Privatverkäufe - was ist erlaubt was nicht erlaubt?

    • Privatverkäufe - was ist erlaubt was nicht erlaubt?

      Hallo,
      ich bin privatverkäufer,ich bin letzlich auf ein gutes angebot gestoßen und habe mir 10 stück gekauft und sie dann auf ebay einzustellen.
      ich dann viele nachrichten von einem ebaymitglid dass ich so viele Artikeln als privatverkaufer einstellen dürfen würde.
      so darf ich oder nicht?
      hier die Nachrichten

      1
      Sehr geehrter Verkäufer,

      wie ich Ihrem aktuellen Angebot entnehmen kann verkaufen Sie Neuware wie z.B. .... in größeren Mengen. Sie handeln also nach Art und Umfang gewerblich.
      Nichtsdestotrotz kann ich auf ihren Angebotsseiten jedoch keine Anbieterkennzeichnung (Impressum) nach §6 TDG finden. Des Weiteren belehren Sie ihre Kunden auch nicht gemäß §1 BGB-InfoV über ihr nach §312d BGB bestehendes Widerrufsrecht (Widerrufsbelehrung). Die Unterlassung ihrer Informationspflichten kann von ihren Mitbewerbern kostenpflichtig abgemahnt werden. Sofern Sie ihre Angebote nicht umgehend entsprechend kennzeichnen bzw. entfernen ziehen wir dies ebenfalls in Betracht.
      Sie betreiben hier Wettbewerbsverzerrung und begünstigen den Handel mit Hehlerware. Des Weiteren wird sich sicherlich auch das Finanzamt für die steuerliche Veranlagung ihrer über eBay erwirtschafteten Gewinne interessieren.
    • RE: was erlaubt was nicht erlaubt?

      was erlaubt was nicht erlaubt?


      Die Frage ist vielleicht nicht ganz richtig gestellt. Es ist in dem Sinne nicht verboten, sondern unter Umständen wettbewerbswidrig.

      Und auch diese Frage kann nicht eindeutig beantwortet werden, weil die Gesetzeslage recht schwammig ist und von Gerichten zum Teil widersprüchlich interpretiert wird. Ob eine Gewerblichkeit vorliegt kommt zudem stark auf den Einzelfall an, den wir hier ja nicht näher kennen.

      Für eine Gewerblichkeit spricht, daß du Ware nur zum Zweck des Wiederverkaufs gekauft hast. Das ist ein Indiz für Gewerblichkeit. Sollte es bisher eine einmalige Auktion gewesen sein, dann kann man aber sicher noch nicht - wie vom Gesetzgeber für Gewerblichkeit festgehalten - von einer Nachhaltigkeit sprechen. Das könnte hier deinen Kopf retten.

      Da offenbar bereits ein Mitbewerber auf dich aufmerksam wurde, würde ich weitere derartige Aktionen unterlassen, wenn es nicht teuer werden soll für dich. Mich wundert nur, daß bereits nach 10 Auktionen jemand von einer Gewerblichkeit ausgeht. Müssen wohl teure und ungewöhnliche Produkte sein, zumal hier auch das Finanzamt ins Spiel gebracht wird. Von was für einer Ware mit welchem Wert reden wir hier überhaupt? Üm 10 Parfumflaschen geht es hier wohl nicht.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: was erlaubt was nicht erlaubt?

      Naja, ein Kriterium für die Gewerblichkeit ist oft die offensichtliche Gewinnabsicht. Und wenn jemand Artikel einkauft um sie dann sofort wieder zu einem höheren Preis zu verkaufen, ist die Gewinnabsicht doch eindeutig. Da wird noch nicht mal die Stückzahl von vorrangiger Bedeutung sein.

      Art und Preis der betroffenen Artikel wären da natürlich sehr interessant zu erfahren, um das besser einschätzen zu können.

      Was mich eher wundert, ist die vorherige kostenlose Verwarnung; sozusagen gelbe Karte. Oft hört man in solchen Fällen, dass da gleich die kostenpflichtige Verwarnung kam.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: was erlaubt was nicht erlaubt?

      ist es denn wenn man privat ist gewerblich zu handeln(ab und zu)?


      Diese Frage ergibt irgendwie keinen Sinn. Was meinst du genau?

      Wer gewerblich handelt, hat die entsprechenden Verbraucherschutz-Vorschriften zu beachten und muß auch ein Gewerbe angemeldet haben.

      wenn ja was für eine Gefahr besteht für den Verkaufer?


      Die größten Gefahren sind teure Abmahnungen von Mitbewerbern oder der WBZ. Wenn es um größere Summen geht, kommt auch das Finanzamt ins Spiel.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: was erlaubt was nicht erlaubt?

      ich meinte ist das strafbar so zu verkaufen?


      Nein, strafbar ist so etwas natürlich nicht.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: was erlaubt was nicht erlaubt?

      Ehrlich gesagt wäre ich erstmal vorsichtig mit solchen Aussagen im ...

      1. Wenn Du einkaufst und gewinnbringend wieder verkaufst,
      2. wenn Du Neuware im höheren Maße anbietest,
      3. wenn Du in kurzer Zeit privat meherer hundert Auktionen abwickelst

      bist Du schon von vielen Seiten schwer verdächtig.

      Es gibt die netten privaten und gewerblichen, die ihre Anwälte auf sowas ansetzen und dann mit Abmahnungen drohen. Das ist kostenverbunden und nicht wirklich angenehm. Dann kommt natürlich noch das Finanzamt auf den Plan, denn wenn Du irgendwie in Verdacht gerätst gewerblich zu handeln und tust das nicht offiziell, dann kann das böse Folgen haben. Denn im Falle einer Gewerblichkeit bist Du abgabenpflichtig. Kommst Du dem nicht nach drohen Bußgelder, Sperrung bei Ebay und bei Wiederholung kann dies auch zur Straftat werden.

      Das Schlagwort Neuware ist nicht nur Bestandteil einer Gewerblichkeit. Es kam schon oft genug vor, dass auch Anbieter vieler gebrauchten Güter an- und abgemahnt, bzw. vom Finanzamt verdonnert wurden, weil diese in so hohen Anschlägen Teile angeboten haben, dass man einfach davon ausgehen muss, dass sie zB auf Trödelmärkte gegangen sind um dort gebrauchte Ware zu kaufen und bei Ebay gewinnbringend zu verkaufen. Auch gebrauchte Ware schützt hier nicht. Die Anzahl der Verkäufe muss im Rahmen bleiben und selbst wenn Du 30 Teile im Jahr für aber eben zB 10.000 Euro verkaufst kannst Du auf dich aufmerksam machen....

      Im Falle des Spaßes an der Sache und des "kleinen" Nebenverdienstes wäre es sicherheitshalber angebracht, ein Kleingewerbe anzumelden...die AGM und die WR-Belehrung richtig zu formulieren und gut ist. Dann kann zumindest von FinAmt keine Gefahr mehr ausgehen. Natürlich ist das wiederrum mit einer Buchhaltung verbunden und Gewinnsteuer muss abgeführt werden.....

      Ansonsten halt dich im Rahmen und vertrete, was Du "privat" verkaufen möchtest...viel Erfolg...
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: was erlaubt was nicht erlaubt?

      vielen dank für die antwort.
      ich bin ein geek(leider) ich kaufe sehr oft neue artikeln und die zu testen und dann 1-2 wochen später stelle diese auf ebay wieder ein.(also nichts zu tun mit dem Gewinn,kann aber monatlich so 5-10 artikeln einstellen ) .
      kann dies auch für Gewerblichkeit betrachten werden ?
    • RE: was erlaubt was nicht erlaubt?

      Hi, dass Du ein Geek bist ist rechtlich gesehen meines Erachtens nach kein Grund für eine Abmahnung, wie das dann vor Gericht aussehen würde weiß ich allerdings nicht, da würde ich im Falle einer Abmahnung auf jeden Fall einen guten Anwalt nehmen. Nebenbei empfehle ich eine Rechtschutzversicherung abzuschließen :rolleyes: Bist Du denn in Therapie (wenn die Frage zu persönlich ist, vergiss Sie einfach)?

      Ich würde in deinem Fall auch nicht von Gewerblichkeit reden, Du willst die Sachen ja nur verkaufen um wahrscheinlich wenigstens ein Teil deines Geldes wíederzubekommen. Allerdings kann man eine unbestimmte Anzahl von Auktionen eben als gewerblich betrachten. Sicherheitshalber würde ich mir, wenn nicht schon geschehen, ein ärztliches Attest besorgen. Evt. auch die Sachen über Anzeigen oder andere Auktionshäuser verkaufen. Damit sich das bei Ebay nicht so ballt...

      Tut mir leid.......
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: was erlaubt was nicht erlaubt?

      Original von engelchen-mail
      ich bin mir nicht sicher, ob ich hier öffentlich Empfehlungen aussprechen darf, FRAGE an Forum: Darf ich ???


      Wenn es nicht illegal ist, warum nicht?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: was erlaubt was nicht erlaubt?

      Also ich würde in so einem Fall die ARAG ReSchu empfehlen, mit der haben Rechtsanwälte nicht so oft Deckungsprobleme was diese Dinge betrifft. Allerdings ist die auch nicht so ganz günstig.

      Auxilia ist günstiger und übt ebenfalls sehr oft Deckung :)

      Diese Aussagen entspringen meiner persönlichen Meinung und sind natürlich ohne Gewehr !!! Aber ist ein Insider ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger