Fakeshop brennstoffe-versand.de - Datenmissbrauch der Brennstoffe Martin Vogel e.K.! - Alte Hedwigshütte, 03159 Döbern - +49 178 1368926 ** 01781368926 - kontakt@brennstoffe-versand.de - Holzbriketts Torfbriketts Braunkohlebriketts

    • Fakeshop brennstoffe-versand.de - Datenmissbrauch der Brennstoffe Martin Vogel e.K.! - Alte Hedwigshütte, 03159 Döbern - +49 178 1368926 ** 01781368926 - kontakt@brennstoffe-versand.de - Holzbriketts Torfbriketts Braunkohlebriketts

      Wichtiger Hinweis:
      Das im Impressum genannte real existierende Unternehmen, hat mit diesem Fakeshop natürlich nichts gemeinsam!


      Link zum Fakeshop

      brennstoffe-versand.de


      Falls Leser dieses Threads eventuell aufgrund einer bereits getätigten Bestellung schon über aktuelle Bankdaten dieses Fakeshops verfügen,
      werden sie gebeten, sich bei auktionshilfe.info zu registrieren, hier im thread zu melden und unbedingt das Bankkonto, auf das sie überweisen sollten, zu posten.
      Kontoinhaber:
      Iban:
      Bic:


      KEINEN VERWENDUNGSZWECK, RECHNUNGS-, BESTELL- ODER ARTIKELNUMMER ANGEBEN!


      Für alle Käufer gilt folgendes:

      1.) Speichere die Infos zum passenden Fakeshop und diese Warnung ab und drucke sie auch aus.

      2.) Falls du noch nicht bezahlt hast, tue das auch weiterhin nicht. Du brauchst also weder irgendwie vom Kauf zurückzutreten, noch bist du in diesem Fall zur Zahlung auf das Konto eines Betrügers verpflichtet.

      3.) Falls du erst in den letzten 24 Stunden überwiesen hast, ist evtl. noch etwas (Geld) zu retten. Auch wenn das Geld sofort bei dir abgebucht wurde, wirklich weg ist es erst, wenn es dem Empfänger gutgeschrieben wurde. Dazwischen können bis zu 24 Stunden liegen, in denen deine Bank das evtl. noch stoppen kann. Daher solltest du sofort zu deiner Bank gehen und bitten, sie sollen alles versuchen, um die Überweisung noch aufzuhalten BEVOR sie beim Empfänger gutgeschrieben wird. Es zählt jetzt buchstäblich jede Sekunde!! Deine Bank soll unbedingt sofort bei der Empfängerbank anrufen und außerdem zusätzlich ein FAX dort hinschicken.

      4.) Erstatte Anzeige bei der Polizei.
      Link zur Erstattung von Online-Strafanzeigen: Online-Strafanzeige


      Wichtiger Hinweis zur Kreditkartenzahlung:
      Für Kunden, die mit Kreditkarte bezahlen wollten oder bezahlt haben und ihre Kreditkartendaten eingegeben haben, bitte hier nachlesen:
      novalnet.de/payment-lexikon/chargeback

      5.) Ware bestellt, aber nicht bezahlt. In diesem Fall sollte ebenfalls eine Online-Anzeige erstattet werden.
      Man hat versucht dich zu betrügen, der Versuch ist strafbar!
      Quelle: dejure.org/gesetze/StGB/263.html

      Falls bereits eine Anzeige bei der Polizei erstattet wurde, bitte auch die Dienststelle und das Aktenzeichen hier veröffentlichen.
      Aktenzeichen:
      Dienststelle:
    • Hallo auch ich bin darauf hereingefallen. Hier die neue IBAN und BIC des Fakeshops

      IBAN : DE02 1001 0700 5000 0129 99

      BIC : FPEGDEB2XXX

      Bank : Finanziere des Paiements Electroniques NL Deutschland
      10719 Berlin

      Empf. Kto NADINE SIEGERT LIEDTKE
      Adresse Inh. 59302 OELDE / Stromberg, Im Goliath 3

      Die Handy-Nr. kommt aus Ostfriesland (Tellows)
    • Heinzi schrieb:

      Empf. Kto NADINE SIEGERT LIEDTKE
      Adresse Inh. 59302 OELDE / Stromberg, Im Goliath 3

      Die Handy-Nr. kommt aus Ostfriesland (Tellows)
      Diese Person gibt es real und weil die Banken seit 9.Oktober bei Überweisungen Kontoinhaber und Konto abgleichen müssen, ist sie auch die Kontoinhaberin.

      Strafanzeige wegen Verdacht Betrug und Geldwäsche erstatten sowie die Dame nachweisbar auffordern, den entsprechenden Betrag mit Fristsetzung zurückzuüberweisen.

      Da muss sie eben mal einen Gaul mehr verkaufen, wenn sie das Geld nicht gleich parat haben sollte.

      kleinanzeigen.de/s-anzeige/ara…llach/3180058354-139-1457
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • Fairhandel schrieb:

      Das ist bitter. Der Aufwand eines Amtshilfeersuchens ist den Staatsanwaltschaften zu viel Arbeit ...
      ....darum geht es nicht! Ein erfahrener, logisch denkender StA weiß genau, dass ein Rechtshilfeverfahren ins Ausland nichts bringt, da auch dort nur fremde/falsche Daten für das Bankdrop verarbeitet wurden oder allenfalls ein naiver Geldwäscher bei rum kommt. Es gibt viele StAe, die machen den Unsinn und müssen dann nach Monaten erkennen, dass der Aufwand sinnfrei war.

      Könnt ihr euch noch erinnern? Die StA Osnabrück hatte vor ein paar Jahren mal irre viele Konten nach Fakeshopping verfolgt (steht hier im Forum). Ich habe den Eindruck, dass man irgendwann diese Strategie eingestellt hatte, wegen des steten Tropfens und dem hohlen Stein.
    • Wenn dem tatsächlich so ist, warum

      1.
      werden in D keine geeigneten Maßnahmen (der 3 Gewalten) ergriffen, um dem "Phänomen des Betrugs mittels gefälschter Verkaufsplattformen, so genannter Fake Shops (BKA)" ein für allemal einzudämmen?

      2.
      wird in diesem Bereich international nicht besser zusammengearbeitet?

      Die Ermittlungsbehörden hinken bereits jahrelang den auftretenden Fällen meist nur erfolglos hinterher. Ausschließlich denen kann man nicht ein Versagen vorwerfen, was ich auch gar nicht machen möchte. Es ist vor allem der Gesetzgeber, der die richtigen Maßnahmen (auch in internationaler Zusammenarbeit) anstoßen könnte. Es wären garantiert Mittel und Wege zu größeren Erfolgen möglich, man muss es nur wollen.

      Sicherlich ist die Aufklärungsarbeit verschiedener Institutionen und Webseiten (wie diese hier) auch als wichtiger Teil zur Verhinderung und Bekämpfung dieser Straftaten zu sehen. Das alleine reicht aber nicht aus, wie man ja täglich sehen kann. Mir ergibt sich der Eindruck, dass vor allem aktive Fakeshopseiten nach dem Erkennen noch viel zu lange online sind, bevor sie letztendlich abgeschaltet werden. Alleine durch ein schnelleres Abschalten könnte vieles verhindert werden. Auch die Bankverbindungen, die von den Tätern illegalerweise genutzt werden und als solche erkannt wurden, müssten schneller ausgeschaltet werden können. Und Bankverbindungen, die eigens von Tätern für illegale Zwecke eingerichtet werden, sollten durch bankenseitige Kontrollmechanismen von Anfang an erkannt werden können.

      In dem beigefügten Beispiel wird von staatlicher Seite den Betroffenen jede mögliche Unterstützung gewährt und alle Hebel in Bewegung gesetzt - warum nicht derart auch im Bereich Fakeshops?

      viribus unitis semper et ubique
    • @Fairhandel deine Fragen sind berechtigt. Nur Antworten kann ich dir keine plausiblen geben. Das mit den Fakeshops ist eine Plage, da sind wir uns einig.

      Als das mit den "klassischen Fakeshops" hier im deutschsprachigen Raum losging, so etwa vor zehn Jahren, hat sich die Meute Strafverfolger überwiegend nur auf die Konten gestürzt - völlig ballaballa. Erst später ist man auf Gedanken hinsichtlich der technischen Verfolgung gekommen und darum arbeiten hier jetzt überwiegend die mit Cybercrime erfahrenen ZCB´s bei der SchwerpunktGStA (wie z. B. die in Bamberg) und die wiederum ist personell nicht annähernd so groß, wie man sie bräuchte. Dort werden Prioritäten gesetzt und die Fakeshopperei ist da im Ranking vermutlich nicht weit vorne.

      Vermutlich agieren die Fakeshopper dezentral, nutzen Verschlüsselung, VPN und technisches Knowhow, mit dem sie nicht nur die Opfer austrixen, sondern eben auch die Strafverfolger. Hinzu kommt erschwerend die Vorratsdatenspeicherung, die es nun mal in der EU nicht gibt.

      Fakeshoppen ist Warenbetrug. Betrug wiederum ist nicht gerade Strafverfolgers Lieblingsbeschäftigung, auch wenn wahrscheinlich viele Ermittler den Job ernst nehmen und ihr bestes geben - das reicht halt nur nicht, sonst würde die Öffentlichkeit auch mehr von Erfolgen erfahren.

      Ein kritischer Faktor in diesem Spiel ist und bleibt immer wieder der Kunde, das Opfer, hinsichtlich der Überweisung. Wieso bezahlt jemand per Vorkasse auf ein womöglich auch noch ausländisches Konto oder an ein Konto, das keine Firmenbezeichnung als Inhaber aufweist, sondern einen simplen Namen?

      ich schrieb:

      In dem Zusammenhang sei auch wieder die Gesetzgebung in der Schweiz erinnert. Dort werden Fakeshop-Delikte zumeist gar nicht von den Behörden aufgenommen und dann erst recht nicht verfolgt, weil es an der Heimtücke seitens der betrügerischen Angebote mangelt.
    • Reducal schrieb:

      Betrug wiederum ist nicht gerade Strafverfolgers Lieblingsbeschäftigung
      Ziel sollte es sein, dass es gar nicht zum Betrug kommen kann. Also, die Verhinderung von derartigen Straftaten sollte vorrangig sein.
      Und dabei sind dann andere Instanzen gefragt. Es wird den Tätern einfach alles zu leicht gemacht. Und sie machen es, weil sie es machen können.
      viribus unitis semper et ubique
    • Fairhandel schrieb:

      Ziel sollte es sein, dass es gar nicht zum Betrug kommen kann.
      Da liegt der Haase im Pfeffer.

      Mal eben ein Beispiel, obwohl die Problematik sehr vielschichtig ist.

      Ich unterstelle mal, dass insbesondere .de-TLDs ein besonderes Vertrauen suggerieren. Aber ist dem wirklich so?

      Nehmen wir mal den "Herren" dieser Domains, die Denic und ihren Hofstaat, die Mitglieder.

      Statistik 01.01.2024 bis 31.12.2024

      Da waren hier 423 betrügerische Seiten mit .de TLD anhängig, alle ordentlich bei der Denic registriert und von deren Mitgliedern, den Registraren eingereicht.
      Wer waren denn diese Registrare der insgesamt 423 Betrugsseiten?

      Die Top-Six, andere fallen kaum ins Gewicht.


      RegistrarAnzahlProzent
      namesilo.com
      163
      38,5
      namecheap.com
      51
      12,1
      hostinger.com
      44
      10,4
      name.com
      44
      10,4
      key-systems.net
      36
      8,5
      epag.de
      28
      6,6
      Gesamt
      366
      86,5



      Allein diese sechs reichten 86,5 % der de.-Fakeshops bei der Denic ein.

      Hä, und die Denic will nicht merken, wer ihnen da immer wieder faule Eier ins Nest legt und verweigert sich auch noch regelmäßig zeitnahen Informationen auf Auskunftsersuchen von Ermittlungsbehörden, von Dekonnektierung ganz zu schweigen.

      Der Laden gehört dicht gemacht und die Domainvergabe in staatliche Hände gegeben. Es fehlte aber offensichtlich seit Jahren an der Einsicht und am politischen Willen. Stattdessen werden Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden sinnlos verheizt.
      Der scheint wie so oft erst wieder zu erwachen, wenn die "falschen Leute" das Thema aufgreifen.
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • Ich muss die oben genannten Zahlen insofern korrigieren, als sie sich (nur) auf den Zeitraum vom 01.04.2024 bis 31.12.2024 beziehen, und nicht auf das ganze Jahr 2024.
      In diesem Zeitraum waren es insgesamt 607 , wovon ich von diesen nur noch bei 423 die Registrare (siehe oben) ermitteln konnte.

      Im ganzen Jahr 2024 waren es 867 betrügerische von der Denic vergebene .de-Domains, welche hier thematisiert wurden.



      -a, kommt davon, wenn man jemanden näher kennt, der so heißt :rolleyes:
      Хай живе Україна! Да здра́вствует Украи́на!


    • itneen schrieb:

      Stattdessen werden Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden sinnlos verheizt.
      Wie wahr!

      itneen schrieb:

      ...und die Denic will nicht merken, wer ihnen da immer wieder faule Eier ins Nest legt und verweigert sich auch noch regelmäßig zeitnahen Informationen auf Auskunftsersuchen von Ermittlungsbehörden, von Dekonnektierung ganz zu schweigen.
      Hatte schon mal jmd. mit dem boshaften Support der Denic zu tun, erst Recht mit dem Syndikusanwalt der Genossenschaft? Da fühlt man sich regelrecht verar... und könnte den Glaube an Recht und Ordnung verlieren. Meiner Erfahrung nach legen die sich mit ihrer eigensinnigen Rechtsmeinung auch selbstsicher mit Staatsanwälten an, weil sie wissen, dass ihnen niemand juristisch was anhaben kann.

      Fairhandel schrieb:

      Also, die Verhinderung von derartigen Straftaten sollte vorrangig sein. Und dabei sind dann andere Instanzen gefragt.
      Wer sollte das sein? Und wie sollte man was verhindern, von dem man noch nichts weiß?

      Hier wurde bis Juni 2025 ganz fleißig mitgeschrieben, und monatlich aufgelistet, was entdeckt worden ist. Andere, private Portale und auch die Verbrauchenzentralen machen das mehr schlecht als recht ähnlich. Bei den Strafverfolgern gibt es sowas mWn nicht, da das Thema politisch anscheinend gar nicht präsent ist. Es gäbe ja eine Schnittstelle, das BSI! Doch solche banalen Massenphänomene passen vermutlich nicht in den dortigen Aufgabenbereich.