Käufer hat Unstimmigkeiten nach 26 Tagen gemeldet!

    • RE: Unstimmigkeiten nach 26 tagen!!!

      im normalen Gang bei Ebay ist es richtig, dass der VK die erste Bewertung abgiebt, da der Käufer zuerst am Zuge ist mit der "schnellen" Bezahlung. Dementsprechend spricht ja nichts dagengen, wenn der VK dem K zuerst eine gute Bewertung abgibt, wenn er schnell und fristgerecht zahlt. Der K gibt dann eine Bewertung ab wenn er die Ware im Gegenzug erhalten hat und damit alles ok ist...

      nun hat es sich aber eingebürgert, dass der Vk erst seine Bewerung abgibt, wenn die Ware gut angekommen ist und der K zufrieden ist, da es sonst immer öfter zu schlechten Bewertungen oder Unstimmigkeiten wegen "angeblich NichtangekommenenSachen" gekommen ist und dies oft zu Unrecht um den Preis zu drücken oder sowas.....

      Richtig in der Reihenfolge ist aber schon, dass der VK nach Zahlung schon mal seine Bewertung abgibt, denn der k hat dann ja auch seine Vertragsvereinbarung eingehalten.....deshalb find ich das nun nicht bedenklich.....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Unstimmigkeiten nach 26 tagen!!!

      KEINE PANIK:

      Eine Rechtschutz muss erstmal Deckung erteilen und das machen die nicht so weiteres was Ebay Geschäfte betrifft.

      Dennoch kannst Du im Falle der Angst vor einem teuren Rechtsstreit noch Rücknahme anbieten, wobei ich davon ausgehe, das er genau das mit dieser Mail erreichen will.....

      Zum vorgenannten: du kannst ihm auch noch anbieten mit deiner und seiner Mithilfe den Schaden bei der DHL geltend zu machen, dann seit ihr beide evt. einigermaßen unbeschadet raus.....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • RE: Unstimmigkeiten nach 26 tagen!!!

      ich habe ja bereits geschrieben dass ich es so versuchen will, aber er geht ja nicht darauf ein! Ich glaube dieser Mensch hat einfach nichts besseres zu tun!

      Naja die schlechte Bewertung kann kommen... hab mich schon damit abgefunden und wenn daraus noch ein rechtsstreit entsteht, soll er kommen!
    • RE: Unstimmigkeiten nach 26 tagen!!!

      Nee verdammt ich bin zarte 19 ich hab sowas noch nicht :) Aber ich hab die nötigen Mittel...um es wie einen Unfall aussehen zu lassen !hahahha nein scherz bei Seite...ich hoffe einfach mal dass nichts kommt und wenn doch, dann muss ich da durch.
    • RE: Unstimmigkeiten nach 26 tagen!!!

      Klar mache ich doch glatt! Freut mich sehr dass ich auf solche offne Ohren [besser gesagt Augen] stoße!

      Danke vielmals! ihr habt mich echt runtergebracht! Ich war dabei, mit den worten nur so um mich zu werfen, aber dann hab ich euren rat befolgt und mal sehen wozu das führt!

      Danke nochmal an alle!

      Liebe Grüße aus Celle
    • RE: Unstimmigkeiten nach 26 tagen!!!

      Ob du im Recht bist oder nicht, ist für die Bewertung des Käufers unerheblich. Er gibt mit der Bewertung seine Meinung bekannt (ob zu recht oder zu unrecht sei mal dahingestellt). Wenn er dir eine negative reindrückt, dann kannst du die immer noch entsprechend kommentieren. Da erscheint dann so manches in einem anderen Licht.
      Klar ist es ärgerlich, wenn einem so einer das Profil versaut, aber früher oder später kommt bei jedem mal so einer mit rein.

      Dass der eine RSV hat, heißt noch lange nicht, dass der Recht bekommt, wenn es zu nem Streit kommt. Erfundene Ansprüche setzen die auch nicht durch.

      Wenn er dass Gerät einem Bekannten gegeben hat (ich nehm mal an, der sollte dem das einbauen) dann könnte man dem auch im Gegenzug unterstellen, dass derjenige das zermurkst hat soweit es sich nicht um einen Fachmann handelt..
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: Unstimmigkeiten nach 26 tagen!!!

      Hallo tanzman,
      ich bin diejenige die das selbe Problem hat :D
      Bin mir auch sicher das meins absolut in Ordnung war. Käufer behauptet aber das Gegenteil.
      Und wenn ich ehrlich sein soll, 26 Tage.... ist dem wohl nicht eher aufgefallen.
      Und zu diesem schreiben:
      Das klingt nach Einschüchterung!!! Er klann nichts ohne dein einverständnis auf deine Kosten reparieren. Würde ich dem auch schreiben.
      Anscheinend ist es versichert verschickt worden. Dann würde ich bei der DHL mal nachfragen, wie die das da handhaben.
      Und die Beweislast liegt beim Käufer!!! Das Problem ist ja, er kann was kaput machen, schafft es zum Gutachter und sagt, dass kam so an.
      Ist bei mir ja das selbe (mit IT-Fachgeschäft in Spee)