hallo,
ich habe vor 3 wochen ein produkt bei ebay gekauft. Da ich schon mal bei ebay verarscht wurde, habe ich dem ebayer von dem ich die ware gekauft habe gesagt, er soll mir erst die ware schicken( damit ich gucken kann ob sie funktioniert). Also ich habe erst die ware gekauft und ihn dann erst gefragt. Der verkäufer hat aber gesagt das er sowas nciht macht! Also habe ich mir noch eine andere gekauft.
Die habe ich auch schon eingebaut.
Jetzt will der veraufer einen rechtsanwalt einschalten.
Ist er im recht ? oder ich? und ist das ein regulärer kaufvertrag?
Denn ich möchte die ware nciht mehr!!
gruß
ich habe vor 3 wochen ein produkt bei ebay gekauft. Da ich schon mal bei ebay verarscht wurde, habe ich dem ebayer von dem ich die ware gekauft habe gesagt, er soll mir erst die ware schicken( damit ich gucken kann ob sie funktioniert). Also ich habe erst die ware gekauft und ihn dann erst gefragt. Der verkäufer hat aber gesagt das er sowas nciht macht! Also habe ich mir noch eine andere gekauft.
Die habe ich auch schon eingebaut.
Jetzt will der veraufer einen rechtsanwalt einschalten.
Ist er im recht ? oder ich? und ist das ein regulärer kaufvertrag?
Denn ich möchte die ware nciht mehr!!
gruß