Ware verschickt - Käufer behauptet, sie nicht erhalten zu haben

    • RE: ware verschickt - käufer behauptet nicht erhalten

      Irgendwie wird das Gewicht zur Sprache kommen und je nachdem, wann der Käufer seins nennt, wird er ja auch nachwiegen. Und wie willst du nachweisen, was er da wiegt? Hat er das Päckchen noch incl. aller Füllmaterialien oder hat er die in den Papierkorb geworfen?
      Wie gesagt, den Ausgang kann man vorher nicht festlegen. Kann helfen, kann aber auch nach hinten losgehen.

      Um welchen Betrag gehts denn überhaupt? Nur um mal einschätzen zu können, ob sich der ganze Aufwand überhaupt lohnt.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: ware verschickt - käufer behauptet nicht erhalten

      Sie könnte nun nach dem Gewicht des vorhandenen Materials fragen und sich diese per Mail mitteilen lassen. Wenn er das Material weggeworfen hat ist er eh selber schuld. Wenn er das Material gewogen hat sieht man ja, wie nah seine Schätzung an der Realität ist.

      Ich würde schreiben: Lieber Käufer, ich habe das Spiel versandt, ich habe auch Nachweise über das Versandgewicht. Da Sie nur einen unversicherten Versand gezahlt haben und ich privater Verkäufer bin, bin ich nach § 447 BGB nicht haftungspflichtig. Bitte übersenden Sie mir eine genaue Gewichtsangabe der Verpackung. Ich werde sodann eine Kopie des Einweisungsbeleges nebst Gewichtsangabe übersenden. So können Sie sehen, dass ich die Ware vertragsgemäß versendet habe. Dementsprechend bitte ich auch von einer negativen Bewertung abzusehen. Sollten Sie dies doch in Erwägung ziehen, müssen Sie sich nicht wundern, wenn Sie auch eine bekommen, da ihre Bewertung in diesem Falle nicht gerechtfertigt wäre.

      Es tut mir leid, aber das ist das Risiko bei einem unversichertem Versand. Ich kann Sie nur ermuntern bei der Post nochmals nachzufragen. Herzliche Grüße usw.....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger