Hilfe nach Bestellung in einem online Shop

    • Hilfe nach Bestellung in einem online Shop

      Hi zusammen,

      falls das Thema hier nicht richtig ist, gerne verschieben.

      Ich habe in einem Online Shop vor Weihnachten Gesellschafts-/Geschicklichkeitsspiele bestellt. Eines davon kam leider irreparabel beschädigt an. Davon hab ich umgehend Fotos an den Shop geschickt, mit der Bitte mir ein Retouren Label zur Verfügung zu stellen, damit ich es zurück senden kann.

      Als Antwort kam darauf, dass man mir das Spiel entweder umtauscht oder einen prozentualen Rabatt gibt. Ich habe dies abgelehnt und erneut um ein Retouren Label gebeten.

      In der Zwischenzeit habe ich an Klarna den Betrag der Spiele überweisen, die behalten habe.

      Leider hat der Shop auf meine Mails (inkl. Fristsetzungen) immer nur das Angebot des Austausches/der Rabattierung wiederholt ohne auf meine Bitte nach einem Retouren Label einzugehen.

      Bei Klarna (hab ich bereits auch um Hilfe gebeten) sind natürlich jetzt die ersten Mahngebühren aufgelaufen. Bin etwas lost, vor allem da es um einen Wert von lediglich 20€ geht.

      Auf Nachrichten bei Insta reagieren sie nicht und eine Telefonnummer steht auch nicht im Impressum.

      Danke und Grüße
      Daniel
    • Du hast in einem ausländischen Shop, vermutlich asiatisch, bestellt. Leider gelten für den Händler deutsche Verbraucherrechte nicht wirklich und du trägst das Risiko zu 100%. Da geliefert wurde, ist der Käuferschutz von Klarna auch nicht anwendbar.

      Wer bei einem Onlineshop ohne recherchierbarem Impressum bestellt, gehört der Katz!

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    • Reducal schrieb:

      Du hast in einem ausländischen Shop, vermutlich asiatisch, bestellt
      Das vermutest Du aber nur. Könnte aktuell auch ein ebay-Shop sein. Die kommen in ihren Angeboten momentan ohne ladungsfähige Anschrift in den Kontaktinformationen daher.

      FCK
      MStV!

      ebay halt....
      :lach:
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Reducal schrieb:

      Aber da störe ich mich nun an der Beteiligung von Klarna. Das deutet eher nicht auf eBay hin, oder?
      Na klar geht auf ebay klarna. ^^

      drmh schrieb:

      Bei....
      Siehste, nun kann man dir wenigstens einigermaßen fundiert helfen. Wäre das ein Chinese (und das war auch meine erste Vermutung) wäst Du massiv der Gekbiffene.

      Dein Shop sitzt aber in Elmshorn.

      Und ausserdem hat er nun ein kleines Problem. Mit Ziffer 4 der eigenen AGB, um genau zu sein. Die sind zwar "erstellt mit dem Trusted Shops Rechtstexter", aber manche Sachen sollte man eben doch lieber einem Juristen überlassen.

      Die Ziff. 4 der AGB beginnt nämlich mit "Bitte beachten Sie, dass der Rückversand über unseren Logistikpartner abgewickelt wird."

      Tja, anscheinend wird er das nicht. Zumindst wird genau das verweigert. Obwohl Du ordnungsgemäß einen Sachmangel reklamiert hast.

      Ok. Du hast nun zwei Basutellen.

      Die erste heisst klrana. Denen schreibst Du jetzt, sie sollen aufhören zu nerven. Und meinetwegen den Mist ans Inkasso abgeben. Aber sofort. Um das Iknkasso kümmern wir uns, wenn es soweit ist.

      Klar ist natürlich, dass Du den Betrag für die ordnungsgemäß gelieferten Spiele trotzdem zahlen musst. Ich weiss jetzt nicht genau, wie das bei klarna ist, ob man da nur den Gesamtbetrag oder gar nichts oder auch einen Teilbetrag geltend machen kann.

      Da könntest Du uns eventuell mit zusätzlichen Infos füttern.

      Dann packst Du das defekte Teil ein, schreibst nochmal einen Zettel dazu, dass das die Ware aus der Reklamation aus der Bestellung ist und schickst das an die zurück. Auf eigene Kosten im Moment.

      Kommt nun auf die Größe an, aber über myhermes.de kannst Du dir ab 4,50 ein Hermes Päckchen oder für 4,95 ein Hermes S buchen. Jedenfalls billiger, als wenn Du den Zettel in der Filiale ausfüllst.

      Diese Kosten schreibst Du auch gleich als Erstattungsforderung mit auf den Zettel.

      Ob die Zahlung für das Spiel auch mit drauf kommt, hängt davon ab, wie das bei klarna aussieht.


      böser löschbert schrieb:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      anbei erhalten sie zur Prüfung und meiner Entlastung den wegen Sachmangels reklamierten Artikel "Zahnstocher Ebenholz extrafein" zurück.

      Da Sie trotz mehrfacher Aufforderung und Fristsetzung die von Ihnen nach Ziff. 4 der AGB geschuldete Rückholung der defekten Ware durch Ihren Logistikpartner dauernd und ernsthaft verweigert haben, ist nun Ersatzvornahme geboten.


      Die hierfür entstandenen Kosten in Höhe von x.yz Euro haben Sie zu tragen.

      Ich darf um kurzfristigen Ausgleich der Forderung, spätestens jedoch bis zum [heute +14 Tage] auf mein Konto [Zahlungsverbindung] bitten, um weitere Maßnahmen zu vermeiden, die für Sie mit nicht unerheblichen zusätzlichen Kosten verbunden sein können.


      Mit hochachtungsvollem Kühlschrank


      In Liebe, dein Erwin


      Das wäre so mal ganz grob der ins Unreine getippte erste Serviervorschlag.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • @Löschbert Bastelhamster

      Danke Dir für das Feedback.

      Zu den fehlenden Infos: Den Betrag für den Teil der Bestellung, den ich behalten habe, habe ich schon lange an Klarna bezahlt.

      Aber auf Dein Anraten hin habe ich bei Klarna mal angerufen. Die waren sehr hilfsbereit und haben erstmal alles gestoppt und die Mahngebühren gelöscht. Die haben jetzt beim Online Shop reklamiert, dass ich das nicht zurück schicken kann weil ich kein Retouren Label habe. Ich soll erstmal abwarten, was passiert.

      Wenn das im Sande verläuft setze ich Vorschlag zwei von Dir um und am Ende muss ich halt die 4,50€ abschreiben.

      Danke Dir!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von drmh ()

    • Eher nicht. Du weisst doch... "Es ist nichts persönliches. Es geht nur ums Geschäft."

      Reducal schrieb:

      da sollte sich der "kleine" Händler was einfallen lassen. Bei diesem Preis ist ein Rücksendelabel extrem unwirtschaftlich.
      Das kann - mit Verlaub gesagt - nicht das Problem des Käufers sein.

      Und ja, da sollte er sich was einfallen lassen. Nämlich ganz fix ein Retourenlabel schicken.

      Nicht, dass ein Käufer bei so was noch die 36 Euro vorstreckt um nach der Rücksendung auf eigene Kosten einen Mahnbescheid wegen der popeligen neun Euro zu beantragen.

      drmh schrieb:

      Aber auf Dein Anraten hin habe ich bei Klarna mal angerufen.
      Prima. Dann ist diese Kuh vom Eis. Damit bist Du schon mal auf dem richtigen Weg.

      Und wenn der Verkäufer dir nun doch entweder ein Retourenlabel stellt oder wenigstens erklärt, dass er die Rücksendekosten übernimmt, dann passt das auch.

      Ansonsten meldet Du dich einfach nochmal bei uns. Das Arsenal an Möglichkeiten ist noch lange nicht ausgereizt. Die, die hier schon lange unterwegs sind, haben auch verstanden, was in meinem Textvorschlag da oben wirklich drin steht. Der bereitet nämlich die nächste Stufe bereits vor.

      Aber wie mein Mentor im Studium schon sagte: Ich muss der Gegenpartei nicht alles erzählen, was ich weiss. Reicht vollkommen, wenn sie das später merken.

      Natürlich darfst Du dich gerne auch melden, wenn alles geklappt hat.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Es geht spannend weiter.

      Ich habe nochmal eine lange Mail vom Händler erhalten, dass sie mir ja Optionen angeboten hätten und ich mich nicht klar geäußert hätte, was ich eigentlich will. Was natürlich Quatsch ist, weil ich von Anfang an geschrieben habe, dass ich das Spiel zurückgeben möchte.

      Zudem wäre das ja nur ein kleiner Defekt (stimmt auch nicht, am Holz ist was abgebrochen).

      Ich solle doch nun endlich klar sagen, was ich will.

      Habe dann auch ausführlich geantwortet und nochmal darum gebeten, mir das Retourenlabel zur Verfügung zu stellen.

      Antwort kam dann zügig:

      „wir schicken dir kostenlos ein neues Spiel.“ sie hätten ein Recht auf Nacherfüllung.

      Das greift meiner Meinung aber erst nach dem 14 tägigen Widerrufszeitraum, oder? Innerhalb kann ich auch eine Rücknahme verlangen, wenn Ware mangelhaft.

      Habe natürlich sofort geantwortet, dass ich kein neues Spiel haben will.

      Muss sagen, dass ich das langsam nur noch als große Verarsche empfinde. Wie kann man das dermaßen bewusst überlesen, was der Kunde will.
    • drmh schrieb:

      Ich habe in einem Online Shop vor Weihnachten Gesellschafts-/Geschicklichkeitsspiele bestellt.
      Ja, natürlich.

      drmh schrieb:

      „wir schicken dir kostenlos ein neues Spiel.“ sie hätten ein Recht auf Nacherfüllung.
      Ähhhmmmm... wo steht das?

      Das BGB schiesst da eindeutig in Richtung Verbraucherschutz.

      BGB § 437 schrieb:

      Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

      1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
      2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
      3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
      Du kannst Nacherfülling verlangen.

      Hast Du aber nicht.

      Alles andere ist Wunschdenken und bei gewerblichen Verkäufern (leider) weit verbreitet.

      Je nach Sachlage hast Du entweder den Rücktritt vom Vertrag für das Spiel erklärt (wenn es einzelne Verträge sind) oder (formalrechtlich) die Kaufpreisminderung (wenn es ein Gesamtvertrag ist, was bei der Warenkorbbestellung wohl der Fall war) um den Kaufpreis des Spiels verlangt. Damit sind wir in der zweiten Alternative nach §§ 437 Nr. 2, 441 BGB. Ein Rücktritt vom Gesamtvertrag würde sich nach §§ 437 Nr. 2, 440, 323, 326 Abs. 5 BGB vollziehen.

      Der Verkäufer kann also gar nichts verlangen ausser der Rücksendung des defekten Spiels auf seine Kosten. Diese Forderung steht ihm natürlich zu. Im Gegenzug hat er den Betrag für das Spiel zu erstatten. (Bei dir jetzt nicht, denn das Geld für das Spiel hat er ja gar nicht erhalten.)

      Einzige Ausnahme: Der Laden hat sich in den AGB Nacherfüllung vorbehalten. Dann wäre (siehe § 437 BGB) "...ein anderes bestimmt".

      Ein Blick in die AGB des Shops wirkt da dann erhellend:

      Die AGB des Shops schrieb:

      6.1 Mängelhaftungsrecht
      Es gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.

      Naja, dem ist nichts hinzuzufügen. Ausser, dass es 'ne saublöde Idee ist, das auf die Art zu regeln, wo es doch auch anders gehen würde. Zum Beispiel, indem man sich in den AGB zuerst mal Nacherfüllung vorbehält. Ok, das muss man dann natürlich auch richtig anstellen... ^^

      Aber das muss man denen ja nicht zwingend auf die Nase binden. Dazu sollen sie entweder den Anwalt ihres geringsten Misstrauens oder wenigstens den Trusted Shops Rechtstexter (der die AGB erstellt hat) befragen.

      Der fiese Sack mit den Serviervorschlägen schrieb:

      Sehr geehrte Damen und Herren,


      offenbar verkennen Sie die Vertrags- und auch die Rechtslage.

      Natürlich könnte ich von Ihnen Nacherfüllung gem. §§ 437 Nr. 1, 439 BGB verlangen. Dies habe ich jedoch ausdrücklich zu keinem Zeitpunkt getan.

      Ebenso steht mir alternativ das Recht zu, den Kaufpreis des Gesamtvertrages gem. §§ 437 Nr. 2, 441 BGB um den Preis des defekten Spiels zu mindern.

      Hieraus ergeben sich für Sie grundsätzlich die Verpflichtungen, den Teilbetrag zu erstatten, den ich für das Spiel bezahlt habe und - sofern Sie darauf Wert legen - steht Ihnen das Recht zu, das mangelhaft gelieferte Spiel auf Ihre Kosten von mir zurück zu verlangen.

      Da die Zahlung für das Spiel aufgrund der Käuferbeschwerde über Klarna nicht eingefordert und an Sie ausgezahlt wurde, entfällt im konkreten Fall Ihre Verpflichtung zur Erstattung des Kaufpreises.

      Ich fordere Sie daher letztmalig dazu auf, mir mitzuteilen, ob Sie auf die Rücksendung des Spieles wert legen und mir in diesem Fall unverzüglich, spätestens jedoch bis zum [heute in sieben Tagen] ein Rücksende-Label zukommen zu lassen.

      Bei fruchtlosem Verstreichen dieser Frist werde ich zu meiner Entlastung das Spiel im Wege der Ersatzvorname zurücksenden und Ihnen die dafür anfallenden Kosten in Rechnung stellen.

      Ich hoffe im beiderseitigen Interesse, dass wir die Angelegenheit nun bereinigen können, ohne dass es zu Weiterungen kommen muss.
      Das sollte eigentlich ausreichen.

      Das "heute in sieben Tagen" ersetzt Du natürlich durch ein Datum. Kannst denen auch 14 Tage geben, ganz wie Du lustig bist. Tut dir ja nicht weh. Aber da es sich dabei nur um eine Kleinigkeit handelt, bei der dem VK keine besonderen Anstrengungen abverlangt werden, sollten auch sieben Tage reichen.

      Wenn bis dahin gar nichts kommt, dann packst Du das Ding ein, klebst ein Hermes Päckchen drauf (kannst Du online unter myhermes.de erstellen) und ab damit. Einpacken kannst Du es aber schon mal. Falls das Rücksendelabel kommt, musst Du es ja auch versenden.

      Wenn die nach der Ersatzvornahme keine Versandkosten erstatten, meldest Du dich wieder. Dann erkläre ich dir, wie Du die 4,50 Euro für Hermes (sind es aktuell noch) vom Verkäufer zurück bekommst. Das sind diese netten "Weiterungen", die der aber dann sicher nicht bis zum Exzess (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid / vollstreckbares Urteil) treiben will.

      Dann wird es nämlich langsam etwas teuer. Zwar erst mal für dich, danach aber für ihn. Und keine Sorge, die Geschichte mit dem Amtsgericht bekomme ich auch noch hin. Kleinigkeiten regelt man am schnellsten im schriftlichen Verfahren. ^^
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Es hat anscheinend gewirkt, danke Dir!

      „Wir haben von SP JOUPEK SPIELEKISTE die Bestätigung erhalten, dass deine Bestellung vollständig retourniert oder storniert wurde.

      Daher haben wir ausstehende Beträge bei Klarna storniert. Du musst nichts weiter unternehmen.“

      Es bleibt mir ein Rätsel, warum das nicht schneller ging. Danke Dir vielmals für Deinen Support!
    • drmh schrieb:

      „Wir haben von SP JOUPEK SPIELEKISTE die Bestätigung erhalten, dass deine Bestellung vollständig retourniert oder storniert wurde.
      Mit anderen Worten: Du hast Ware und Geld einschliesslich des defekten Spiels?

      Naja, war zwar nicht beabsichtigt, aber so geht's natürlich auch.

      drmh schrieb:

      Es bleibt mir ein Rätsel, warum das nicht schneller ging.
      Weil die natürlich nicht wollten, dass Du das Ding auf ihre Kosten zurückschickst und sie eine Teilerstattung vornehmen müssen.

      Da kommt die Brühe teurer als die Brocken.

      Aber so lange keine effektive Gegenwehr vom Käufer kommt, kommt ein Verkäufer mit dem Gehampel natürlich durch. Hat ja nicht jeder tatsächlich einen Juristen in der Jackenasche. Was glaubst du, wie oft mit dem Anwalt gedroht wird, ohne dass dann Substanz dahinter steckt. :D

      drmh schrieb:

      Danke Dir vielmals für Deinen Support!
      Bitte, gern geschehen. Dafür ist das Forum eigentlich da.

      Ich denke auch, dass nun wirklich Ruhe ist. Wäre zwar möglich, dass der Verkäufer nun direkt auf dich zukommt, aber dann ewiss er ja, was er zu leisten hat.

      An der grundsätzlichen Situation hat sich ja nichts geändert. Ausser dass Du jetzt von Klarna die Bestätigung hast, dass der Verkäufer eigentlich alles hat, was er will.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.