Käufer droht mit Anwalt...

  • RE: Käufer droht mit Anwalt....

    Ich sage mal hier ist niemand Jurist die hier aufgeführten Tipps spiegeln nur Erfahrungen aus eigener Erfahrung. von daher ist hier nichts 100%tig.

    Du warst bei einem AW, konnte er dir diese Frage nicht beandworten?

    Ich denke, weil deine Auktionsbeschreibung nicht mit dem Artikel übereinstimmte. Somit hast Du die Auktion nicht ordnungsgemäß abgeschlossen.

    Darum musst du scheinbar auch die AW-Kosten tragen. ;)
  • RE: Käufer droht mit Anwalt....

    @seebart

    Also noch mal die Frage an alle: muss ich die Anwaltskosten tragen, und wenn ja warum?!?


    Natürlich bin ich kein Jurist, sondern nur ein im Kaufrecht einigermaßen informierter Laie. Und natürlich ersetzt meine Meinung nicht die Ausführungen eines Anwalts, aber:

    Wie häufig sollen wir dir eigentlich die entscheidenden Argumente noch vorkauen? Ließt du eigentlich auch das, was die anderen User hier schreiben?

    Sorry, aber mehr als die mit stichhaltigen Argumenten unterstützte Meinung wirst du hier nicht erwarten können.

    Der Jurist hat gesagt ich solle jetzt erst mal abwarten wie der Käufer reagiert aber es könne sein das ich die Anwaltskosten Tragen muss was ich allerdings nicht ganz verstehe!


    Wie hat er das begründet? Hast du uns entscheidende Information vorenthalten? Aufgrund der hier zur Verfügung stehenden Informationen erscheint mir der Fall eindeutig. Angesichts der von dir hier nur bruchstückhaft vorgetragenen verwundert die unterschiedliche Einschätzung nicht wirklich.

    @Avater

    Ich denke, weil deine Auktionsbeschreibung nicht mit dem Artikel übereinstimmte. Somit hast Du die Auktion nicht ordnungsgemäß abgeschlossen.

    Darum musst du scheinbar auch die AW-Kosten tragen.


    Sorry, so einfach funktioniert das leider nicht. Die alles entscheidende Frage ist, ob der Fragesteller in Verzug geraten ist.
    „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

    Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
  • RE: Käufer droht mit Anwalt....

    Ist mir schon klar das alle Aussagen hier nicht 100%tig sind. Ich wollte ja auch nur mal ein Paar Meinungen hören.

    Der AW hat mir gestern gesagt das es durchaus sein kann das ich die Kosten tragen müsse. Er wollte sich aber auch nicht festlegen. Aber im Prinzip hat er dasselbe gesagt wie Du.

    Das ganze ist mir auf jeden Fall eine Lehre von jetzt an alle meine Auktionsbeschreibungen ganz genau ohne Missverständnisse zu gestalten! Den Ärger brauch ich nicht noch mal.

    ?(
  • RE: Käufer droht mit Anwalt....

    Der AW hat mir gestern gesagt das es durchaus sein kann das ich die Kosten tragen müsse. Er wollte sich aber auch nicht festlegen. Aber im Prinzip hat er dasselbe gesagt wie Du.


    Er kann doch nicht dasselbe sagen wie ich, aber zu einem anderen Ergebnis kommen. Und warum möchte er sich als Anwalt bei einem doch nicht so komplizierten Sachverhalt nicht festlegen. Alles sehr dubios. Ich werde das Gefühl nicht los, daß wir oder der Anwalt nur die Hälfte der entscheidenden Information bekommen haben.

    Das ganze ist mir auf jeden Fall eine Lehre von jetzt an alle meine Auktionsbeschreibungen ganz genau ohne Missverständnisse zu gestalten!


    Das sollte eigentlich selbstverständlich sein.
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  • RE: Käufer droht mit Anwalt....

    @biguhu

    meine Vortragungen sind NICHT bruchstückhaft. Ich habe Euch auch keine entscheidende Information vorenthalten! Der Jurist gestern hat gesagt da meine Artikelbeschreibung fehlerhaft war, und der Käufer sich darraufhin in der Sache einen Anwalt genommen hat muss ich jetzt die Anwaltskosten tragen wenn der Käufer dies nicht tut oder der Anwalt drauf verzichtet (was der bestimmt nicht tut).
    Also mehr weiss zu diesem Zeitpunkt ich auch nicht. Biguhu, das Du kein Jurist bist ist mir schon genauso klar wie das alle Aussagen hier nicht verbindlich sind!

    Wenn ich die Antworten hier nicht lesen würde dann würde ich mir nicht die Mühe machen zu posten!
  • RE: Käufer droht mit Anwalt....

    Du meinst die Anwaltskosten?

    Also das wird biguhu freuen, da haben nämlich alle von mir befragten ausnahmsweise mal gleich geantwortet: die Anwaltskosten basieren auf der Summe des Streits, also der Ware. Ich hoffe also es werden nicht mehr als EUR 150.
  • RE: Käufer droht mit Anwalt....

    Der Jurist gestern hat gesagt da meine Artikelbeschreibung fehlerhaft war, und der Käufer sich darraufhin in der Sache einen Anwalt genommen hat muss ich jetzt die Anwaltskosten tragen wenn der Käufer dies nicht tut oder der Anwalt drauf verzichtet (was der bestimmt nicht tut).


    In dieser Pauschalität ist die Aussage allerdings falsch. Da lege ich mich fest.

    Ich empfinde es nun als müssig, drüber zu spekulieren, wie es zu so einer Aussage gekommen sein könnte. Entscheidend sind hier in der Tat die Details eurer Kommunikation. Und da die uns hier nicht vorliegen, ist nur eine allgemeine Einschätzung möglich.

    Vielleicht solltest du dir einen kompetenten Anwalt nehmen, dem du alle Details vorlegen kannst.
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  • RE: Käufer droht mit Anwalt....

    Der Jurist gestern hat gesagt da meine Artikelbeschreibung fehlerhaft war, und der Käufer sich darraufhin in der Sache einen Anwalt genommen hat muss ich jetzt die Anwaltskosten tragen wenn der Käufer dies nicht tut oder der Anwalt drauf verzichtet (was der bestimmt nicht tut).


    biguhu das war wirklich seine Aussage. Ich erzähl Euch doch hier keine Märchen. Und wenn Du das möchtest Poste ich die ganze Geschichte nochmal so ausführlich wie nur möglich! Das wird dann aber ein umfangreicher Post!

    Trotzdem: ich habe keine Details ausgelassen, soo komplex ist diese Angelegnheit nun auch wieder nicht!

    Das der Jurist zu einem anderen oder sogar falschen Schluss kommt kann sehrwohl sein! War ja wiegesagt eine kostenlose öffentliche Rechtsberatung. Wie kompetent der Jurist ist und was er für Referenzen hat weiss ich nicht!
  • RE: Käufer droht mit Anwalt....

    Wenn das wirklich seine Begründung war, solltest du dir einen kompetenten Rechtsbeistand suchen. Denn die Tatsache allein, daß deine Beschreibung falsch ist, reicht eben nicht, um dir die Anwaltskosten aufzudrücken.

    Ich glaub wir kommen hier (oder ich zumindest) nicht mehr weiter.

    Viel Glück!
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  • RE: Käufer droht mit Anwalt....

    Die Qualität der kostenlosen öffentlichen Rechtsberatung ist in der Tat zweifelhaft. Hab da mal in ner Zeitschrift nen ausführlichen Test drüber gelesen.

    Um abschließend beurteilen zu können, ob du verpflichtet bist, die Anwaltskosten zu tragen oder nicht ist in der Tat sämtlicher Schriftverkehr nötig, was wiederum hier den Rahmen sprengen würde. Außerdem solltest du abwarten, ob der Anwalt dir eine Rechnung schickt und mit welcher Begründung. Damit kannst du dann zu nem richtigen Anwalt gehen und dich rechtsverbindlich beraten lassen.

    Zum Thema E-Mail sei dir gesagt, das tatsächlich Mails in den unendlichen Weiten des Internets verschwinden können. Ist mir selbst schon passiert, beim Weiterleiten von einer Mailadresse auf eine andere. Und da kam keine Fehlermeldung oder so. War einfach gesendet aber nicht angekommen. Außerdem kann es durchaus mal passieren, dass in der immer größer werdenden Flut der Spam-Mails auch mal eine wichtige Mail untergeht. Nicht ohne Grund werden bei wichtigem Schriftverkehr mit Behörden E-Mails nicht akzeptiert und auch vor Gericht ist die Beweiskraft van E-Mails nach wie vor umstritten.
    Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
    Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

  • RE: Käufer droht mit Anwalt....

    Wie erwartet kam nun heute ein zweiter Brief vom Anwalt.

    Bitte seht Euch diesen gerne mal im Dateianhang an.

    Wiederholt meine Frage an Euch:

    gibt es irgendein Grundsatz auf dem eine solche Forderung basieren kann? Falls ich mich entschließe, dieser Forderung von EUR 46,41 nicht nachzkommen, wie sollte ich dies begruenden bzw. darauf reagieren?
    Bilder
    • anwaltbrief.jpg

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  • RE: Käufer droht mit Anwalt....

    Das Schreiben enthält doch nichts Neues mehr.

    Und ich habe auch nichts mehr hinzuzufügen. Die Handlungsweise, die ich wählen würde, ist dir hier bereits mehrfach mit Begründung mitgeteilt worden. Was du nun daraus machst, ist deine Sache. Die Entscheidung kann dir niemand abnehmen.
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    Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
  • RE: Käufer droht mit Anwalt....

    Die Handlungsweise, die ich wählen würde, ist dir hier bereits mehrfach mit Begründung mitgeteilt worden


    ...also in klarer ausgeschriebener Form sehe ich die hier nicht in diesem Thread.

    Vielleicht möchte sich ja noch jemand anderes dazu äussern...
  • RE: Käufer droht mit Anwalt....

    ...also in klarer ausgeschriebener Form sehe ich die hier nicht in diesem Thread.


    Dann fasse ich es gerne noch einmal in Kürze zusammen.

    Folge ich dem von dir geschilderten Sachverhalt, würde ich die Ansprüche des Anwalts als unbegründet ansehen. Der K hat den Anwalt eingeschaltet, ohne daß du dich im Verzug befunden hast. In einem solchen Fall hat er seine Auslagen selber zu tragen.
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  • RE: Käufer droht mit Anwalt....

    Nun ja, da muss ich dann auch mal was dazu sagen, ich denke, dass hier nicht nur das Problem Verzug ansteht. Wenn das Angebot falsch ausgeschrieben war und man als Käufer davon ausgehen kann, dass es richtig ist, dann kann man im Zweifelsfall immer Rechtsbeistand suchen. Die Rechnung von RA, wie sie hier aufgeführt ist ist auch erstmal richtig.

    NUn nochmal zum Thema: Ich versteh nicht gánz, warum nach dem 24.12 und dann bis zum 16. 01 gar nichts mehr passiert ist. Ich mein, wenn er doch nicht auf die E-Mails reagiert, ob sie nun angekommen sind oder nicht sei mal dahingestellt, aber dann mach ich doch mal was wirklich nachweisbares, wie Geld zurück überweisen oder per Einschreiben/Rückschein eine Rückabwicklung anbieten. Klar ist, dass ihm eine Rückabwicklung zusteht, auch wenn Du privater VK bist, weil das Angebot einfach falsch ausgeschrieben war. Klar ist auch, dass er dementsprechend Nachbesserung oder Rückabwicklung verlangen kann. Sei mir nicht böse, aber wenn ich was falsch mache und den Fehler auch anerkenne, dann reagier ich und warte nicht ab, bis mal was vom Gegner kommt. Vielleicht hat er auf die Rückzahlung gewartet, die kam nicht und hat dann daraufhin den RA eingeschaltet.

    Für den Käufer war klar, dass Du in diesem Fall die Kosten des Kaufs samt Versand zurückzahlen musst, und zwar Versand hin- und zurück. Wahrscheinlich weiß er auch, dass er von dir in diesem Fall das angebotene verlangen kann. Was also sollte ihn davon abhalten nach 3 Wochen zum RA zu gehen, wenn von dir keine Rückzahlung kommt? Dementsprechend nutzt hier meines Erachtens nach auch keine Mail. Dies ist auch kein Beweis. Vor Gericht würdest Du schlecht da stehen, weil Du nunmal was angeboten hast, was Du nicht leisten konntest. Ebay sagt dazu: Das Angebot ist bindend und ich seh das auch so. Dementsprechend nochmal die Frage: Warum hast Du das Geld samt Versand nicht sofort zurückgezahlt, dann wären die RA Kosten von deiner Seite aus nicht zu zahlen, in dem Fall denke ich aber, dass Du die Kosten übernehmen musst, tut mir leid....Wenn Du Pech hast und die Rechnung nicht zahlst, dann kann der RA einen Mahnbescheid gegen dich beantragen :(

    Zusatz: Auch meine Meinung ist nicht bindet !!!
    Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
  • RE: Käufer droht mit Anwalt....

    Wenn das Angebot falsch ausgeschrieben war und man als Käufer davon ausgehen kann, dass es richtig ist, dann kann man im Zweifelsfall immer Rechtsbeistand suchen. Die Rechnung von RA, wie sie hier aufgeführt ist ist auch erstmal richtig.


    Sicher, Rechtsbeistand kann man sich immer suchen. Die Frage ist doch nur, wer die Rechnung bezahlt. Und für die Beantwortung ist die Frage des Verzuges das entscheidende Kriterium.

    Klar ist, dass ihm eine Rückabwicklung zusteht


    Ne, das ist gerade nicht richtig. Zunächst hat der VK das Recht der Nachbesserung.

    Klar ist auch, dass er dementsprechend Nachbesserung oder Rückabwicklung verlangen kann.


    Nein, immer zuerst Nachbesserung.

    in dem Fall denke ich aber, dass Du die Kosten übernehmen musst, tut mir leid....Wenn Du Pech hast und die Rechnung nicht zahlst, dann kann der RA einen Mahnbescheid gegen dich beantragen


    Wie kommst du darauf? Kannst du das mal bitte argumentativ unterlegen.
    „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

    Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
  • RE: Käufer droht mit Anwalt....

    Hallo, Seebart

    dein gelieferter Artikel war nicht der Artikel, den du in deiner Auktion angeboten hast ( Kameragehäuse - Kamera).
    Desweiteren hat dich der Käufer mit seiner ersten mail ab 06.01. in Verzug gesetzt. Du wirst die Anwaltskosten tragen müssen. An deiner Stelle würde ich nicht auf Konfrontationskurs gehen, dann kommen nämlich noch mehr Kosten auf dich zu.

    Paul