Och Mensch, heute ist aber schwer mit dir....klar erst nach Versendung der nicht vollständigen Ware !!!! Das setzte ich aber doch voraus, sonst bringt das doch nichts wenn nichts ankommt kann ich auch nichts mit Zeugen der ankommenden Post rügen !
Hilfe, mein Problem ist, dass ich schon immer einen Schritt weiter denke und nicht jeden Zwischenschritt aufschreibe....ich dachte, das sei klar
Und ich bleibe dabei, dass ein Anerkenntnis des VK betreffend der zu versendenen Ware im Klageverfahren als Beweis hinzugezogen werden kann und Vorteile für den Käufer bringt. Davon kannst Du mich nicht abbringen,,,,ich erlebe das doch täglich......
Hilfe, mein Problem ist, dass ich schon immer einen Schritt weiter denke und nicht jeden Zwischenschritt aufschreibe....ich dachte, das sei klar
Und ich bleibe dabei, dass ein Anerkenntnis des VK betreffend der zu versendenen Ware im Klageverfahren als Beweis hinzugezogen werden kann und Vorteile für den Käufer bringt. Davon kannst Du mich nicht abbringen,,,,ich erlebe das doch täglich......
Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger