Hallo,
ich bin privatverkäufer,ich bin letzlich auf ein gutes angebot gestoßen und habe mir 10 stück gekauft und sie dann auf ebay einzustellen.
ich dann viele nachrichten von einem ebaymitglid dass ich so viele Artikeln als privatverkaufer einstellen dürfen würde.
so darf ich oder nicht?
hier die Nachrichten
1
Sehr geehrter Verkäufer,
wie ich Ihrem aktuellen Angebot entnehmen kann verkaufen Sie Neuware wie z.B. .... in größeren Mengen. Sie handeln also nach Art und Umfang gewerblich.
Nichtsdestotrotz kann ich auf ihren Angebotsseiten jedoch keine Anbieterkennzeichnung (Impressum) nach §6 TDG finden. Des Weiteren belehren Sie ihre Kunden auch nicht gemäß §1 BGB-InfoV über ihr nach §312d BGB bestehendes Widerrufsrecht (Widerrufsbelehrung). Die Unterlassung ihrer Informationspflichten kann von ihren Mitbewerbern kostenpflichtig abgemahnt werden. Sofern Sie ihre Angebote nicht umgehend entsprechend kennzeichnen bzw. entfernen ziehen wir dies ebenfalls in Betracht.
Sie betreiben hier Wettbewerbsverzerrung und begünstigen den Handel mit Hehlerware. Des Weiteren wird sich sicherlich auch das Finanzamt für die steuerliche Veranlagung ihrer über eBay erwirtschafteten Gewinne interessieren.
ich bin privatverkäufer,ich bin letzlich auf ein gutes angebot gestoßen und habe mir 10 stück gekauft und sie dann auf ebay einzustellen.
ich dann viele nachrichten von einem ebaymitglid dass ich so viele Artikeln als privatverkaufer einstellen dürfen würde.
so darf ich oder nicht?
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Sehr geehrter Verkäufer,
wie ich Ihrem aktuellen Angebot entnehmen kann verkaufen Sie Neuware wie z.B. .... in größeren Mengen. Sie handeln also nach Art und Umfang gewerblich.
Nichtsdestotrotz kann ich auf ihren Angebotsseiten jedoch keine Anbieterkennzeichnung (Impressum) nach §6 TDG finden. Des Weiteren belehren Sie ihre Kunden auch nicht gemäß §1 BGB-InfoV über ihr nach §312d BGB bestehendes Widerrufsrecht (Widerrufsbelehrung). Die Unterlassung ihrer Informationspflichten kann von ihren Mitbewerbern kostenpflichtig abgemahnt werden. Sofern Sie ihre Angebote nicht umgehend entsprechend kennzeichnen bzw. entfernen ziehen wir dies ebenfalls in Betracht.
Sie betreiben hier Wettbewerbsverzerrung und begünstigen den Handel mit Hehlerware. Des Weiteren wird sich sicherlich auch das Finanzamt für die steuerliche Veranlagung ihrer über eBay erwirtschafteten Gewinne interessieren.