Defekten PC ersteigert

    • Defekten PC ersteigert

      Hallo, am 24.12.2007 habe ich bei eBay einen Computer ersteigert. Dieser wurde folgendermaßen angeboten: (Dieser NICHTRAUCHER-Rechner, befindet sich technisch wie optisch in einem sehr gepflegten, hervorragenden Zustand).
      Jetzt mein Problem: Das Gerät hatte schon bei der ersten Inbetriebnahme Startprobleme, der Boot-Prozeß ist reiner Zufall (ein Geduldsspiel) das Gerät ist in diesem Zustand nicht brauchbar. Der Re-Boot-Prozeß und ein NEUSTART gehen garnicht. Auch das angebotene Betriebssystem war nicht installiert.
      Schon bei Abholung des Computers am 29.12.2007 trat von Anfang an eine 2. Person als Wortführer und eigentlicher Verkäufer auf. Alles sehr freundlich und sympatisch.
      Nach erster ergebnisloser Inbetriebnahme des Grätes reklamierte ich telefonisch bei dem VK, dieser gab das Gespräch sofort weiter an die 2. Person, die mir anbot das Gerät ab 08.01.2008 selbst zu prüfen und das Problem zu beheben.
      In meinem letzten Telefont zwecks Terminabsprache zur Problembehebung mit dem VK / 2. Person war die Sympathie dann zu Ende, ich wurde sogar beschimpft usw. usw.
      Wer weiß einen Rat was ich dagegen unternehmen kann, oder habe ich wie schon viele Andere vor mir eine Niete gezogen (320,00 EUR).

      Viele Grüße harry77_7
    • RE: gezogene eBay-Niete???

      Grundsätzlich besteht bei einem Privatkauf immer das Problem, daß der Käufer in der Beweispflicht für einen Mangel ist. Ob hier tatsächlich einer besteht, kann ich natürlich ohne Kenntnis der Auktion und des Rechners natürlich nicht beurteilen.

      Du solltest dich also zusammenreißen und obwohl der Kontakt unangenehm ist, den Reparaturvorschlag annehmen. Dein Vertragspartner ist im übrigen der Accountinhaber.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: gezogene eBay-Niete???

      Vielen Dank für die Antwort!
      Original von biguhu
      Grundsätzlich besteht bei einem Privatkauf immer das Problem, daß der Käufer in der Beweispflicht für einen Mangel ist. Ob hier tatsächlich einer besteht, kann ich natürlich ohne Kenntnis der Auktion und des Rechners natürlich nicht beurteilen.

      Die Erfüllung der Beweispflicht für den Mangel ist zwar möglich, steht aber sicher nicht in Relation von Aufwand und Nutzen. Ob tatsächlich ein Mangel an dem Rechner besteht kann ich hier nur beschreiben, gehen wir davon aus, es besteht ein Mangel. Das Auktionsanbebot steht im Anhang als PDF-Datei zur Verfügung.

      Original von biguhu
      Du solltest dich also zusammenreißen und obwohl der Kontakt unangenehm ist, den Reparaturvorschlag annehmen. Dein Vertragspartner ist im übrigen der Accountinhaber.

      Der Reparaturvorschlag wurde im Namen des VK (letztes Telefonat) im Laufe der Beschimpfungen abgelehnt. Der VK gibt jedes Telefonat mit einem freundlichen GUTEN TAG sofort weiter an die sogenannte 2. Person.
      Meine eigentliche Frage ist:
      Kann ich über eBay etwas erreichen, wenn ja wie?
      Kann ich anderweitige Rechtsansprüche geltend machen?

      Viele Grüße harry77_7
      Dateien
    • RE: gezogene eBay-Niete???

      Ok, setzen wir voraus, daß ein Mangel existiert.

      Kann ich über eBay etwas erreichen, wenn ja wie?


      Du kannst eine Unstimmigkeit eröffnen, die du später zu einem Käuferschutzantrag ausweiten kannst. ist aber ein mehrmonatiger Prozess und die Leistung ist nicht sicher, da Kulanz. Du müßtest ebay von deiner Seite überzeugen.

      Kann ich anderweitige Rechtsansprüche geltend machen?


      Sicher kannst du den zivilrechtlichen Weg beschreiten, aber da stoßen wir wieder an die Beweispflicht, die nach deinen eigenen Angaben mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: gezogene eBay-Niete???

      Wenn du telefonisch nichts erreichen kannst, versuch es doch mal schriftlich in einem freundlichen aber bestimmten Ton. Da hast du nicht immer das Problem, dass der Verkäufer dich abwimmelt/an andere weiterreicht.

      Rein rechtlich ist der Account-Inhaber der Verkäufer, egal wer das Wort führt. Daher alle schriftlichen Dinge immer an diesen adressieren.

      Wie siehts mit Rechtsschutz bei dir aus?

      Mit dem Betriebssystem ist so eine Sache. Hast du da ne gültige Lizenz? Diese ist ja nicht Bestandteil der Auktion. Es wird lediglich gesagt, dass eines aufgespielt wäre aber ohne Lizenz zu löschen wäre. Von daher ist das Betriebssystem rechtlich gesehen immer noch im Eigentum des Verkäufers verblieben. Das kannst du also nicht beanstanden. Ist inzwischen zwar eine weitverbreitete Masche bei PC-Auktionen, aber da hast du rechtlich nichts in der Hand, auf irgendetwas zu bestehen.

      Gegenüber ebay wirst du es als absoluter Neuling mit 0 Bewertungen sehr schwer haben, überhaupt etwas durchzusetzen.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: gezogene eBay-Niete???

      @niehls0815
      Wie siehts mit Rechtsschutz bei dir aus?

      ESSIG!

      @niehls0815
      Gegenüber eBay wirst du es als absoluter Neuling mit 0 Bewertungen sehr schwer haben, überhaupt etwas durchzusetzen.

      SEHR BEEINDRUCKEND!

      Ich danke Allen für die freundlichen Ratschläge!

      Viele Grüße harry77_7
    • RE: gezogene eBay-Niete???

      Versuchen kannst du es trotzdem.

      Mit Sicherheit hat nur der verloren, der es gar nicht erst versucht.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.