre, er wäre Anwalt und verlangt den Kaufpreis in vollem Umfang zurück. Ich habe mich erstmal aufgeregt, denn ein Anwalt hätte doch zumindest den versicherten Versand zahlen können.

      Dann ist mir aber aufgefallen, dass er sich weigerte, nähere Angaben zu der Beschädigung zu machen. Ich habe angeboten, den Kaufpreis zu erstatten, wenn er mir Bilder von den Scherben schickt. Denn im Falle eines Bruchs (das weiß ich nun auch) hätte auch ein versicherter Versand nichts genutzt. Dies nutzt nur was bei Verlust. Demnach meine Überlegung, dass ich evt. doch für den Schaden haften muss, wenn er mir vorwirft, ich hätte die Vase nicht gut genug verpackt.

      Nach mehrmaliger Aufforderung, mir Fotos zu übersenden kam nichts mehr. Da ich mein Verhalten mehr als korrekt empfand habe ich auch erstmal keine Bewertung abgegeben. Drei Monate später kam eine Bewertung seinerseits: Tolle Ware, guter Preis, vielen Dank....

      Daraufhin habe ich meine positve Bewertung seitens schneller Zahlung abgegeben und mich tüchtig gewundert, warum die angeblich kaputte Vase plötzlich toll und gar nicht mehr kaputt ist, habe es dann aber darauf beruhen lassen. :rolleyes:

      Dies ist ein Negativbeispiel dafür, wie Käufer versuchen Dinge günstig zu ersteigern und sich dann auch noch zu unrecht bereichern....Viele hätten das Geld bestimmt sofort zurück überwiesen, und er hätte die Vase umsonst bekommen, TOLL ;(
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Kaputt, Kaufpreis zurück verlangt !

      Demnach meine Überlegung, dass ich evt. doch für den Schaden haften muss, wenn er mir vorwirft, ich hätte die Vase nicht gut genug verpackt.


      Wenn er das hätte nachweisen können, ja...

      Daraufhin habe ich meine positve Bewertung seitens schneller Zahlung abgegeben


      Sehr nobel von dir. Ich wäre nicht so nachsichtig gewesen, glaube ich.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Kaputt, Kaufpreis zurück verlangt !

      Naja, das ist richtig, aber ich bin eben einfach kein Freund von Rachebewertungen....er hat nun mal gezahlt und somit seinen Teil des Kaufvertrags eingehalten. Dass er versucht hat, mir einen vom Pferd zu erzählen war mit Sicherheit arschig, aber ganz ausschließen, dass die Vase wirklich Schaden genommen hat und er sich einfach nicht mehr damit auseinander setzen wollte, kann ich auch nicht. Wenn er die Vase nun vor meiner Mail bereits entsorgt hatte, aber wusste, dass die Beweislast erstmal bei ihm liegt, wäre er ja auch nicht weit gekommen.

      Vielleicht ist mein Gerechtigkeitssinn ab und zu ein wenig zu ausgeprägt ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Kaputt, Kaufpreis zurück verlangt !

      Man kann auch eine positive Bewertung abgeben und dann den Kommentar dazu entsprechend formulieren, dass künftige Verkäufer gewarnt sind. Oder seine Bewertung kommentieren (Verwunderung ect.)
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.