Akku von MP3-Player angeblich defekt

    • Akku von MP3-Player angeblich defekt

      Hallo zusammen,

      ich habe eine Frage.

      Habe einen MP3-Player von Sony verkauft. Das Geld erhalten, alles war gut.
      Dann schreibt mir Käufer in 3-4 Tage, daß das Gerät defekt ist. Der Akku ist defekt.

      Das Gerät habe ich in Japan als Geschenk bekommen. Ich habe einmal ihn geprüft (so. ca. 10 Minuten) und dann alles wieder eingepackt und verkauft.
      Bei mir hat alles gut funktioniert.

      Der Käufer schreibt: Der MP3 Player war ein Geburtstagsgeschenk für meine Tochter, die zum Jahreswechsel Geburtstag hatte. Sie hat ihn natürlich sofort geladen, und musste feststellen, dass der Akku sich im komplett geladenen Zustand, bei natürlich ausgeschaltetem Gerät, innerhalb von 20 Stunden komplett entlädt. Dies hat sie nicht nur einmal, sondern mehrmals ausprobiert. Demnach scheint der Akku komplett defekt zu sein.
      Was nun?

      oder noch das:

      Der Akku ist definitiv defekt, ich habe bereits alles mögliche versucht, aber ohne Erfolg.
      Ich habe mich bei Sony erkundigt, ein neuer Akku für dieses Gerät würde 84,21 Euro kosten.
      Was nun?

      Ich habe geschrieben, daß ich keine Ahnung über diesen Defekt hatte und da ist Privatkauf, keine Garantie oder Umtausch möglich.

      Er schreibt mir weiter:
      Der Verkäufer ist verpflichtet auf Mängel hinzuweisen.
      Auch wenn Sie keine Garantie gegeben, müssten Sie dafür sorgen, dass Sie mir ein Gerät liefern, welches auch Ihrer Beschreibung entspricht (50 Stunden Akkuleistung). Eigentlich müssten Sie mir einen neuen Akku kaufen. Mein Vorschlag wäre, womit ich Ihnen entgegen kommen würde, dass Sie mir mein Geld zurücküberweisen.

      Was soll ich jetzt machen?

      Ist das wirklich so, daß Beschreibung aus Internet darf man nicht benutzen?

      Das ist mein Beschreibung:

      Sony 1GB MP3 Walkman (NW-A607) war in Japan gekauft.

      OLED Display, 50 Stunden Akkulaufzeit und super schnelle Akkuladung.

      War ein Geschenk.
      NEU!!! Mit Originalverpackung! Alles drin: Kopfhörer, USB-Kabel, Tragetasche (schwarz), CD-ROM mit Sowtware von Sony.

      Da Privatauktion, keine Garantie oder Umtausch möglich.

      Ebay Kosten trage ich, Verpackung und Versand übernehmen Sie.


      Was soll ich machen?

      Vielen Dank für Ihre Antworten!

      Gruß
    • RE: Brauche dringend Hilfe!

      Hallo,
      da wirst Du wohl einen neuen Akku besorgen müssen.

      - Du hast eine Eigenschaft zugesicher: 50 Stunden Akkulaufzeit.
      - Du hast weder Gewährleistung noch Sachmangelhaftung ausgeschlossen.
      - Der Käufer wird den Mangel mit Leichtigkeit nachweisen können.

      Das war's dann wohl.

      Poste mal den Link zur Auktion. Mal sehen, was für Fallstricke Du Dir noch gelegt hast.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • RE: Brauche dringend Hilfe!

      Danke für die Antwort.

      Also, darf man nicht dann, die Beschreibung aus Internet nehmen?
      Das machen doch viele Leute so bei Ebay.

      Und über dieser Defekt wußte ich wirklich nicht.
      Vielleicht hat Käufer was falsches gemacht?

      Bei mir MP3-Player hat sehr gut funktioniert.

      Gibt es noch Meinungen?

      Link zum Artikel:
      cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…%26category0%3D%26fvi%3D1

      Was kann er machen (Juristisch), wenn ich doch das Geld nicht überweisen werde?

      Danke
    • RE: Brauche dringend Hilfe!

      Also, darf man nicht dann, die Beschreibung aus Internet nehmen?

      Du kannst Beschreibungen verwenden, woher Du willst, solange Du keine Urheberrechte verletzt. Nur stimmen müssen sie; und das ist in diesem Fall anscheinend nicht der Fall.

      Und über dieser Defekt wußte ich wirklich nicht.
      Vielleicht hat Käufer was falsches gemacht?

      Möglich ist alles. Der Anscheinsbeweis zeigt aber etwas anders, nähmlich, daß der Akku bei Auslieferung keine 50 Stunden Standzeit mehr hatte.

      Was kann er machen (Juristisch), wenn ich doch das Geld nicht überweisen werde?

      Er kann er Erfüllung des Kaufvertrages bestehen. D. h. Du musst den Artikel liefern, so wie Du ihn beschrieben hast. Falls Du Deinen Pflichten nicht innerhalb einer angemessenen Frist nachkommst, kann er auch Schadensersatz fordern.

      Der Käufer hatt Dir doch schon eine goldene Brücke gebaut: 35,50 sind doch 48,71 weniger als 84,21.
      Hasta La Victoria Siempre!
      Christof 8)
    • RE: Brauche dringend Hilfe!

      Alles klar!

      Dann nochmal bitte für mich:

      Wenn ich nicht diese bloß 50 Stunden Akkuzeit geschrieben hätte, wäre es jetzt alles in Ordnung? Oder sollte ich noch dazu "laut Hersteller" zuschreiben?

      Wo ist dann unterschied zwischen Privatverkäufer und Gewerblichen?
      Oder mußte ich so schreiben: Der Käufer verzichtet bei Gebotsabgabe ausdrücklich auf eventuelle Gewährleistungsansprüche und Rückgaberecht.

      Wäre es richtig?

      Es geht nur um 30 Euro, ich kann natürlich das Geld zurücküberweisen, nur es ist irgendwie für mich komisch.

      Wenn ich über diesen Mangel nicht wußte, warum muß ich dann das Gerät zurück nehmen?

      Diese Beschreibung ist überall im Internet. Ich kann nicht verantwortlich sein, daß das Gerät kein 50 Stunden hält.
      Oder es ist egal?

      Vielen Dank nochmal für Ihre Antwort und sorry, wenn ich was nicht richtig verstehe.
    • RE: Brauche dringend Hilfe!

      Habe noch vergessen:

      Wenn ich doch das Geld zurücküberweise, wie soll ich am bestens machen?

      Erstmal der Käufer schickt mir das Gerät und dann ich das Geld?
      oder umgekehrt?

      Und wer soll Versandkosten tragen?

      Danke.
    • RE: Brauche dringend Hilfe!

      Wenn ich über diesen Mangel nicht wußte, warum muß ich dann das Gerät zurück nehmen?


      Weil du möglicherweise eine Eigenschaft zugesichert hast, die die Ware nicht besitzt.

      Oder mußte ich so schreiben: Der Käufer verzichtet bei Gebotsabgabe ausdrücklich auf eventuelle Gewährleistungsansprüche und Rückgaberecht.


      Rückgaberecht mußt du nicht ausschließen. Der K besitzt ein solches nicht. Die Gewährleistung auszuschließen kann nie schaden.

      Diese Beschreibung ist überall im Internet. Ich kann nicht verantwortlich sein, daß das Gerät kein 50 Stunden hält.


      Ich würde mit solchen Angaben des Herstellers immer vorsichtig sein.

      Erstmal der Käufer schickt mir das Gerät und dann ich das Geld?
      oder umgekehrt?


      Eigentlich hat es Zug um Zug zu erfolgen. Da dies nicht in die Praxis umzusetzen ist, müßt ihr euch einigen.

      Und wer soll Versandkosten tragen?


      Wenn es sich um einen Mangel handelt, mußt du die Versandkosten tragen.

      Ich sehe die Sache im übrigen nicht ganz so eindeutig wie ego. Zumindest stellen sich mir da einige Fragen. Wieso ist der Akku bei einem Neugerät überhaupt defekt? Ich persönlich würde den Käufer das erstmal nachweisen lassen. Aber das ist nur meine persönliche Meinung. Sollte sich tatsächlich herausstellen, daß der Akku nicht entsprechend funktioniert, ist alles so wie oben beschreiben abzuwickeln.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Brauche dringend Hilfe!

      Vielen Dank biguhu!

      l
      Ich persönlich würde den Käufer das erstmal nachweisen lassen.


      wie kann ich das machen?

      Und das heißt, daß bei mir einfach schlechte Beschreibung war?
      Wenn ich sagen wir so, einfach "lange Akkulaufzeit" geschrieben hätte, wäre jetzt es anderes?

      Wäre es dann so besser, wenn ich dem Käufer sage, daß er erstmal mir das Gerät zuschicken soll und ich werde den Akku checken. Wenn das Fefekt wirklich da ist, dann Geld zurück und zwar sofort!

      Vielen Dank für Ihre Hilfe
    • RE: Brauche dringend Hilfe!

      wie kann ich das machen?


      Na ja, die Beweislast für einen Sachmangel liegt beim Käufer. Wie er das nachweist, ist sein Problem. Allerdings birgt das natürlich ein gewisses Kosten-Risiko, wenn du den Mangel anzweifelst und der Käufer dann Anwalt und/oder Gericht einschaltet.

      Ich frage mich aber bei der Geschichte ernsthaft, wie ein nagelneuer Akku defekt sein kann. Hier stimmt doch etwas nicht. Ob dies nun von seiten des Käufers oder Verkäufers der Fall ist, mag ich nicht beurteilen.

      Wenn ich mir sicher wäre, neue Ware verkauft zu haben, würde ich jedenfalls die Aussage des Käufers anzweifeln. Aber das wirst du besser wissen als wir.

      Wäre es dann so besser, wenn ich dem Käufer sage, daß er erstmal mir das Gerät zuschicken soll und ich werde den Akku checken. Wenn das Fefekt wirklich da ist, dann Geld zurück und zwar sofort!


      Das wäre eine gute Idee, aber laß dir keinen gebrauchten Akku als deinen unterjubeln.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Brauche dringend Hilfe!

      ok,

      aber warum zählt das halt nicht, daß als ich (neues Gerät) ausprobiert habe_ bei mir war alles super! Ich muß auch nicht das Gerät 20 Stunden checken oder?

      Und dann er meint auch, daß 10 Minuten bei Ihm auch alles ok ist! Nur, betont er, daß ich 50 Stunden angegeben habe, möchte er das Geld zurück!

      Ich finde es echt bisschen schade für mich.

      Ich kann nix dafür, daß das Gerät defekt ist und ich möchte auch niemanden betrügen oder so!

      Mein Fehler war dann halt nur die Beschreibung oder?
    • RE: Brauche dringend Hilfe!

      Wir drehen uns hier im Kreis!

      Daher nochmals das wichtigste zusammgefaßt:

      1. Zugesicherte Eigenschaften in der Auktionsbeschreibung müssen auch vorhanden sein. Dafür haftest du.

      2. Die Beweislast, daß dem nicht so ist, also ein Mangel vorliegt, liegt beim Käufer.

      Ich kann nix dafür, daß das Gerät defekt ist und ich möchte auch niemanden betrügen oder so!


      Hier geht es ja nur um zivilrechtliche Forderungen. Betrug steht auf einem ganz anderen Blatt.

      Mein Fehler war dann halt nur die Beschreibung oder?


      Jaein. Wenn der Akku komplett defekt ist, dann hätte dich auch das Weglassen der genauen Laufzeit nicht gerettet.

      Laß dir das Ding doch zurückschicken und siehe dann weiter.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Brauche dringend Hilfe!

      sei bitte auf mich nicht böse, aber was heißt:

      1. Zugesicherte Eigenschaften in der Auktionsbeschreibung müssen auch vorhanden sein. Dafür haftest du.


      was heißt das eigentlich? Wenn ich was da geschrieben, dann soll es stimmen, so?

      Aber dann warum ist:

      Jaein. Wenn der Akku komplett defekt ist, dann hätte dich auch das Weglassen der genauen Laufzeit nicht gerettet.



      Danke vielmals!!!:-)))
    • RE: Brauche dringend Hilfe!

      was heißt das eigentlich? Wenn ich was da geschrieben, dann soll es stimmen, so?


      Ja, natürlich!

      Aber dann warum ist:


      Das hängt mit Regelungen des BGB zusammen. Wenn der Zustand der Ware nicht näher bestimmt ist, dann geht der Gesetzgeber davon aus, daß sie sich für den gewöhnlich Gebrauch eignet.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

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    • RE: Brauche dringend Hilfe!

      Wenn du einen Artikel bei ebay verkaufst, dann wird der gewöhnlich "so wie er ist" verkauft. Und diesen Zustand hast du in der Artikelbeschreibung beschrieben.

      Zur Erstellung einer Artikelbeschreibung gibt es immer zwei Wege.

      Entweder man macht sich die Mühe, die Eigenschaften des Artikels selbst zu ermittel und ist damit weitestgehend auf der sicheren Seite, da man ja dabei alles nochmal selbst abprüft. Allerdings ist dieser Weg mit einiger Zeit und Mühe verbunden.

      Oder man geht den einfachen Weg und kopiert sich die Beschreibung von irgendwoher unter Mißachtung jeglicher Urheberrechte und geht damit das Risiko ein, dass der Artikel dieser Beschreibung in dem einen oder anderen Punkt doch nicht so ganz entspricht. Diese Art der Bequemlichkeit ist inzwischen bei ebay weit verbreitet, schützt aber nicht vor den Ansprüchen des Käufers, wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht.

      Im übrigen kannst die diese Ansprüche auch nicht durch irgendwelche Formulierungen ("ohne Gewährleistung") ausschließen. Du als Verkäufer (egal ob gewerblich oder privat) bist verpflichtet, den Artikel mit den von dir zugesicherten Eigenschaften zu liefern.

      Wenn du dir mal andere Auktionen anschaust, insbesondere im Notebook-Bereich, so wirst du oft den Hinweis finden, dass die Akkulaufzeit nicht bekannt ist und das Gerät daher "als defekt" verkauft wird. Diese Verkäufer sind dann in diesem Punkt auf der sicheren Seite, da sie ja ausdrücklich die Funktion des Akkus ausschließen und wenn er dann doch funktioniert, hat der Käufer halt Glück gehabt. Diese Formulierung verringert zwar den zu erwartenden Gewinn, aber man ist dann etwas besser abgesichert.

      Achso und noch ne Frage: War das Gerät in Japan noch neu oder bereits gebraucht als du es geschenkt bekommen hast? Und wie lange ist das her?
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: Brauche dringend Hilfe!

      Danke für die Antwort.

      Das heißt, wenn ich z.B. dieses Gerät so beschreiben hätte:

      Sony Mp3........ war ein Geschenk, Neu, mit alles drin.........
      ohne Garantie und ich weiß nicht, ob es funktioniert, wäre es besser?

      Besonderes bei Geräte, muß ich Technische Daten auch schreiben und das Problem war, daß ich ihn wirklich ausprobiert habe, allerdings nicht 20 Stunden.

      Oder (einfach für die Zukunft, damit ich weiß, wie ich die Beschreibung machen soll)
      sollte ich schreiben: LAUT HERSTELLER?

      Wie schon o. g. war, woher muß ich wissen, daß Käufer das Gerät selbst kaputt nicht gemacht? Wer schutz dann mich?

      Natürlich werde ich das Geld zurück zahlen, es ist einfach wirklich sehr schade, daß als Verkäufer, habe ich keine Rechte.

      Viele Grüße
    • RE: Brauche dringend Hilfe!

      ja, das Gerät war neu!

      War das im Sommer, also Juli 2007.

      Habe dann in Deutschland 10 Minuten gecheckt, war alles super, dann eingepackt und verkauft.

      Das wars!!!!

      Warum soll ich neues Gerät als defekt bezeichnen? Es ist doch blöd! Dann lohnt es sich gar nicht mehr was verkaufen, oder?

      Wenn ich ein neues Gerät hatte, genau so schreibe ich dann auch.
      Alle meine Bekannte, die auch schon recht viel auf Ebay verkauft haben, meinen auch so, wie ich, daß wenn ich Privatauktion ect. geschrieben haben, dann alles ok. Kann der Käufer nix machen.

      Das heißt, wir haben doch keine Ahnung!

      Noch mal vielen Dank für die Antwort

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von prima ()

    • RE: Brauche dringend Hilfe!

      Wie schon o. g. war, woher muß ich wissen, daß Käufer das Gerät selbst kaputt nicht gemacht? Wer schutz dann mich?


      So langsam habe ich das Gefühl gegen eine Wand zu reden. Aber gerne noch eine viertes oder fünftes mal. Der Käufer ist in der Beweispflicht für den Mangel, nicht du. Insofern bist du als privater Verkäufer in der besseren Lage.

      Natürlich werde ich das Geld zurück zahlen, es ist einfach wirklich sehr schade, daß als Verkäufer, habe ich keine Rechte.


      Das ist wie gerade erläutert Blödsinn!
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Brauche dringend Hilfe!

      Natürlich hast du als Verkäufer Rechte. Aber eben auch Pflichten.

      Zum Beispiel bist du zu wahrheitsgemäßen Angaben zum Artikelzustand verpflichtet.
      Egal woher du die Angaben hast - wenn du einen Artikel verkaufst, bist du als Verkäufer dafür verantwortlich, dass der Artikel den von dir gemachten Angaben entspricht. Vor dieser Verantwortung kannst du dich mit keiner Formulierung der Welt drücken.

      Also künftig nichts garantieren, wessen du dir nicht sicher bist. Gerade bei Akkus ist die Laufzeit stark vom Nutzungsverhalten abhängig. Selbst die Hersteller schreiben meist "bis zu" davor, da Sie auch nicht garantieren können, ob die Akkus so lange halten.

      Du mußt einen Artikel nicht als defekt verkaufen, wenn er noch funktioniert. Viele Verkäufer schützen sich aber mit diesem Hinweis vor irgendwelchen Ansprüchen der Käufer, wie du sie gerade "am Hals" hast. Und oft wird der Artikel trotzdem zu einem annehmbaren Preis verkauft.

      Der Vermerk "Akku funktionstüchtig, aber aktuelle Akkulaufzeit nicht bekannt" wäre auch möglich gewesen.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: Brauche dringend Hilfe!

      Hallo noch mal!

      Habe einen Mail an Käufer geschrieben und angeboten, daß er mir erst das Gerät zuschickt, ich prüfe es und wenn Defekt wirklich da ist, überweise ich sofort das Geld zurück und zwar mit alle Versandkosten.

      Er schreibt mir in 4 Tage zurück:

      Hallo.
      Leider kann ich jetzt erst antworten.
      Ich bin nicht gewillt das Gerät Ihnen zu zuschicken, ohne dass Sie mir mein Geld überwiesen haben. Schließlich ist es ja nicht mein Verschulden. Also überweisen Sie mir erst den Betrag von 31,50 plus 4 Versandkosten plus 4 Rückporto, also insgesamt 39,50 Euro. Eine andere Möglichkeit wäre, Sie wurden mir 15 Euro für einen neuen Akku, den ich bei Ebay kaufen würde, überweisen. Dies wäre dann auch erheblich billiger als der neue Akku direkt von Sony.

      Es nervt langsamm tierisch!
      Wie kann ich noch dieses Problem lösen?
      Wenn ich das Geld erst überweisen werde, kann sein, daß er das Gerät mir nicht zuschickt, oder?

      Danke
    • RE: Brauche dringend Hilfe!

      Eine Rückabwicklung hat Zug um Zug zu erfolgen. Da dies im Versand nicht praktikabel ist, müssen sich die Vertragspartner einigen. Zug um Zug bedeutet aber auch, daß keiner die andere Partei verpflichten kann, in Vorleistung zu treten. Da dein Vertragspartner aber etwas von dir möchte, sitzt du am längeren Hebel.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.