Abweichung von Artikelbeschreibung

    • Abweichung von Artikelbeschreibung

      Hallo, es geht um diese Auktion:

      habe den Artikel für 20€ ersteigert nach den Auktionsende kam eine E-Mail von Ihn:
      Do you want to buy
      - Mainboard (ASRock K7S8X)
      - Prozessor (AMD 2200)
      - Ventilator
      - Kühlkörper

      TRAN!

      Darauf hin habe ich Ihn eine Mail geschrieben, auf Deutsch, das zur Auktion aber noch andere Sachen standen, wie DDR Ram und Grafikkarte, und auch dann noch eine anderes Mainboard mit Prozessor,Ventilator und Kühlkörper. Und er sollte mir die Bankverbindung mitteilen.
      Da kam von Ihn diese Mail:
      I will sent you mainboard when I receive 30€.

      - Mainboard (ASRock K7S8X)
      - Prozessor (AMD 2200)
      - Ventilator
      - Kühlkörper

      TRAN!
      Ich will das Geld noch nicht überweisen und mir Rat holen, wie ich da am besten weiter vorgehe. Zumal er auch nicht das beste Bewertungsprofil hat Genaugesagt 2 und davon noch einer Negativ, ist auch noch nicht lange dabei. Glaube Ihn auch nicht das er kein Deutsch kann, denn er hat ein deutsches Konto und Adresse? Also ist mit Vorsicht zu genießen, was mache ich jetzt am besten?
    • RE: Abweichung von Artikelbeschreibung

      Also ist mit Vorsicht zu genießen, was mache ich jetzt am besten?


      Das kommt ganz darauf an, was du erreichen möchtest. Willst du auf Teufel komm raus die Ware haben, dann wirst du ein gewisses Risiko eingehen müssen. Ware nur mit Kamera und unter zeugen auspacken.

      Ansonsten würde ich hier unbedingt von einer Zahlung absehen. Das ganze wirkt unseriös. Juristisch gesehen bist du eh nicht verpflichtet hier in Vorkasse zu treten.

      TRAN!


      Vielleicht bin ich eine wenig schwer von Begriff, aber was soll das heißen?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Abweichung von Artikelbeschreibung

      Ne, bist nicht schwer von Begriff, ist sein Name, fehlt eben nur "Gruß" :D
      Schade eigentlich, wollte es wohl gerne haben, denn der Ram ist das alleine schon wert, den will er aber anscheinend nicht mit schicken, aber bei den Betrag muss man auch nicht unbedingt das Risiko eingehen. Ob wohl ich wäre doch im Recht wenn ich alles für das Geld fordern würde?
    • RE: Abweichung von Artikelbeschreibung

      Ob wohl ich wäre doch im Recht wenn ich alles für das Geld fordern würde?


      Ja, selbstverständlich!

      Und selbst wenn du hier tatsächlich alles bekommen würdest, stellt sich für mich auch noch die Frage, ob die Sachen überhaupt funktionieren würden. Natürlich hättest du auch darauf Anspruch, aber...
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

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    • RE: Abweichung von Artikelbeschreibung

      stimme ego zu, allerdings ist der Verkäufer, wenn ich das richtig sehe ja bei Ebay Deutschland gemeldet. Demnach würde ich vor Aufgabe erstmal grundsätzlich eine Unstimmigkeit anmelden. Rechtlich gesehen steht ihm das Geld und dir die angebotene Ware zu. Nun, wie Uhu schon sagt kommt es darauf an, was Du nun willst. Hier gibt es nun wieder die drei Möglichkeiten:

      1. Du bietest an, das Geld zu überweisen, wenn er dir vorab schriftlich zusagt und anerkennt, dass er die Ware komplett wie beschrieben nach Zahlung übersendet. Darin sollten alle Posten aufgelistet sein und ich würde ihm für die Übersendung der Ware eine Frist setzen. Dies kannst Du auch schriftlich per Word Datei vorbereiten und von ihm verlangen, dies auszudrucken und unterschrieben an dich zu schicken. Dann hast Du für einen evt. entstehenden Rechtsstreit schon dein Anerkenntnis und wirst diesen schwerlich verlieren.

      2. Du verzichtest auf den ganzen Spökes und sagst ihm, dass Du unter diesen Umständen einem Vertrag wegen Vorspielung falscher Tatsachen nicht zustimmst, das Geld nicht überweist und dann siehst wie er reagiert.

      oder 3. Du zahlst die 20,00 Euro und wartest was kommt, sagst ihm aber vorher klar, dass Du rechtliche Schritte einleiten wirst, wenn Du nicht die angegebene Ware oder diese nur teilweise erhälst. Dieses mit erheblichen Mehrkosten verbunden ist und er sich dementsprechend schon mal darauf einstellen kann. Dann gehst Du allerdings das Risiko ein dass dein Geld weg ist und Du gar nichts bekommst. Wenn er sich im Ausland aufhält wird es wegen diesem Betrag schwer und teuer, wenn Du dann wirklich rechtlich gegen ihn vorgehen willst.

      NOch eine Frage nebenbei: Weißt Du denn wo er sich aufhält ? Kannst Du eine Adresse herausfinden oder sonstige Daten ?

      Halt uns bitte mal auf dem Laufenden, es würde mich interessieren, wie das weitergeht...und meine Angaben sind ohne Gewähr...
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Abweichung von Artikelbeschreibung

      Zusatz: Ich würde die komplette Korrespondenz in deutsch und englisch führen, damit keine Missverständnisse auftreten. Zur Not mit Google Sprach Tool übersetzen und alles speichern (deine und seine Mails!). Je nachdem wie weit Du gehst könnte dies sehr wichtig sein.

      Grüße aus Köln und viel Glück....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Abweichung von Artikelbeschreibung

      Du bietest an, das Geld zu überweisen, wenn er dir vorab schriftlich zusagt und anerkennt, dass er die Ware komplett wie beschrieben nach Zahlung übersendet.


      Mal dumm nachgefragt: Welchen Sinn soll das haben? Der Kaufvertrag ist bereits so bindend. Man erhält mit einem solchen Schreiben also im Grunde dasselbe in grün. Wenn der VK nicht vollständig liefern möchte, dann wird er es auch nach dem Schreiben tun, denn es hat sich ja nichts verändert.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

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    • RE: Abweichung von Artikelbeschreibung

      Das hat den Sinn, dass zusätzlich anerkannt wird, dass der VK die Sachen komplett sendet und dies auch unterschreibt, denn in ein Ebay Angebot wie dieses kann man viel interpretieren.

      Wenn der Käufer ein unterschriebenes Anerkenntnis hat, das der VK alles in der Auflistung gegen Zahlung sendet, dann gibt es keine mündliche Verhandlung, zu der alle Beteiligten evt. anreisen müssten. Dann gibt es ein Anerkenntnisurteil und das ist ein Titel aus dem man notfalls vollstrecken kann. Ein Verkaufsformular ist kein Titel ! Wäre dementsprechend eine Sicherheitsmaßnahem für einen Rechtsstreit.
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Abweichung von Artikelbeschreibung

      Sorry, engelchen, da muß ich die widersprechen. Es gibt einen Kaufvertrag, in dem alles genau festgehalten ist. Da macht es rechtlich null unterschied, ob dies nochmals auf Papier festgehalten wird.

      Ein Anerkenntnisurteil ist auch nicht das, was du hier beschreibst. Auf Grundlage eines Kaufvertrages und der Zusage alles zu liefern, wird dieses jedenfalls nicht erlassen.

      Du wirfst hier so einiges durcheinander.
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    • RE: Abweichung von Artikelbeschreibung

      Ich habe den noch mal angeschrieben und Ihn mitgeteilt das er rechtlich dazu verpflichtet ist mir die komplette Ware für den Preis zu liefern und Ihn vorab schon mal angedroht rechtliche Schritte ein zu leiten, ich habe ja eine Rechtsschutz. Ob ich es so weit kommen lassen würde ist erst mal 2. Sache.
      Aber irgend wie kapiert er es nicht oder will es nicht kapieren, jetzt hat er mir diese Mail zurück geschrieben:

      Hallo Detlef,

      We don't undestant each other. I want sell mainboard AsRock k7s8x with prozessor AMD 2200 + Ventilator and Kühlköper with price 20€ plus 10€ for post.
      This mainboard I install a video card and 1 GB DDRAM (video card is new, I bought 30€, 1 GB RAM is still gut).
      If you like I can send you a video card + 1 GB RAM (you must pay 30€ + 30€ (video card) = 60€)
      I also have mainboard ms 6318 + Prozessor AMD 1200 + Ventilator and Kühlköper and send all of those for you.

      If you really want to buy my mainboard please sent money 50€ to my konto and I will sent you all above part.
      if you don't sent money in this week I will sell all of those to another person.

      Good luck!

      TRAN

      Ich bin nicht gut in Englisch und eine Übersetzung in Abacho ist auch nicht so perfekt. Aber so wie ich erkenne schlägt er ein kompromiss vor das ich Ihn für die ganze Ware 50 € zahlen soll und wenn ich das nicht in 1 Woche mache er die Sachen anderweitig verkauft?

      Irgend wie kommt er nicht dahinter, kann mir einer in Englisch mal so ein Schreiben verfassen, das er dann versteht wozu er verpflichtet ist

      @engelchen-mail ja, die Adresse ist angegeben, ist eine deutsche Adresse Würzburg

      Noch mal danke für die vielen und schnellen Antworten
    • RE: Abweichung von Artikelbeschreibung

      Wenn du tatsächlich eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich den voll auflaufen lassen. Das ist ja eine Frechheit, was der da abzieht.

      Ich denke eine weitere Diskussion ist überflüssig, denn sein Englisch ist offenbar nicht viel besser als sein deutsch. Entweder du verzichtest, wozu du laut BGB jetzt sogar rechtlich berechtigt wärst, da ernsthaft anzunehmen ist, daß du die Gegenleistung nicht erhältst oder du bezahlst 30€ und ziehst das volle juristische Programm durch.

      Boa, solche Ebayer habe ich gern... X(
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    • RE: Abweichung von Artikelbeschreibung

      Deshalb habe ich auch nicht von einer Zusage sondern von einem Anerkenntnis geschrieben.

      § 307 ZPO

      "Das Anerkenntnis ist die vom Beklagten abgegebene (einseitige) Erklärung, daß der vom Kläger geltend gemachte (streitgegenständliche) Anspruch (ganz oder teilweise) bestehe."

      Wäre also in dem Verfahren ein solches Anerkenntnis bereits vorhanden, kann ein Urteil zu Gusten des Klägers ergehen, dies wäre in diesem Falle ein Anerkenntnisurteil. Dies würde dann in dem Fall schon im schriftlichen Vorferfahren erlassen, da das Anerkenntnis bereits abgegeben wurde. Sollte der Beklagte dann etwas dagegen einzuwenden haben, muss er Rechtsmittel einlegen, ggf. das Anerkenntnis widerrufen.
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Abweichung von Artikelbeschreibung

      Ganz richtig zitiert, engelchen, aber die Anerkenntnis muß sich auf die Forderung des Klägers beziehen.

      Was hier aber vom Verkäufer vor der Zahlung des TE zu unterzeichnen wäre, ist lediglich der Lieferumfang. Das hat aber gar nichts damit zu tun, daß der Verkäufer eine etwaigen späteren Forderung des Käufers anerkennt.

      Du darfst diese Dinge nicht miteinander vermischen. Hier besteht doch noch keine Forderung des Käufers, dementsprechend kann auch nichts anerkannt werden. Erst bei einem Rechtsstreit wird die Forderung des Klägers anerkannt.
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    • RE: Abweichung von Artikelbeschreibung

      "is still gut" oder "Ventilator and Kühlkörper" ist ja ein tolle Englisch.

      ICh würde mir ja einen Spaß daraus machen, ihn zu fragen, warum er nicht gleich alles auf deutsch schreibt. Er ist nun mal bei Ebay Deutschland angemeldet und hat eine deutsche Addy. Ich würde auch mal kleinlaut anfragen, was er denn für ein Landsmann wäre und ob er die deutschen Gesetze betreffend eines Kaufvertrages kennt.

      Ich kann nun wirklich nur ein wenig Englisch, aber soviel sollte reichen:

      If the goods are not specified send will be with the German court action against you!
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Abweichung von Artikelbeschreibung

      lieber Uhu, die Forderung des Käufers ist doch offensichtlich, der Verkäufer fordert sein Geld, der Käufer fordert seine Ware. Wo ist denn da was nicht klar ? Die Forderung wird in der Klageschrift doch ausdrücklich betitelt.

      In dem Anerkenntnis soll stehen: Dem Käufer steht nach Zahlung 1....2..usw.......zu....das erkenne ich an und werde die Ware an den Käufer nach Zahlung versenden. Tut er das nicht ist die Forderung anerkannt und der Käufer ist im RECHT !

      Ich versteh deine Einwände nicht....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Abweichung von Artikelbeschreibung

      Ich versteh deine Einwände nicht....


