Abweichung von Artikelbeschreibung

    • RE: Abweichung von Artikelbeschreibung

      Also wenn ich Vorkasse leiste erkenne ich dann automatisch seine Bedingungen an?


      Nö, du erfüllst lediglich den Kaufvertrag.

      Mal im Ernst: Du möchtest noch Geld überweisen, nachdem er nicht einmal zusichern kann, dir funktionierende Ware zu schicken? Dann ist dir nicht mehr zu helfen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Abweichung von Artikelbeschreibung

      Ich gedenke nicht zu überweisen, aber man kann sich schon mal schlau machen. Jetzt hat er mir eine E-Mail geschickt das er die Teile überprüft hat und nicht funktionieren, ob man den das Glauben kann? So kommt er aber auch glimpflich aus der Sache raus.
    • RE: Abweichung von Artikelbeschreibung

      So kommt er aber auch glimpflich aus der Sache raus.


      Dann mußt du ihn halt auf Vertragserfüllung verklagen oder einen Deckungskauf tätigen und den Schadenersatz einklagen. Mir wird nicht so ganz klar, was du selber eigentlich genau willst.

      Ich würde das ganze ruhen lassen und ihm eine negative Bewertung geben und gut ist.

      Ansonsten: Du hast doch einen Anwalt. Im Regelfall sollte der kompetent sein, dir zum richtigen Vorgehen zu raten.
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    • RE: Abweichung von Artikelbeschreibung

      Dann warte bis zum letzten Tag, wo die Bewertung geht und bewerte erst dann in der Hoffnung, dass er nicht schnell genug für eine Gegenbewertung ist. Bei eine Rachebewertung kannst du immer noch bei ebay Meldung machen bzw. das ganze entsprechend kommentieren.

      Ich würd das ganze einfach ignorieren und wieder zum "Tagesgeschäft" übergehen. Evtl. den auf die persönliche Blacklist setzen.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: Abweichung von Artikelbeschreibung

      Danke für eure Antworten, habe euren Rat befolgt und die Sache auf sich beruhigen lassen. Habe Ihn darauf hin gewiesen, das wenn Ihn das Einfallen sollte mich negativ zu Bewerten, ich dann meine rechtliche Ansprüche weiter ausüben werde.
      Jetzt kam der Hinweis von E-Bay das der Verkäufer gemeldet hat, das wir uns einvernehmlich darauf geeinigt hätte den Verkauf nicht ab zu schließen. Weis nicht ob ich es bestätigen soll, weil er ist dann von seinen Verpflichtungen befreit ist und mir mit der Bewertung einen rein Würgen kann. Was würdet Ihr machen oder mir Raten?
    • RE: Abweichung von Artikelbeschreibung

      Weis nicht ob ich es bestätigen soll, weil er ist dann von seinen Verpflichtungen befreit ist und mir mit der Bewertung einen rein Würgen kann. Was würdet Ihr machen oder mir Raten?


      Die Frage kannst du dir doch selber besser beantworten. Wenn ihr euch nicht einvernehmlich geeinigt habt, warum solltest du ihm das bestätigen? Das bringt ihm nur die Verkaufsprovision zurück. Mit den Bewertungen hat das im Übrigen rein gar nichts zu tun.
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    • RE: Abweichung von Artikelbeschreibung

      Es geht nur darum das ich die Sache auf sich beruhen lassen wollte, habe Ihn aber Mitgeteilt das wenn er mich negativ Bewerten würde ich weitere Schritte dann doch mache. Jetzt verlangt E-Bay aber eine Antwort, also sollte ich den nicht zustimmen, aber dann muss ich auch weiter gegen Ihn vorgehen?
    • RE: Abweichung von Artikelbeschreibung

      Jetzt verlangt E-Bay aber eine Antwort, also sollte ich den nicht zustimmen, aber dann muss ich auch weiter gegen Ihn vorgehen?


      Nö, das ist doch eine reine Formularsache oder hat dich ebay individuell angeschrieben? Wieso solltest du dazu verpflichtet sein, weitere Schritte zu unternehmen, wenn du der einvernehmlichen Einigung nicht zustimmst? Merkwürdiger Gedankengang.

      Mach es dir doch nicht so schwer! Du solltest dir mal langsam darüber im Klaren werden, was du eigentlich erreichen willst.
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    • RE: Abweichung von Artikelbeschreibung

      Bis 18. März soll ich Antworten, weil es ist meine Antwort erforderlich wegen der Unstimmigkeit, also passiert dann nix, wenn ich nix mache? Nicht das E-Bay gegen mein Konto unternimmt weil ich nicht darauf reagiert habe?
    • RE: Abweichung von Artikelbeschreibung

      Wie gesagt, es handelt sich um die Bitte einer einvernehmlichen Auflösung des Kaufvertrages, die lediglich per Formular vom Verkäufer in Gang gesetzt wurde. Das läuft alles automatisch ab. Ebay hat da seine Finger nicht im Spiel und es hat für dich auch keine Auswirkungen, ob du es bestätigst oder nicht.
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    • RE: Abweichung von Artikelbeschreibung

      In der Mail ist sicher ein Link zu einer Unstimmigkeit enthalten. Geh doch mal da rauf und ließ dir alles durch, was du an Informationen bekommst. Du wirst doch bereits gemerkt haben, daß der Verkäufer eine Unstimmigkeit gemeldet haben, oder etwa nicht? ?(

      pages.ebay.de/help/sell/credits.html
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      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Abweichung von Artikelbeschreibung

      Du kannst die Beilegung der Unstimmigkeit auch ablehnen und das entsprechend begründen. Die Beilegung einer Unstimmigkeit dient nur zur Klärung, ob der Käufer seine Provision zurückbekommt oder nicht.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
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