Unstimmigkeit mit Käufer

    • Unstimmigkeit mit Käufer

      Hallo,
      ich bin schon lange bei ebay und hatte nie Probleme.
      Vor kurzem habe ich eine Grafikkarte von mir versteigert die ich bis zur Auktion benutzt habe dann ausgebaut, fotografiert und eingestellt habe. Sie lief einwandfrei (keine Mängel oder sonstiges) und wurde von mir so gut wie möglich verpackt. Habe auch einen Zeugen der it mir die Karte ausgebaut hat und sah, das sie funktionierte.
      Nachdem ich den Artikel an den Käufer versendet habe, bekam ich von ihm eine Mail, dass diese defekt sei udn nur der Lüfter würde funktionieren. Angeblich war er auch in einem Fachgeschäft (bei nachfragen bekam ich aber nie eine Antwort darauf).
      Nach ein paar Mails mit denen er mich aufgefordet hat, ihm das Geld zurück zu überweisen hat er jetzt ebay kontaktiert: Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab.
      Das ist aber nicht der Fall. Habe sie so gut wie möglich beschrieben und bei mir lief sie wie gesagt, einwandfrei.
      Entweder etwas ist beim Transport geschehen (was ich aber bezweifle) oder er hat sie beschädigt.
      Ich werde ihm bestimmt nicht das Geld zurückzahlen, denn ich habe alles wie beschrieben gemacht und niemanden "hintergangen".
      Könnt ihr mir sagen, was weiter (von ebays Seite her) passiert? Was meine Rechte sind? Ich muss doch nicht auf eine Rückzahlung eingehen oder?
    • RE: Unstimmigkeit mit Käufer

      cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…eName=STRK:MESO:IT&ih=020

      Der Käufer hatte sogar die Auswahl zwischen versichert und unversichert. Er hat unversichert gewählt.
      Man hätte sich auch vorher die Grafikkarte bei mir anschauen können (wer bitte schön macht soetwas, der Schrott/kaputte Sachen verkauft?) und auf Wunsch hätte ich sie auch nochmal eingebaut, damit derjenige sicher sein kann, dass diese funktioniert.
      Ich glaube das dem Käufer die Karte nicht gefällt und er sie deshalb wieder zurückgeben will.
    • RE: Unstimmigkeit mit Käufer

      Ihr seit beide gute eBayer. Tadellos.

      Ich sehe eine kalte Lötstelle. He, kleiner Scherz.

      Ich vermute das die Grafikkarte bei dem Versand kaputt gegangen ist.

      Du hast einen Zeugen, das du sie funktionstüchtig Versand hast.

      Hat er einen Zeugen das sie Kapput angekommen ist?

      es geht um 28 € der klügere gibt nach, oder ihr haut euch gegenseitig eine Negative Bewertung rein.

      Das kann doch bei dem Geld kein Rechtsstreit werden. :rolleyes:
    • RE: Unstimmigkeit mit Käufer

      ersteinmal danke für deine Hilfe.
      Ob er einen Zeugen hat... gute Frage ;)
      Ich sehe es aber nicht ein, diese zurückzunehmen. Ja 28 € sind kein Geld, aber für mich schon und habe mich darüber gefreut für meine alte Karte noch ein bisschen was bekommen zu haben... als Auszubildende rechnet man mit jedem Cent :rolleyes:
      Wenn er unbedingt unversichert haben wollte, dann kann ich auch nichts machen. Gerade wenn es sich wirklich um einen Transportschaden handeln sollte.
      Er war ja bei diesem PC-Shop/Händler oder was es war, aber darauf ging er eben nicht weiter ein.
      Er kam auch nicht mit den Anschlüssen richtig klar. Ich denke wirklch, dass sie ihm nicht gefallen hat und er sie einfach wieder zurück geben wollte, mehr nicht.

      Wird wohl in meiner ersten negativen Bewertung enden.... ;(
      Käufer kann man ja nicht mehr negativ bewerten. (Soweit ich weiß)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von chris278 ()

    • RE: Unstimmigkeit mit Käufer

      Ich habe ihm ja angeboten, mir dieses "Gutachten" oder etwas andere in schriftlicher Form zukommen zu lassen. Wenn dann wirklich rauskommen sollte (schwarz auf weiß) das diese "Schrott" ist, dann würde ich ganz anders reagieren und mir ein Herz nehmen und diese vielleicht zurücknehmen. Aber so... neeeeee Danke
      Nur das man bei so jemandem "war" muss ich nicht glauben. Kann ich genausogut schreiben, dass ich angeblich vorher meine Grafikkarte bei jemanden "begutachtet" habe.
      Aber irgendwann hört der Spaß auch mal auf. Ich will niemandem von meinen Käufern irgendetwas "böses" oder sie hintergehen um ein paar Kröten mehr in meiner Tasche zu haben. Ich will ja auch immer das, was ich kauft so auch bekommen.
    • RE: Unstimmigkeit mit Käufer

      Sogar (fällt mir grad ein) habe ich angeboten die Grafikkarte (auf seine Kosten) bei Medion einzuschicken und da nachschauen/reparieren zu lassen (im "Kaputt"Fall würden die die Kosten dann auch übernehmen). Aber da kam auch nichts weiter. Mehr kann ich ja auch nicht mehr machen.
      Man, so viel Mist wegen so ner "doofen" Karte hätte ich nicht gedacht. X(
    • RE: Unstimmigkeit mit Käufer

      Käufer kann man ja nicht mehr negativ bewerten. (Soweit ich weiß)


      Diese Änderung wird ebay erst im Sommer einführen.

      Im Übrigen liegt die Beweiskraft für einen Mangel an der Ware beim Käufer. Er müßte dir auch nachweisen, daß der Defekt bereits beim Versand vorlag, was in der Regel äußerst schwer bis unmöglich ist.

      Derartige Probleme mit Grafikkarten sind mir aus eigener Anschauung oder aus Foren nicht neu. Bei Hardware kommt es leider nicht selten zu Kompatibilitätsproblemen oder einfach falschen Einstellungen seitens des Benutzers. Die Karte muß nun nicht zwangsläufig defekt sein.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Unstimmigkeit mit Käufer

      Wenn der auf Nachfragen nicht reagiert und immer wieder nr stur die Rückzahlung verlangt, scheint er es sich wohl wirklich nur anders überlegt zu haben.

      Wenn du eine negative Bewertung reinkriegst, kannst die immer noch entsprechend kommentieren, um einem Leser den tatsächlichen Sachverhalt darzulegen.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: Unstimmigkeit mit Käufer

      Ja stimmt, am Anfang hatte er Probleme mit den Anschlüssen an der Karte und auch nach meinen Hilfs-Erklär-Versuchen kam er nicht weiter.
      Danach kam die Mail mit dem Fachgeschäft, und danach nocheinmal eine Frage zwecks Anschlüssen.
      Wenn die ihm in diesem Fachgeschäft wirklich gesagt haben, dass diese nicht klappt, warum fragt er dann noch einmal nach... 8o

      Jedenfalls seh ich das ganze jetzt nicht mehr so schwarz und kann ihm, sollte er sich wieder melden, was passendes dazu schreiben :]
    • RE: Unstimmigkeit mit Käufer

      ich hab dazu mal eine ganz andere Frage:

      Wäre der Versand versichert ausgefallen, würde dies doch nichts daran ändern, oder ? Der Zusteller kommt doch nicht für derartige evtentuelle Schäden auf, oder ? Gilt diese Versicherung denn nicht nur im Falle des Verlustes der Sendung ?

      nur mal so zwischendurch.... 8o
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Unstimmigkeit mit Käufer

      Natürlich haftet das Versandunternehmen bei Beschädigung der Ware, wenn diese den AGB entsprechend verpackt war. Nur müßte man dies erst mal nachweisen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Unstimmigkeit mit Käufer

      Habe das mit so einer antistatischen Folie (was immer um so Karten rum ist) verpackt und alles in so Plastik-Blasen-Folie und nochmals mit etwas zusammen geknülltem Papier. Das dürfte dem ja wohl entsprechen :)
      Aber so weit ich weiß, muss da das Versandunternehmen haften. Steht zumindest bei der DHL auf der Seite (Verlust und Beschädigung).
    • RE: Unstimmigkeit mit Käufer

      Nun, nachdem ich mich mal durch die AGB der DHL gewühlt habe verweist diese diesbezüglich auf :

      § 411
      Verpackung. Kennzeichnung

      Der Absender hat das Gut, soweit dessen Natur unter Berücksichtigung der vereinbarten Beförderung eine Verpackung erfordert, so zu verpacken, daß es vor Verlust und Beschädigung geschützt ist und daß auch dem Frachtführer keine Schäden entstehen. Der Absender hat das Gut ferner, soweit dessen vertragsgemäße Behandlung dies erfordert, zu kennzeichnen.

      Was soll dies denn nun ? Daraus kann ich nicht wirklich eine bindende Aussage entnehmen. Rechtlich hat sich die DHL damit doch weitestgehend abgesichert, oder ? Kennt ihr einen Link zu dem was Uhu meint ? :rolleyes:

      Soll ich mit dem Thema vielleicht einen eigenen Tread eröffnen, oder interessiert euch das nicht so ? Ich finde das Thema ganz spannend, denn ich bin bisher davon ausgegangen, dass ein Zusteller nur für Verlust haftet, es sei denn, man zahlt eine extra Versicherung. 8o
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger