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Hallo zusammen,
ich habe kürzlich einen Holzbaum mit kleinen Holzscheiben untendran für 15 € über eBay verkauft und der Käufer behauptet, er sei beschädigt angekommen. Eine der kleinen Holzscheiben ist auf seinem Foto abgebrochen, welche problemlos unsichtbar wieder angeklebt werden könnte.
Ich packe beruflich regelmäßig Pakete und bekomme von meiner Firma Packmaterial, sodass die Verpackung professionell und sicher war.
Da man viel Negatives liest, mache ich immer ein Video vom Verpacken bis zur Einlieferung. Auch den Einlieferungsbeleg habe ich natürlich aufgehoben.
Der Käufer weigert sich, den Transportschaden bei DHL zu melden. Es ist ihm „zu viel Arbeit“ und er „meldet lieber einfach einen Fall und bekommt sein Geld zurück“. Zudem behauptet er, sein Vater sei Richter und er habe eine Rechtsschutzversicherung.
Den Fall hat er nun auch eröffnet und behauptet plötzlich, der Artikel habe „lose im Karton gelegen“, was ich mit meinem Video natürlich widerlegen kann.
Wie würdet ihr im eBay-Fall nun am besten reagieren? Das Video wollte ich natürlich hochladen, ebenso Screenshots vom Chat, indem er jegliche Mitwirkung und Einigung verweigert. Ich kann jedoch nur erstatten oder die Rücksendung auf meine Kosten akzeptieren, was beides nicht in Frage kommt. Das Geld ist nun leider auch einbehalten.
Wie es letztendlich ausgeht, teile ich euch dann natürlich auch noch mit.
Danke für eure Hinweise!
Viele Grüße
Daniel
ich habe kürzlich einen Holzbaum mit kleinen Holzscheiben untendran für 15 € über eBay verkauft und der Käufer behauptet, er sei beschädigt angekommen. Eine der kleinen Holzscheiben ist auf seinem Foto abgebrochen, welche problemlos unsichtbar wieder angeklebt werden könnte.
Ich packe beruflich regelmäßig Pakete und bekomme von meiner Firma Packmaterial, sodass die Verpackung professionell und sicher war.
Da man viel Negatives liest, mache ich immer ein Video vom Verpacken bis zur Einlieferung. Auch den Einlieferungsbeleg habe ich natürlich aufgehoben.
Der Käufer weigert sich, den Transportschaden bei DHL zu melden. Es ist ihm „zu viel Arbeit“ und er „meldet lieber einfach einen Fall und bekommt sein Geld zurück“. Zudem behauptet er, sein Vater sei Richter und er habe eine Rechtsschutzversicherung.
Den Fall hat er nun auch eröffnet und behauptet plötzlich, der Artikel habe „lose im Karton gelegen“, was ich mit meinem Video natürlich widerlegen kann.
Wie würdet ihr im eBay-Fall nun am besten reagieren? Das Video wollte ich natürlich hochladen, ebenso Screenshots vom Chat, indem er jegliche Mitwirkung und Einigung verweigert. Ich kann jedoch nur erstatten oder die Rücksendung auf meine Kosten akzeptieren, was beides nicht in Frage kommt. Das Geld ist nun leider auch einbehalten.
Wie es letztendlich ausgeht, teile ich euch dann natürlich auch noch mit.
Danke für eure Hinweise!
Viele Grüße
Daniel
