Verkauf von Privat - verzögerter Versand - Rücktritt vom Käufer möglich ?

    • Verkauf von Privat - verzögerter Versand - Rücktritt vom Käufer möglich ?

      Hallihallo,

      eigentlich hatte ich nie Probleme bei ebay aber nun macht mir ein Käufer Sorgen.

      Hintergrund:

      Käufer erwribt bei mir einen Artikel ( Eintrittskarte ) per Sofort-Kauf und überweist den Betrag zügig. ( Gutschrift 9.1.2008 )

      Arbeitsbedingt verzögert sich meinerseits der Versand. Termin liegt aber auch zum jetzigen Zeitpunkt gut 2 Wochen in der Zukunft und der Versand per DHL-Express würde eine Lieferung am nächsten Tag garantieren. Also prinzipiell Zeit genug, die Tickets zu versenden.

      Der Käufer schreibt e-mails in mein e-mail Postfach aber nicht über die ebay-Seite. Diese werden von mir nicht gelesen, da ich diese e-mail-Adresse nur für ebay Käufe/Verkäufe eingerichtet habe und ich wie gesagt arbeitsbedingt nicht weiter bei ebay aktiv bzw. gar nicht online war.

      Lange Rede, kurzer Sinn. Käufer erwirbt in der vergangenen Woche weitere Karten für dieselbe Veranstaltung ( zu einem günstigeren Preis, sei ihm gegönnt ) und möchte nun meine Tickets nicht mehr abnehmen.

      Frage:

      Da ich privat verkaufe, steht dem Käufer meines Erachtens kein Widerrufsrecht zu, oder? ( Ich habe allerdings in der Auktionsbeschreibung keinerlei Angaben zu Wideruf, Rückgabe, etc. gemacht )

      Es steht außer Frage, daß ich Möglichkeiten hätte finden sollen, die Karten früher zu versenden aber gerade bei meinem 100 % positiven Bewertungsprofil muß doch ein Käufer nicht gleich in Panik verfallen?

      Frage:
      Hat ein Käufer beim Verkaufen von/an privat in so einem Fall das recht, mit welcher Begründung auch immer, die Auktion rückabzuwicklen, die Sache zurückzusenden, etc.?

      In meinen Augen besteht nach wie vor ein Kaufvertrag und ich bin weiterhin bereit, dem Käufer seine Ware zukommen zu lassen.


      Vielen Dank für jedwede Hilfe im Voraus.

      Finn
    • RE: Verkauf von Privat, verzögerter Versand, Rücktritt vom Käufer möglich ?

      Da ich privat verkaufe, steht dem Käufer meines Erachtens kein Widerrufsrecht zu, oder?


      Richtig.

      Ich habe allerdings in der Auktionsbeschreibung keinerlei Angaben zu Wideruf, Rückgabe, etc. gemacht


      Das muß du auch nicht. Ist rechtlich ohne Belang.

      Hat ein Käufer beim Verkaufen von/an privat in so einem Fall das recht, mit welcher Begründung auch immer, die Auktion rückabzuwicklen, die Sache zurückzusenden, etc.?


      Er hätte die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn du in Verzug geraten bist. Dazu hätte er dir eine Frist zur Lieferung setzen müssen, die verstrichen wäre.

      In meinen Augen besteht nach wie vor ein Kaufvertrag und ich bin weiterhin bereit, dem Käufer seine Ware zukommen zu lassen.


      Dann solltest du das zügigst tun.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Verkauf von Privat, verzögerter Versand, Rücktritt vom Käufer möglich ?

      Danke für die schnelle Antwort. Dann werde ich doch meinen Käufer nochmals anmailen.


      Wäre ich an deiner Stelle, würde ich keine weiteren Diskussion veranstalten. Du hast das Geld, schicke ihm die Karten. Jeder weitere Tag macht die Situation nicht besser.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Verkauf von Privat, verzögerter Versand, Rücktritt vom Käufer möglich ?

      prinzipiell richtig,

      andererseits werde ich mit e-mails und Einschreiben bombardiert. Gerade stand der Postbote wieder vor der Tür.

      Es steht ja außer Frage, daß der verzögerte Versand durch mich verschuldet ist aber so ein Aufhebens wegen gut einer Woche, die derjenige auf die Tickets wartet, ganz abgesehen davon, daß er eine Versandart ohne Postlaufzeitgarantie gewählt hat. X(

      Jetzt geht es mir auch ein wenig ums Prinzip, gerade weil es sich bei meinem Käufer um ein ebay-Neumitglied mit lediglich 1 Bewertung handelt.

      Frage:

      Da der Käufer "unberechtigt" und somit unwirksam vom Kauf zurückgetreten ist, kann und sollte ich ihm die Tickets auf jeden Fall schicken, um meine Pflichten auf dem Kaufvertrag bei ebay zu erfüllen, oder?

      Ist der Käufer verpflichtet, die Ware anzunehmen und ich damit berechtigt, über den wie vereinbart gezahlten Betrag zu verfügen?

      Gibt es irgendwo im Netz eine Übersicht über die rechtlichen Regelungen?
      ( Ich mache mich natürlich parallel selbst auf die Suche und werde auch mein BGB zur Hand nehmen aber vielleicht hat ja jemand einen Tipp )

      Danke und Gruß

      Finn
    • RE: Verkauf von Privat, verzögerter Versand, Rücktritt vom Käufer möglich ?

      Da der Käufer "unberechtigt" und somit unwirksam vom Kauf zurückgetreten ist, kann und sollte ich ihm die Tickets auf jeden Fall schicken, um meine Pflichten auf dem Kaufvertrag bei eBay zu erfüllen, oder?


      Ja, unbedingt. Und ich würde auch die 2€ drauflegen um den Versand versichert und somit nachweisbar zu gestalten.

      Ist der Käufer verpflichtet, die Ware anzunehmen und ich damit berechtigt, über den wie vereinbart gezahlten Betrag zu verfügen?


      Wenn er die Ware nicht annimmt, ist das sein Privatvergnügen. Du hast jedenfalls deinen Vertragsbestandteil erfüllt.

      Gibt es irgendwo im Netz eine Übersicht über die rechtlichen Regelungen?


      Grundsätzlich das BGB. Wenn du konkrete Fragen hast, dann kann ich dir vielleicht den einen oder anderen § nennen. Habe aber Verständnis, wenn ich dir hier keine vollständige Rechtsberatung geben kann. Ich bin weder dazu berechtigt, noch bin ich mir sicher, daß ich das fehlerfrei könnte.

      Ansonsten:

      nützliche Links

      andererseits werde ich mit e-mails und Einschreiben bombardiert.


      Umso mehr würde ich auf jegliche überflüssige Kommunikation verzichten.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

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    • RE: Verkauf von Privat, verzögerter Versand, Rücktritt vom Käufer möglich ?

      Wenn der Käufer die Ware bezahlt/das Geld überwiesen hat, kann er den Betrag aus eigener Iniatitive nicht zurückziehen. Der Vertrag ist wirksam, schicke ihm die Tickets nachweisbar, also per Einschreiben/Rückschein. Dann kann dir nichts passieren. Wenn er sie nicht annimmt, bekommst Du eine Benachrichtigung der Post, die Du unbedingt aufbewahren musst. Sollte er die Ware nicht annehmen und die Karten verfallen aus diesem Grund, ist das sein Problem. Da Privatverkauf kann er hinterher keinen Anspruch mehr stellen. Schreib ihm doch, wenn er die Karten nun doch nicht brauch, solle er sich selber darum kümmern, sie noch schnell weiter zu verkaufen. Er kann sich ja auch an die Kasse am Abend des Events stellen und versuchen, sie zu einem höheren Preis loszuwerden. :tongue:

      Was hat er im Übrigen denn für einen Grund für die Rückabwicklung angegeben...wenn ich das hier richtig verstehe hat er ja nun zweimal Karten für das gleiche Event gekauft, wie kann man denn so doof sein wenn man nicht hin will ?
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Verkauf von Privat, verzögerter Versand, Rücktritt vom Käufer möglich ?

      Der will ja hin, nur offenbar gings ihm nicht schnell genug mit dem Kartenversand und er hat deshalb noch mal gekauft
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: Verkauf von Privat, verzögerter Versand, Rücktritt vom Käufer möglich ?

      das ist genau so doof, dann soll er ein paar Freunde einladen und das als vorgezogenes Weihnachsgeschenk ansehen, dann hat er sich im Dezember den üblichen Stress gespart *gg*
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger