hallo
habe vor zwei wochen einen artikel bei ebay gekauft! ein tag nachdem ich den artikel bezahlt habe (über 300€) habe ich von ebay ein mail bekommen, dass der verkäufer gegen ebay regeln verstoßen hat und verkäufer und artikel gelöscht wurde. mir wude in diesem schreiben geraten die auktion nicht zu bezahlen!
das geld war leider schon vom konto abgebucht. ich habe dann die nachforschungsabteilung meiner banke "beauftragt" nach möglichkeit die überweisung zu stornieren! den verkäufer habe ich natürlich auch angemailt um die angelegenheit zu klären, ohne erfolg.
nach ca 10 tagen wurde das geld wieder auf mein konto gutgebucht, allerding abzüglich von ca 50€ spesen!
jetzt schauts so aus als ob ich auf den spesen "sitzen" bleibe. am verkäufer kann ich mich nicht schadhaft halten (vermute ich) weil das geschäft ja durch meine stornierung nicht zustande gekommen ist! auf ebay käuferschutz habe ich auch keinen anspruch, laut ebay.
ich nachhinen gesehen wäre es besser gewesen wenn ich die zahlung nicht storniert hätte, und mir das geld im nachhinein mit strafanzeige wiedergeholt hätte. oder ich hätte die frist abgewartet und mir das geld über den ebay-käuferschutz "wiedergeholt"
was sagt ihr zu meinem probelm, habe ich eine möglichkeit die 50€ wieder zubekommen?
lg georg g.
habe vor zwei wochen einen artikel bei ebay gekauft! ein tag nachdem ich den artikel bezahlt habe (über 300€) habe ich von ebay ein mail bekommen, dass der verkäufer gegen ebay regeln verstoßen hat und verkäufer und artikel gelöscht wurde. mir wude in diesem schreiben geraten die auktion nicht zu bezahlen!
das geld war leider schon vom konto abgebucht. ich habe dann die nachforschungsabteilung meiner banke "beauftragt" nach möglichkeit die überweisung zu stornieren! den verkäufer habe ich natürlich auch angemailt um die angelegenheit zu klären, ohne erfolg.
nach ca 10 tagen wurde das geld wieder auf mein konto gutgebucht, allerding abzüglich von ca 50€ spesen!
jetzt schauts so aus als ob ich auf den spesen "sitzen" bleibe. am verkäufer kann ich mich nicht schadhaft halten (vermute ich) weil das geschäft ja durch meine stornierung nicht zustande gekommen ist! auf ebay käuferschutz habe ich auch keinen anspruch, laut ebay.
ich nachhinen gesehen wäre es besser gewesen wenn ich die zahlung nicht storniert hätte, und mir das geld im nachhinein mit strafanzeige wiedergeholt hätte. oder ich hätte die frist abgewartet und mir das geld über den ebay-käuferschutz "wiedergeholt"
was sagt ihr zu meinem probelm, habe ich eine möglichkeit die 50€ wieder zubekommen?
lg georg g.