Aus Versehen gekauft!

    • Aus Versehen gekauft!

      hallo,

      ich habe vor 3 wochen ein produkt bei ebay gekauft. Da ich schon mal bei ebay verarscht wurde, habe ich dem ebayer von dem ich die ware gekauft habe gesagt, er soll mir erst die ware schicken( damit ich gucken kann ob sie funktioniert). Also ich habe erst die ware gekauft und ihn dann erst gefragt. Der verkäufer hat aber gesagt das er sowas nciht macht! Also habe ich mir noch eine andere gekauft.

      Die habe ich auch schon eingebaut.

      Jetzt will der veraufer einen rechtsanwalt einschalten.

      Ist er im recht ? oder ich? und ist das ein regulärer kaufvertrag?

      Denn ich möchte die ware nciht mehr!!


      gruß
    • RE: Ausversehen gekauft!!

      Denn ich möchte die ware nciht mehr!!


      Entschuldige bitte, wenn ich gleich harte Worte finde, aber wenn ich so etwas von einem ebayer lese, könnte ich gallig werden. Ebay ist kein Spielplatz, wo man handeln kann, wie man gerade lustig ist.

      und ist das ein regulärer kaufvertrag?


      Ja natürlich ist hier ein Kaufvertrag geschlossen worden. Alle Auktionen auf ebay enden mit einem Kaufvertrag!

      Ist er im recht ? oder ich?


      Nun, das kommt auf verschiedene Faktoren an. ich gehe mal davon aus, daß es sich um einen Privatverkauf handelt. Dann wäre wichtig zu wissen, ob Vorkasse in der Auktion explizit vereinbart wurde. Und dann müßte man wissen, ob du irgendwann die Abwicklung des Vertrages grundsätzlich abgelehnt hast. Wenn ja, dann hat er Ansprüche dir gegenüber.

      Ausversehen gekauft!!


      Du widersprichst dir selbst! ?(
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Ausversehen gekauft!!

      Original von MCFreak
      Da ich schon mal bei ebay verarscht wurde, habe ich dem ebayer von dem ich die ware gekauft habe gesagt, er soll mir erst die ware schicken(damit ich gucken kann ob sie funktioniert). Also ich habe erst die ware gekauft und ihn dann erst gefragt.


      Sind Nachverhandlungen nach Abschluß einer Auktion nicht lt. Ebay-Grundsätzen unzulässig?

      Außerdem ist Vorkasse bei Ebay-Auktionen eigentlich gängige Praxis. Von daher würde ich selbst in dem Fall, dass das nicht direkt im Angebot genannt wurde, davon ausgehen, dass es sich um Vorkasse handelt. Und da du ja selbst erst danach gefragt hast, ob die Ware ohne vorherige Bezahlung verschickt wird, gehe ich mal davon aus, dass der Verkäufer das nicht angeboten hat. Jeder normale Verkäufer wird den Versand unbezahlter Ware ablehnen. Besonders, wenn das erst nach Abschluß der Auktion zur Sprache kommt. Da kommt man sich nämlich als Verkäufer dann verarscht vor.

      Das ist nicht nur bei ebay so, viele Versandhäuser bieten für Neukunden auch nur Vorkasse oder Nachnahme an.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: Ausversehen gekauft!!

      Sorry, aber das ist doch jetzt ein Witz, oder ? Würdest Du etwas versenden, wenn es nicht gezahlt ist ohne jede Art von Sicherheit ? Du kannst nicht alle Verkäufer über einen Kamm scheeren, nur weil Du einmal Pech hattest. Im Netz und in den Medien wird Verkäufern eindeutig geraten, die Sache erst nach Zahlung zu versenden, warum sollten sie sich deinetwegen nicht daran halten ?

      Dass Du gleich ein gleichwertiges Teil kaufst ist deine Sache, der Kaufvertrag ist trotzdem wirksam. Mich würde mal interessieren, ob dir der andere Verkäufer auch vorab die Ware gesendet hat. Vor allem muss das ja relativ schnell geschehen sein, wenn Du jetzt erst mit diesem Anliegen kommst.

      Nicht böse sein, aber für mich scheint es, als hättest Du zeitgleich auf zwei gleiche Artikel geboten und das eine wesentlich günstiger bekommen. Nun hast Du das günstigere bezahlt und auch erhalten. Dementsprechend willst Du das andere nicht mehr und versuchst nun aus der Sache rauszukommen. Bitte versteh mich nicht falsch, aber dem Verkäufer entstehen durch deinen Kauf auch Kosten. Außerdem ein Zeitaufwand für neues Einstellen usw. Wieso hast Du dem Verkäufer nicht angeboten die Sache zu bezahlen und dies schriftlich festzuhalten, dass FALLS die Ware kaputt ist, Du den Artikel gegen Kaufpreis zurücksenden kannst. Das wäre zumindest einen Versuch wert gewesen. Einfach was anderes zu kaufen und davon auszugehen, wenn man nicht zahlt ist die Sache erledigt ist blauäugig !!!

      Wenn Du Pech hast, wird der VK auf die Zahlung nebst Nebenkosten bestehen. Das wäre rechtlich völlig in Ordnung. Außerdem kannst Du dich mindestens auf eine ROTE einstellen !
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Ausversehen gekauft!!

      und nochwas: Deine Überschrift ist ja voll daneben, das war doch nicht aus Versehen, Du schreibst doch selber, dass Du den Artikel kaufen woltest, dies auch getan hast, allerdings zweimal...Nachverhandlungen sind nicht bei Ebay. Schon gar nicht mir diesem Argument :rolleyes:
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Ausversehen gekauft!!

      hmm also ich muss dem allen zustimmen, denn du kannst nicht einfach irgendwas kaufen und es dir dann anders überlegen, bzw es woanders kaufen.bei ebay ist es nun mal so.Ware gekauft du bist dazu verpflichtet
      sie auch zu bezahlen.wenn das jeder so machen würde wie du, dann würd bei ebay nichts mehr gut laufen.Naja ich würd dir raten,dich mit dem Verkäufer zu einigen, wenn du Glück hast und es eine Einigung gibt, dann könnt Ihr den Vertrag auflösen, aber wenn er schon mit Anwalt kommt...ich glaub das sieh schlecht aus für dich.