Käufer behauptet, Ware habe keinen neuwertigen Zustand

    • Käufer behauptet, Ware habe keinen neuwertigen Zustand

      Es geht um die Artikelnummer: 180217480206
      Der Käufer sagt jetzt : 1.Seinermeinung nach kein Neuwertiger Zustand .
      2.Die Konsole würde mal geoffnet , stimmt auch aber wo steht irgentwo dazu was ?

      Kann er irgentwas verlangen ?

      Achja : Hallo Leudz

      und er will evtl. den Käuferschutz von PayPal nehmen obwohl ich das Geld schon abgebucht habe , kann es es nun immernoch ?
    • RE: Kann er was verlangen

      Hallo PsYeagel

      Du hast eine neuwertige Konsole verkauft. Der Käufer besagt, sie sei nicht neuwertig. Wie soll hier jemand beurteilen, was stimmt. Das mußt du schon ganz alleine wissen.

      Woran macht der Verkäufer das fest?

      Im Übrigen: wenn die Konsole tatsächlich mal geöffnet wurde, solltest du dich schämen, sie als neuwertig zu verkaufen. Dann sieh zu, daß du dem Käufer entgegen kommst.

      cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=180217480206
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Kann er was verlangen

      Hi

      Also der Zustand find ich war im Neuzustand.
      Ich denke die Bilder Sprechen auch dafür !

      Zum Öffnen , der Zustand ...
      Es heißt doch vom äußeren ! Außerdem habe ich keine Rucknahme o.ä. angeboten , also heißt es doch er könnte max. mir eine schlechte bewertung geben oder ?
    • RE: Kann er was verlangen

      Zum Öffnen , der Zustand ...
      Es heißt doch vom äußeren !


      Du hast also eine geöffnete Konsole als neuwertig verkauft und fühlst dich auch noch im Recht. Sorry, da habe ich kein Verständnis dafür. Erklärt auch dein Profil. Sorry, da bin ich mal ganz direkt.

      Außerdem habe ich keine Rucknahme o.ä. angeboten


      Och nö, nicht schon wieder ein Verkäufer, der glaubt mit derartigen Sprüchen sich jeglicher Pflichten entledigen zu können. Dieser Disklaimer hat keinerlei rechtliche Relevanz!

      also heißt es doch er könnte max. mir eine schlechte bewertung geben oder ?


      Maximal wird es für dich vor Gericht teuer, wenn er es darauf ankommen läßt.

      und er will evtl. den Käuferschutz von PayPal


      Das wäre ihm anzuraten, wenn du weiterhin uneinsichtig bist.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Kann er was verlangen

      Ob du das Geld abgebucht hast ist Irrelevant. Paypal holt sich das Geld bei dir zurück. Wenn dein Giro-Konto keine ausreichende Deckung aufweist, kriegst du unangenehme Post von deiner Bank.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: Kann er was verlangen

      Original von PsYeagelAlso der Zustand find ich war im Neuzustand.


      Wenn das Teil geöffnet wurde ist es kein Neuzustand mehr. Egal wie es von außen aussieht. Das Öffnen einer Spielkonsole ist schon für einen potentiellen Käufer relevant.

      Da die Konsole damit nicht der Beschreibung entspricht, hat der Käufer das Recht auf Nachbesserung bzw. wenn du dazu nicht in der Lage bist auf Rückabwicklung.

      Das wäre in diesem Fall sogar bei einem korrekten Gewährleistungsausschluss der Fall, da der in solch einem Fall nicht greift.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: Kann er was verlangen

      "Neuwertig" betrifft den Gesamtzustand, nicht nur das Äußere, und Du kannst nicht so naiv sein, dass Du das tatsächlich geglaubt hast. Eine Konsole verliert sofort erheblich an Wert wenn sie geöffnet wurde, mal davon abgesehen, dass sie dann auch sofort eine evt. noch bestehende Garantie verliert.

      Dieser Zustand ist also auf keinen Fall neuwertig !!!!! Dass Du privater Verkäufer bist schützt dich nicht vor Strafe: "Vorspielung falscher Tatsachen" wäre evt. ein Punkt für die strafrechtlicher Seite, zivilrechtlich bist Du dazu verpflichtet, nachzubessern oder zu ersetzen, aber das wurde ja schon erklärt.

      Dein Verhalten ist nicht in Ordnung und ich kann dir nur raten, ganz schnell eine der oben genannten Möglichkeiten zu nutzen. Der Betrag in Höhe von 180 Euro ist nicht unerheblich und dementsprechend kannst Du im Falle einer Nichklärung in den nächsten Tagen mit Post vom Anwalt rechnen. Werde ein besserer Mensch, hier kannst Du den ersten Schritt machen ;)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger