Käufer droht mit Anwalt...

  • Käufer droht mit Anwalt...

    Hallo Auktionshilfe Forum,

    um es kurz zu halten: Herr X hat von mir eine Kamera ersteigert. Nun ist er nicht zufrieden mit der Kamera und hat mir durch seinen Anwalt gedroht. Nun haben wir uns telefonisch auf einen Kaufwandel geeinigt. So weit so gut. Nun sagt Herr X aber ich müsse auch seine Anwaltskosten übernehmen.
    Ist das so? Wie verhält sich das? Bitte um Euren Rat!

    DANKE :(
  • RE: Käufer droht mit Anwalt....

    Aus deiner kurzen Schilderung kann ich nicht einmal erkennen, daß der Käufer einen Rechtsanspruch auf die Rückabwicklung hätte. Wenn du Privatverkäufer bist und dem Käufer die Kamera nicht gefällt, dann schon gar nicht.

    Damit du die Kosten des Anwalts zu übernehmen hättest, müßten einige Bedingungen zusammenkommen. Der Käufer müße einen Rechtsanspruch aufgrund eines Mangels haben und du müßtest wirksam in Verzug gesetzt worden sein, bevor er zum Anwalt gelaufen ist. Das ist aufgrund deiner knappen Schilderung aber für mich nicht beurteilbar.
    „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

    Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
  • RE: Käufer droht mit Anwalt....

    Also das ganze ist so:

    meine Beschreibung war und ist falsch. Ich habe eine Kamera beschrieben und NUR ein Kameragehäuse versteigert. Deshalb will ich dem guten Mann nun auch entgegenkommen und einen Kaufwandel akzeptieren! Aber ich werde das Gefühl nicht los der spielt nicht fair wenn er nun auch noch von Anwaltskosten anfängt!

    Hier die Auktion:

    cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…ame=ADME:L:EOISSA:DE:1123

    Hier mein thread bei Ebay:

    community.ebay.de/forum/ebay/t…arch=search&messageID=0#0
  • RE: Käufer droht mit Anwalt....

    Dann kommt es ganz entscheiden darauf an, ob er eine Nachbesserung (Lieferung des Kaufgegenstandes) von dir verlangt hat und du dies abgelehnt hast bzw eine Frist verstreichen lassen hast, bevor er zum Anwalt lief. Du mußr wirksam in Verzug gesetzt worden sein.
    „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

    Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
  • RE: Käufer droht mit Anwalt....

    @biguhu & Avatar:

    1. ich bin ein Privatmann
    2. ich bin bis jetzt nicht in Verzug (29.01.08 ist die Frist vom Anwalt)
    3. Auktion ist vom 09.12.07
    4. Das Schreiben von seinem Anwalt ist vom 16.01.08
    5. Ich habe mit dem Käufer gestern abend telefoniert und wir haben uns auf einen Kaufwandel geeinigt.
    6. ob ein Rechtsanspruch besteht weiss ich nicht!
  • RE: Käufer droht mit Anwalt....

    2. ich bin bis jetzt nicht in Verzug (29.01.08 ist die Frist vom Anwalt)


    Der Käufer ist mit keinen Forderungen an dich herangetreten, bevor er zum Anwalt ging?

    6. ob ein Rechtsanspruch besteht weiss ich nicht!


    Natürlich weißt du das:

    meine Beschreibung war und ist falsch.
    „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

    Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
  • RE: Käufer droht mit Anwalt....

    2. Doch er hat mir eine E-Mail mit seinen Forderungen geschickt. Diese habe ich beantwortet. Bis heute behauptet er ich habe nicht geantwortet. Ich kann das gegenteil beweisen.

    6. Ja das ist richtig. Deswegen möchte ich Ihm ja auch entgegenkommen und sein expliziten Wunsch nach einem Umtausch erfüllen!

    Nun Intrerssiert mich aber ob ich seine Anwaltskosten übernehmen muss?

