Missbräuchlicher Käuferschutzfall („Transportschaden“, den sich Käufer zu melden weigert)

    • Missbräuchlicher Käuferschutzfall („Transportschaden“, den sich Käufer zu melden weigert)

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      Hallo zusammen,

      ich habe kürzlich einen Holzbaum mit kleinen Holzscheiben untendran für 15 € über eBay verkauft und der Käufer behauptet, er sei beschädigt angekommen. Eine der kleinen Holzscheiben ist auf seinem Foto abgebrochen, welche problemlos unsichtbar wieder angeklebt werden könnte.

      Ich packe beruflich regelmäßig Pakete und bekomme von meiner Firma Packmaterial, sodass die Verpackung professionell und sicher war.

      Da man viel Negatives liest, mache ich immer ein Video vom Verpacken bis zur Einlieferung. Auch den Einlieferungsbeleg habe ich natürlich aufgehoben.

      Der Käufer weigert sich, den Transportschaden bei DHL zu melden. Es ist ihm „zu viel Arbeit“ und er „meldet lieber einfach einen Fall und bekommt sein Geld zurück“. Zudem behauptet er, sein Vater sei Richter und er habe eine Rechtsschutzversicherung.

      Den Fall hat er nun auch eröffnet und behauptet plötzlich, der Artikel habe „lose im Karton gelegen“, was ich mit meinem Video natürlich widerlegen kann.

      Wie würdet ihr im eBay-Fall nun am besten reagieren? Das Video wollte ich natürlich hochladen, ebenso Screenshots vom Chat, indem er jegliche Mitwirkung und Einigung verweigert. Ich kann jedoch nur erstatten oder die Rücksendung auf meine Kosten akzeptieren, was beides nicht in Frage kommt. Das Geld ist nun leider auch einbehalten.

      Wie es letztendlich ausgeht, teile ich euch dann natürlich auch noch mit.

      Danke für eure Hinweise!

      Viele Grüße
      Daniel
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      Hallo Daniel,

      ach, ein Jammer mit diesem eBay - ich sachs ja immer wieder.
      Wer über Ebay verkauft, der hat die Kontrolle über sein Leben verloren.
      Dies gilt jedenfalls seit etlichen Jahren - früher war’s mal cool und toll.
      Radio Eriwan hätte sicher die ultimative Lösung für das Problem gehabt, aber diesen Sender gibt es leider nicht mehr.
      Es gibt in deiner Situation nach meiner unmaßgeblichen Einschätzung prinzipiell nur zwei Möglichkeiten:

      1. Möglichkeit a&b wird von dir ausgeschlossen; ist also kein Thema hier

      es bleibt dann

      2. die volle rechtliche Breitseite mit allen erforderlichen Mitteln gegen alle Gegner = BOOMM - lass krachen Kumpel
      (mit allen Konsequenzen für alle Beteiligten - da haben dann alle -auch Du- länger etwas davon)


      … also in etwa wie es Trump derzeit mit Iran macht - erstmal feste draufhauen und dann schauen, was draus wird … so ganz dynamisch sich die Sache entwickeln lassen. Spannend.
      Wird schon irgendwie werden - interessant wird‘s auf jeden Fall.

      Es mögen sich bestimmt für diesen Fall noch andere Mitglieder hier mit ihren individuellen Meinungen äußern, die sich von meiner Meinung abheben und weitere Lösungswege aufzeigen.

      Und der letztendliche Ausgang des schaurigen Schauspiels ist hier immer von geneigtem Interesse.

      Bin gespannt … wie eine Feder
      viribus unitis semper et ubique
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      Weisste.. wegen 15 Euro die komplette Breitseite...

      Du besorgst dir jetzt beim Baumarkt deines Vertrauens in der Holzabteilung drei Hände voll Sägemehl von der Zuschnittsäge, tust das in einen Karton, machst ein Foto davon und lädst das bei ebay hoch. Dann sagst Du im KS-Fall, es ist nicht deine Schuld wenn der Käufer zu blöd ist, das Puzzle zusammenzusetzen.
      :lach:

      Du hast jetzt im Grunde drei Möglichkeiten

      1.) Du erstattest. Ganz oder teilweise
      2.) Du erstattest mit Rücksendung.
      3.) Du machst gar nichts sondern lässt ebay den Fall entscheiden.

      Entscheidet ebay gegen dich kannst Du dagegen Beschwerde einlegen. Vielleicht kriegt ja eines der Affenkasperchen da das dann nochmal gebacken.

      Falls nicht steht dir der gesamte Rechtsweg offen. Dazu brauchst Du natürlich die ladungsfähige Anschrift deines Käufers. Die bekommst Du von ebay.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
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      Hallo und vielen Dank für eure Unterstützung.

      Jo, den Vorschlag mit dem Sägemehl halte ich mir offen.

      Ich habe jetzt:
      • den Käufer gemeldet inkl. Screenshots
      • mein Video im Fall verlinkt
      • gemerkt, dass er 22,69 € statt „nur“ der gezahlten 15 € fordert
      • meinen eBay-Account gedanklich abgeschrieben
      • 2 andere Sachen, die ich noch eingestellt hatte, gelöscht


      Mal schauen. Wenn tatsächlich Post kommt und ich haften soll, habe ich zuerst das Recht auf Nachbesserung. Die abgefallene Holzscheibe kann ich in 2 Minuten wieder ankleben. Er natürlich auch, aber davon sprechen wir mal nicht.

      In 5 Tagen entscheidet eBay. Ich halte euch auf dem Laufenden.

      Liebe Grüße
      Daniel
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      Daniel 21 schrieb:

      Jo, den Vorschlag mit dem Sägemehl halte ich mir offen.
      Dann Sei ein netter Verkäufer und schick den Käufer doch nochmal 31,5 Kilo Puzzleteile per DHL. :lach:

      Daniel 21 schrieb:

      gemerkt, dass er 22,69 € statt „nur“ der gezahlten 15 € fordert
      Das sind 15 Euro plus 7,69 Rückversand per DHL. Kommt nicht vom Käufer, das legt ebay so fest.

      Daniel 21 schrieb:

      Wenn tatsächlich Post kommt und ich haften soll, habe ich zuerst das Recht auf Nachbesserung.
      Laut BGB ja. Laut BGB haftest Du aber schon nicht mehr für das, was mit dem Teil passiert, wenn Du es dem Versender übergeben hast.Ausserdem hat der Käufer eine Mitwirkungspflicht bei der Regulierung des eventuellen Schadens.

      Daher jetzt mal die einfache Frage: Willst du das schon rein aus Prinzip bis zur allerletzten Konsequenz durchziehen? Ich frag deshalb, weil Du dich dann auch mal gleich noch mit ebay anlegen kannst. Allerdnfs setzt das voraus, dass
      1.) ebay seine Mails nicht geändert hat und
      2.) Du die gesamten Mails aus der Transaktion noch da hast.

      Denn eines wird dir hier vermutlich jeder der Regulars bestätigen. Wenn Du das aus Prinzip und auch gegen ebay durchziehen willst, bist Du hier auf genau die Richtigen gestoßen.

      Daniel 21 schrieb:

      meinen eBay-Account gedanklich abgeschrieben
      Das weniger. Du hast halt einen Mangel im Profil, wenn ebay den Fall zugunsten des Käufers entscheidet. Wie gesagt kannst Du dagegen und gegen die KS-Entscheidung Widerspruch erheben.

      ebay nimmt es übrigens ziemlich sportlich, wenn man sie verklagt. Deshalb ist noch niemand dort rausgeflogen. Allerdings ändern sie nach so was gelegentlich ihre AGB.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
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      Guten Morgen allerseits,

      gute Nachrichten - die Puzzleteile-Lieferung konnte in letzter Sekunde abgesagt werden.

      Innerlich hatte ich mich auf den Rechtsweg gegen eBay vorbereitet.

      eBay hat den Fall geschlossen und mir bestätigt, dass ich keine Zahlung leisten muss und keinen Mangel erhalte.

      Trotzdem haben sie dem Käufer aus eigener Tasche das Geld überweisen. Dazu sage ich mal lieber nichts.

      An dieser Stelle noch einmal herzlichen Dank an @Löschbert Bastelhamster und @Fairhandel. Ich wünsche euch alles erdenklich Gute und auf dass bis auf Weiteres keine Puzzleteile bestellt werden müssen.

      Viele Grüße
      David
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      Glückwunsch.

      Daniel 21 schrieb:

      eBay hat den Fall geschlossen und mir bestätigt, dass ich keine Zahlung leisten muss und keinen Mangel erhalte.
      Ab und zu funktioniert das bei ebay sogar. Haben aber auch wirklich lang genug Tritte in den Hintern bekommen.

      Daniel 21 schrieb:

      Trotzdem haben sie dem Käufer aus eigener Tasche das Geld überweisen. Dazu sage ich mal lieber nichts.
      Doch, dazu sag ich mal was. Das ist die "Kulanzlösung" von ebay im niederen Euro-Bereich. Allgemein kursiert hier ein Betrag von 25 Euro bis zu dem ebay das so regelt.

      Allerdings gibt es da auch ein kleines Manko. Wer zu oft Kulanzzahlungen erhält, der fliegt irgendwann. Es gibt zwar keine offizielle Mängelquote für Käufer, aber ebay wär ja blöd, wenn sie das nciht irgendwo vermerken würden.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.