      Vielleicht hilft dir dies ein wenig weiter: de.wikipedia.org/wiki/Anerkenntnis

      Du machst hier einen Denkfehler, indem du die Anerkenntnis, den Kaufvertrag zu erfüllen, mit der Anerkenntnis, daß der Vertrag nicht erfüllt wurde, gleichsetzt.

      Ich versuche es mal mit einem anderen Beispiel: Ich leihe mir bei dir Geld und gebe dir schriftlich es im nächsten Monat zurückzuzahlen, wenn du mir dann einen Kuß gibst (Scherz). Nun gibst du mir im nächsten Monat den Kuß, ich gebe dir daraufhin aber das Geld nicht wieder. Nun wirst du mich verklagen und stellst entsprechend deine Forderungen. Das Schriftstück, daß du aber von mir in der Hand hältst, ist nur unser Vertrag, aber kein Anerkenntnis, daß ich deine Forderungen anerkenne. ich behaupte nämlich, dir das Geld gegeben zu haben.

      Wird es jetzt deutlicher?

      Eine Anerkenntnis kann nicht vor dem Geschehniss erfolgen, welches erst zu konkreten Forderungen und einem Rechtsstreit führt.
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    • RE: Abweichung von Artikelbeschreibung

      jo, das ist schon klar, aber ich habe auch nicht behauptet, das damit alles geregelt sei, allenfalls habe ich doch gesagt, dass das ein Beweis und eine Förderung der schnellen Erledigung belegt. Natürlich kann ich nicht zum Gericht rennen und sagen: so, der hat mir hier was aufgeschrieben und nun habe ich recht, verurteilen Sie den mal...lol...

      Es dient aber doch der schnelleren Beendigung des Verfahrens. Denn er muss seine Aussage dass er es (deiner Meinung nach evt.) schon verschickt habe nun erstmal belegen. ER liegt also in der Beweislast...

      Deshalb auch mein Einwand, der Käufer solle alle Korrespondenz speichern oder behalten und im Falle einer Zusendung hattest Du ja schon geschrieben, dass er einen Zeugen beim Auspacken hinzuziehen soll.

      HIn oder her, all das ist nicht erheblich was das Urteil betrifft, aber dennoch hilfreich und erfolgversprechend :) Da sind wir uns doch einig, oder ? Fest steht, ihm steht die Ware nach Zahlung zu, er kann dies einklagen oder auch nicht. Wenn er das tut dann sind die Sachen wie Korr. und Zeugen und eben unterschriebene Anerkenntnis nur hilfreich und das Gericht wird seiner Forderung zustimmen. Ob er im Übrigen das ganze aufnehemen sollte wegen der 20 Euro ist fraglich und wie man es auch sieht, nach meinen Erfahrungen sollte man soviel sammeln wie man nur kann um vor den deutschen Gerichten zu punkten.

      Und mit ReSchu würd ich es drauf ankommen lassen ! Fraglich ist dann aber auch noch, ob sich wirklich ein Anwalt findet, der das mit dem Gegenstandswert überhaupt bearbeitet. Selbst bei ReSchu lohnt sich das bei weitem nicht für die Arbeit....

      Solche Verkäufer sind nur schlecht zu bewerten und von Ebaý zu entfernen. Das bringt doch alles nicht wirklich was.
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Abweichung von Artikelbeschreibung

      jo, das ist schon klar, aber ich habe auch nicht behauptet, das damit alles geregelt sei, allenfalls habe ich doch gesagt, dass das ein Beweis und eine Förderung der schnellen Erledigung belegt.


      Nö, dieses Schreiben bringt gar nichts, da der Verkäufer lediglich die Erfüllung seines Vertragsbestandteiles bestätigt.

      Es dient aber doch der schnelleren Beendigung des Verfahrens. Denn er muss seine Aussage dass er es (deiner Meinung nach evt.) schon verschickt habe nun erstmal belegen. ER liegt also in der Beweislast...


      Nö, auch nicht. Wenn der Käufer einen Sachmangel anzeigt (und ein solcher wäre eine unvollständige Lieferung), dann muß er diesen auch belegen. Grundlagen Kaufrecht. :)

      Du ja schon geschrieben, dass er einen Zeugen beim Auspacken hinzuziehen soll.


      Ja, denn so ließe sich der Sachmangel bezeugen!

      und eben unterschriebene Anerkenntnis


      Nur das es keine Anerkenntnis der Forderungen ist...

      Solche Verkäufer sind nur schlecht zu bewerten und von Ebaý zu entfernen. Das bringt doch alles nicht wirklich was.


      Da sind wir uns einig! :)
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