    Gerne beantworte ich alle Fragen zu diesem Handel!
  • RE: Käufer droht mit Anwalt....

    Nun Intrerssiert mich aber ob ich seine Anwaltskosten übernehmen muss?


    Und dazu müssen wir genau wissen, was er gefordert hat und wie du darauf reagiert hast. Dann wäre der genaue Zeitablauf wichtig, damit wir wissen, wann du in Verzug geraten bist und wann er zum Anwalt gelaufen ist.
    „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

    Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
  • RE: Käufer droht mit Anwalt....

    Zu 6. Du kommst dem nicht entgegen. "Entgegenkommen" heißt üblicherweise, dass du nachgibst und mehr als deine Pflicht tust. Das ist hier nicht der Fall, da du deine Plicht erfüllst. Wenn die Beschreibung falsch war, ist es deine Pflicht, den Forderungen des Käufers nachzukommen.
    Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
    Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

  • RE: Käufer droht mit Anwalt....

    1. In seiner ersten E-Mail vom 23.12.07 beschreibt er seine unzufriedenheit mit der Kamera und droht mit seinem Anwalt.

    - daraufhin habe ich 2x am 23./24.12.07 per E-Mail geantwortet er möchte sich genau äussern wie er fortfahren möchte damit wir diese Angelegenheit zügig und ohne Anzeige / Gerichtsverfahren lösen können! Darauf antwortet er mit...

    dem Brief seines Anwalts vom 16.01.08 fordert er die seiner Meinung nach fehlende Filmkassette für die Kamera bis zum 29.01.08. und droht mit der Anzeige und Schadensersatz.

    3. Im Telefonat gestern Abend sagt er mir klar er möchte am liebsten einen Umtausch der Ware und würde seinen Anwalt die Einigung mitteilen sobald mein Geldeingang sichtbar ist! Dann sagt er die Sache wäre für Ihn zufriedenstellend erledigt wenn ich dann noch seine Anwaltskosten zahle. Auf meine Frage warum er nicht auf meine E-Mails vom 23./24.12.07 geanwortet habe sagt er könne mit seinem Computer "noch nicht so gut umgehen"!
  • RE: Käufer droht mit Anwalt....

    1. In seiner ersten E-Mail vom 23.12.07 beschreibt er seine unzufriedenheit mit der Kamera und droht mit seinem Anwalt.


    Ich glaube, so kommen wir nicht weiter. Es scheint, du hast gar nicht begriffen, worauf es ankommt. Der Käufer wird doch nicht nur einfach nur über die Kamera gemeckert haben und beiläufig die Einschaltung seines Anwalts angedroht haben. Hat er denn keinerlei Forderungen gestellt?
    „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

    Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
  • RE: Käufer droht mit Anwalt....

    natürlich hat er das:

    in seiner ersten E-Mail hat er einen Umtausch verlangt!
    In dem Brief vom Anwalt hat er diefehlende Filmkassette verlangt!
    Und in dem Telefonat gerstern Abend hat er wieder einen Umtausch verlangt und ich habe zugestimmt. Und nun sagt er es kommen seine Anwaltskosten auf mich zu!

    Das schreibe ich jetzt schon 3-4 mal hier!

    X(
  • RE: Käufer droht mit Anwalt....

    Original von seebart
    in seiner ersten E-Mail hat er einen Umtausch verlangt!
    Das schreibe ich jetzt schon 3-4 mal hier!


    Nö, das steht jetzt das erste mal da!
    Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
    Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

  • RE: Käufer droht mit Anwalt....

    in seiner ersten E-Mail hat er einen Umtausch verlangt! Das schreibe ich jetzt schon 3-4 mal hier!


    Und genau das hast du nicht angegeben. ich fragte nun zum x-ten mal danach. Wenn man dir hier helfen soll, dann laß dir die Informationen bitte nicht aus der Nase ziehen.

    Jetzt kann ich wenigstens eine persönliche Meinung dazu abgeben. Ich sehe keine Grundlage für die Forderung nach den Anwaltskosten. Zum einen hat er dir nicht das gesetzlich zustehende Nacherfüllungsrecht zugestanden. zum anderen bist du nicht in Verzug geraten. Ganz im gegenteil, du bist auf seine Forderungen eingegangen.

    In dem Brief vom Anwalt hat er diefehlende Filmkassette verlangt!


    Dem Anwalt war offenbar bekannt, daß er zunächst keine Rückabwicklung des Vertrages verlangen kann.

    Wäre ich an deiner Stelle, würde ich die Übernahme der Kosten des Anwalts begründet ablehnen.
    „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

    Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
  • RE: Käufer droht mit Anwalt....

    Entschuldige bitte biguhu. Danke für deine Meinung!

    Es ging ja ursprünglich darum das er die Kamera ersteigert hat aber eben NUR das Kameragehäuse von mir erhalten hat da ich alle Teile in seperaten Auktionen versteigert habe. Dann war er der Meinung das dies nicht ausreichend in meiner Auktion beschrieben wurde (wo er auch recht hat) Ich könnte die fehlende Filmkassette also gar nicht nachliefern da ich keine mehr habe und diese Teile von Rollei nicht mehr hergestellt werden! Also bin ich auf seine Forderung des Umtausches eingegangen (die Kamera kann ich ja nochmal vernüftig reinsetzen).

    Nun möchte ich aber richtig vorbereitet/informiert sein falls sein Anwalt mir eine Rechnung schickt, was er ja gestern im Telefonat ja schon praktisch angekündigt hat!
  • RE: Käufer droht mit Anwalt....

    Also bin ich auf seine Forderung des Umtausches eingegangen (die Kamera kann ich ja nochmal vernüftig reinsetzen).


    Und damit bist du nicht in Verzug. Ich würde die entsprechenden Mails als Beweismaterial gut sichern auf Festplatte und als Ausdruck.
    „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

    Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
  • RE: Käufer droht mit Anwalt....

    Ich würde die entsprechenden Mails als Beweismaterial gut sichern auf Festplatte und als Ausdruck.


    Ja biguhu, das werde ich tun. Schliesslich ist die Sache noch nicht vom Tisch.

    Danke nochmal an alle für Euer Feedback.


    Gruss aus Hamburg. ;)
  • RE: Käufer droht mit Anwalt....

    Versteh ich das richtig, dass seine Mail am 23.12. kam, Du am 24.12 geantwortet und ihm eine gütliche Einigung angeboten hast und er dann erst durch seinen Anwalt am 16.01 wieder reagiert hat, oder war da noch was dazwischen ?
    Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
  • RE: Käufer droht mit Anwalt....

    Das ist richtig engelchen-mail,

    dazwischen hat der Anwalt natürlich auch noch das ganze bearbeitet,
    wobei der Käufer aus irgend einem Grund ja behauptet er habe meine E-Mails nie erhalten, was eine glatte Lüge ist. Ich nehme an er hat Sie auf Rat seines Anwalts gelöscht! Ich kann die Protokolle aus meinem E-Mail Konto ja forlegen. Es ist technisch gar nicht möglich eine E-Mail zu verschicken die dann im "nichts verschwindet". Entweder die kommt an oder mann erhält bald selbst eine Nachricht das die E-Mail Adresse so nicht existiert!

    Ich war wegen der Angelegnheit gestern heir in Hamburg bei der Öffentlichen Rechtsberatung mit den ganzen Ausdrucken. Der Jurist hat gesagt ich solle jetzt erst mal abwarten wie der Käufer reagiert aber es könne sein das ich die Anwaltskosten Tragen muss was ich allerdings nicht ganz verstehe!

    Also noch mal die Frage an alle: muss ich die Anwaltskosten tragen, und wenn ja warum?!?

    D A N K E :(