Ich würde sagen: Karte war bei Versand nicht defekt, Zeuge vorhanden ! Diesbezüglich liegt die Beweislast beim Käufer...
Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
Original von chris278
was soll man den da am besten drauf antworten?![]()
Original von chris278"Grafikkarte ist immer noch defekt!!!!!!!!!!!!!!"