Abweichung von Artikelbeschreibung

    • RE: Abweichung von Artikelbeschreibung

      Och Mensch, heute ist aber schwer mit dir....klar erst nach Versendung der nicht vollständigen Ware !!!! Das setzte ich aber doch voraus, sonst bringt das doch nichts wenn nichts ankommt kann ich auch nichts mit Zeugen der ankommenden Post rügen !

      Hilfe, mein Problem ist, dass ich schon immer einen Schritt weiter denke und nicht jeden Zwischenschritt aufschreibe....ich dachte, das sei klar :(

      Und ich bleibe dabei, dass ein Anerkenntnis des VK betreffend der zu versendenen Ware im Klageverfahren als Beweis hinzugezogen werden kann und Vorteile für den Käufer bringt. Davon kannst Du mich nicht abbringen,,,,ich erlebe das doch täglich...... ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Abweichung von Artikelbeschreibung

      Und ich bleibe dabei, dass ein Anerkenntnis des VK betreffend der zu versendenen Ware im Klageverfahren als Beweis hinzugezogen werden kann und Vorteile für den Käufer bringt. Davon kannst Du mich nicht abbringen


      Dann sage ich es jetzt direkter: Das ist juristischer Unsinn! Eine im Vorfeld gemachte Bestätigung des Verkäufers, alle Sache verschickt zu haben, kann ihm doch nicht dahingehend negativ ausgelegt werden, daß es ein Indiz dafür ist, nicht alle Sachen verschickt zu haben. Das ist sogar Unsinn in der Logik! Oh, Mensch, engelchen, das mußt du doch selber erkennen...
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Abweichung von Artikelbeschreibung

      Du verstehst das nicht, ich meine doch immernoch nicht, dass er anerkennen soll, dass er es verschickt hat, sondern dass dem Käufer die bestimmte Ware von ihm zusteht ! Ich habe nie gesagt, dass er anerkennen soll, dass er es verschickt hat, sondern dass dem Käufer eine bestimmte Ware in angegebenem Maße zusteht.

      Nochmal: Der VK soll hier bestätigen, dass dem K Ware im Maße XY zusteht und er dies bestätigt ! Das was ich meine hat gar nix damt zu tun, ob er es im Endeffekt zugeschickt hat oder nicht.....UHU ! aufwachen.....bist doch ein Nachtvogel !
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    • RE: Abweichung von Artikelbeschreibung

      Du verstehst das nicht, ich meine doch immernoch nicht, dass er anerkennen soll, dass er es verschickt hat, sondern dass dem Käufer die bestimmte Ware von ihm zusteht !


      Na ja, gerade das will er aber nicht tun. Und dieses Schreiben würde nichts ändern, denn die Ware steht ihm laut Kaufvertrag so oder so zu. Wenn der Verkäufer nun trotz des Schreibens nicht vollständig liefert, ändert das Schreiben gar nichts. Der Käufer wird so oder so nachweisen müssen, nicht die vollständige Ware erhalten zu haben. Dabei wird ihm das Schreiben nicht helfen.
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    • RE: Abweichung von Artikelbeschreibung

      puh...es wird ihm nicht helfen bei der Bestätigung, dass er die Ware nicht vollständig erhalten hat, aber streitig ist hier ja nun nicht das sondern in erster Linie, was er wirklich ersteigert hat und um das zu belegen hilft das Schreiben dann sehrwohl ! Streitig laut VK ist ja momentan schon der Umfang der Auktion....darum geht es doch, nicht darum ob er im Endeffekt nur einen Teil liefert.

      Wir gehen ja immernoch von der Jetzt - Situation aus !
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    • RE: Abweichung von Artikelbeschreibung

      aber streitig ist hier ja nun nicht das sondern in erster Linie, was er wirklich ersteigert hat und um das zu belegen hilft das Schreiben dann sehrwohl !


      Eigentlich ist das nicht streitig, der Vertragstext ist da vollkommen eindeutig, was auch vor Gericht so sein wird. Warum der Verkäufer hier so eine absurde Diskussion anstimmt, ist mir rätselhaft. Ich glaube dem ist gar nicht klar, daß er einen verbindlichen Kaufvertrag geschlossen hat.
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    • RE: Abweichung von Artikelbeschreibung

      Also ich bin dankbar für die Hilfe, aber irgend wie macht es das ganze Thema unübersichtlich wenn man jetzt wegen den einen Schreiben dieses Thema besetzt.
      Also ich bin am Überlegen ob ich mir Morgen nicht gleich ein Termin bei meinen Anwalt hole, dann brauche ich das mit den Schreiben wieso nicht. Dann lasse ich den alles klären, ich meine das müsste die private Rechtsschutz übernehmen. Ich glaube er erkennt so nicht den ernst der Lage und so bin ich bei den Geschäft noch besser auf die sicheren Seite.
    • RE: Abweichung von Artikelbeschreibung

      Also ich bin dankbar für die Hilfe, aber irgend wie macht es das ganze Thema unübersichtlich wenn man jetzt wegen den einen Schreiben dieses Thema besetzt.


      Ja das stimmt schon, aber solange alles gesittet bleibt, sollte das schon in Ordnung sein. Letztendlich ist ja alles zu deinem Problem gesagt. Wir diskutieren hier lediglich noch eine Detailfrage, die aber für dich nicht von Belang ist.

      Ich hoffe deine RSV ist ohne Selbstbeteiligung.
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    • RE: Abweichung von Artikelbeschreibung

      Original von engelchen-mail
      Du verstehst das nicht, ich meine doch immernoch nicht, dass er anerkennen soll, dass er es verschickt hat, sondern dass dem Käufer die bestimmte Ware von ihm zusteht ! Ich habe nie gesagt, dass er anerkennen soll, dass er es verschickt hat, sondern dass dem Käufer eine bestimmte Ware in angegebenem Maße zusteht.

      Nochmal: Der VK soll hier bestätigen, dass dem K Ware im Maße XY zusteht und er dies bestätigt ! Das was ich meine hat gar nix damt zu tun, ob er es im Endeffekt zugeschickt hat oder nicht.....UHU ! aufwachen.....bist doch ein Nachtvogel !


      Das ist doch bereits mit dem Zuschlag passiert. Der Zuschlag wurde erteilt, Käufer bezahlt, damit steht im die Ware zu. Eine zusätzliche schriftliche Bestätigung wäre nur unnötiger Papierkram und ändert weder an der Rechtslage noch an den Ansprüchen oder Beweislasten etwas.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: Abweichung von Artikelbeschreibung

      @Nordstern

      Hast du denn schon eine Deckungszusage von deiner RSV? Die solltest unbedingt einholen, bevor du zum Anwalt gehst, sonst kann das böse nach hinten losgehen.

      @niehls

      Danke! Besser könnte ich es nicht ausdrücken. Das versuche ich engelchen seit zwei Seiten vergebens beizubiegen.
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    • RE: Abweichung von Artikelbeschreibung

      So war Gestern beim Anwalt und den wird erst mal ein Schrieb im Haus landen, den lasse ich auch voll auflaufen. Werde erst mal die Reaktion abwarten und dann gegeben falls ein Meldung bei Ebay veranlassen. Und dann werde ich das mit der Bezahlung klären, wie läuft das eigentlich oder ist es bei EBay intern geklärt wie es abläuft wenn es in der Artikelbeschreibung geklärt oder beschrieben ist, weil ich bin ja nicht dazu verpflichtet Vorkasse zu leisten?
    • RE: Abweichung von Artikelbeschreibung

      Bitte um Antwort auf meine Frage?
      Mein Anwalt hat Ihn angeschrieben, das er 10 Tage Zeit hat um die Ware vollständig mir zu schicken, erst nach der Überprüfung werde ich das Geld überweisen. Jetzt hat er mir eine E-Mail geschickt, das er bereit ist mir alles für den Preis zu senden, allerdings erst wenn ich überwiesen habe. Und dann schreibt er das er nicht garantieren kann das die Teile noch funktionieren und das ich kein Rückgaberecht besitze.
    • RE: Abweichung von Artikelbeschreibung

      weil ich bin ja nicht dazu verpflichtet Vorkasse zu leisten?


      Zur Vorkasse bist du nur verpflichtet, wenn dies vertraglich so vereinbart war.
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    • RE: Abweichung von Artikelbeschreibung

      Also wenn ich jetzt über den Anwalt weiter laufen lasse, bin ich im Recht und muss keine Vorkasse leisten. Er ist muss mir die Ware liefern, sein Recht um die Kohle ist ja durch meinen Anwalt abgesichert,oder?
      Dazu muss ich bemerken, das mein Anwalt noch keine Fälle wegen EBay behandelt hat, er meinte nur das es bei E-Bay keine Pflicht ist Vorkasse zu leisten wenn es in der Artikelbeschreibung nicht beschrieben ist. Also muss er mir die Ware schicken und ich für gut befinden bevor ich Ihn bezahle. Wenn ich mich auf den Handel einlasse Vorkasse zu leisten, erkläre ich mich bereit die Wahre an zu nehmen, wie im Nachhinein durch die E-Mail beschrieben?
    • RE: Abweichung von Artikelbeschreibung

      Also wenn ich jetzt über den Anwalt weiter laufen lasse, bin ich im Recht und muss keine Vorkasse leisten. Er ist muss mir die Ware liefern, sein Recht um die Kohle ist ja durch meinen Anwalt abgesichert,oder?


      Nein, die Rechtslage ändert sich doch nicht dadurch, daß du einen Anwalt eingeschaltet hast.

      er meinte nur das es bei E-Bay keine Pflicht ist Vorkasse zu leisten wenn es in der Artikelbeschreibung nicht beschrieben ist.


      Siehe mein letztes Posting!

      Also muss er mir die Ware schicken und ich für gut befinden bevor ich Ihn bezahle


      Eben auch nicht! Wenn nichts anderes bestimmt ist, dann gilt Abwicklung Zug um Zug, also Gleichzeitigkeit. Da dies im Versand nicht möglich ist, müssen sich die Parteien einigen. Solange man aber selber nicht die Gegenleistung erbracht hat, kann man die andere Partei nicht zur Leistung verpflichten. Eine Pattsituation.

      Wenn ich mich auf den Handel einlasse Vorkasse zu leisten, erkläre ich mich bereit die Wahre an zu nehmen, wie im Nachhinein durch die E-Mail beschrieben?


      Wenn du Vorkasse leistest und der Verkäufer korrekt versendet, habt ihr beide eure Leistung erbracht. Ob du die Ware dann annimmst, ist dein Privatvergnügen. Welchen Sinn sollte es aber machen, es nicht zu tun?
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    • RE: Abweichung von Artikelbeschreibung

      Den letzten Absatz meinte ich anders, in der Artikelbeschreibung ist keine Angabe über den Zustand der Ware, also habe ich doch Anspruch das die Ware funktioniert. Aber jetzt ist er ja bereit mir die ganze Ware zu liefern, wenn ich Vorkasse leiste und noch dabei geschrieben das er nicht garantieren kann das es funktioniert und ich hätte kein Rückgaberecht. Jetzt meine ich, wenn ich Vorkasse leiste, erkenne ich das an, das die Ware nicht unbedingt funktioniert muss und mein Rückgaberecht auch? Also wenn ich Vorkasse leiste erkenne ich dann automatisch seine Bedingungen an? Oder habe ich dann auch noch Anspruch auf funktionsfähige Ware?