Gekaufter Artikel von Ebay gelöscht!

    • Gekaufter Artikel von Ebay gelöscht!

      hallo

      habe vor zwei wochen einen artikel bei ebay gekauft! ein tag nachdem ich den artikel bezahlt habe (über 300€) habe ich von ebay ein mail bekommen, dass der verkäufer gegen ebay regeln verstoßen hat und verkäufer und artikel gelöscht wurde. mir wude in diesem schreiben geraten die auktion nicht zu bezahlen!
      das geld war leider schon vom konto abgebucht. ich habe dann die nachforschungsabteilung meiner banke "beauftragt" nach möglichkeit die überweisung zu stornieren! den verkäufer habe ich natürlich auch angemailt um die angelegenheit zu klären, ohne erfolg.
      nach ca 10 tagen wurde das geld wieder auf mein konto gutgebucht, allerding abzüglich von ca 50€ spesen!

      jetzt schauts so aus als ob ich auf den spesen "sitzen" bleibe. am verkäufer kann ich mich nicht schadhaft halten (vermute ich) weil das geschäft ja durch meine stornierung nicht zustande gekommen ist! auf ebay käuferschutz habe ich auch keinen anspruch, laut ebay.

      ich nachhinen gesehen wäre es besser gewesen wenn ich die zahlung nicht storniert hätte, und mir das geld im nachhinein mit strafanzeige wiedergeholt hätte. oder ich hätte die frist abgewartet und mir das geld über den ebay-käuferschutz "wiedergeholt"

      was sagt ihr zu meinem probelm, habe ich eine möglichkeit die 50€ wieder zubekommen?

      lg georg g.
    • RE: Gekaufter Artikel von Ebay gelöscht!

      Von wem sind denn die 50€ einbehalten worden?

      und mir das geld im nachhinein mit strafanzeige wiedergeholt hätte.


      Mit einer Strafanzeige bekommst du dein Geld nicht wieder. Im übrigen frage ich mich, wen du weswegen anzeigen wolltest? Ein strafrechtlich relevantes Verhalten ist hier bisher nicht zu erkennen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Gekaufter Artikel von Ebay gelöscht!

      Der ebay-Käuferschutz ist doch weggefallen - dafür höherer PayPal-Schutz (oder kommt das erst noch?).

      Spesen (50 EUR) - Auftraggeber zahlt, Bank berechnet für die Rückbuchung.
      50 EUR eingebüßt sind immerhin noch besser als 300 EUR eingebüßt.
    • RE: Gekaufter Artikel von Ebay gelöscht!

      Original von biguhu
      Von wem sind denn die 50€ einbehalten worden?

      von der bank!
      Original von biguhuIm übrigen frage ich mich, wen du weswegen anzeigen wolltest? Ein strafrechtlich relevantes Verhalten ist hier bisher nicht zu erkennen.

      ja eben! daher habe ich geschrieben hätte ich die zahlung nicht storniert hätte ich....

      angenommen ich hätte die zahlung nicht storniert und hätte abgewartet bis kein artikel gekommen wäre, dann hätte ich im zivilerechtverfahren mein geld zurückfordern können, oder ich hätte geld vom ebay käuferschutz bekommen?? oder bekommt man vom käuferschutz nur was wenn man mit Paypal zahlt?
      auf jeden fall ist es so das ebay erst einen tag nach beendigung der auktion die regelwidrigkeit des verkäufers erkannt hat, und den verkäufer gesperrt hat. grund der sperrung wurde mit aus datenschutzgründen nicht mitgeteilt. kann doch nicht sein, dass der schwrze peter zur gänze bei mir bleibt. habe ich eine chance das ich von ebay was bekomme?

      lg georg g.
    • RE: Gekaufter Artikel von Ebay gelöscht!

      Ob die 50€ Gebühren von der Bank so korrekt abgerechnet sind, das kann ich dir nicht sagen. In dem bereich bin ich zu schlecht informiert. Es ist überhaupt erstaunlich, daß das Geld noch zurückgeholt wurde. Grundsätzlich sind Überweisungen nicht rückholbar. Allerdings habe ich mal gelesen, daß es möglich ist, solange das Geld noch nicht auf dem Empfängerkonto gutgeschrieben wurde. Ein solcher Fall muß dies hier gewesen sein.

      angenommen ich hätte die zahlung nicht storniert und hätte abgewartet bis kein artikel gekommen wäre, dann hätte ich im zivilerechtverfahren mein geld zurückfordern können, oder ich hätte geld vom eBay käuferschutz bekommen??


      Zivilverfahren ja. Ob der Käuferschutz bei gelöschten Artikeln greifen würde, zweifel ich an, zumal es eh eine freiwillige Leistung ist.

      oder bekommt man vom käuferschutz nur was wenn man mit PayPal zahlt?


      Das kommt noch hinzu. Seit einigen Wochen ist PayPal-Zahlung für den Käuferschutz notwendig.

      habe ich eine chance das ich von eBay was bekomme?


      Ehrlich gesagt nein. Das Problem ist nämlich auch, daß die meisten Artikel, die bei ebay wegen Unzulässigkeit gelöscht werden, aus rechtlicher Sicht unbedenklich sind. Dementsprechend ist dennoch ein Kaufvertrag entstanden. Und das dürfte wahrscheinlich auch in deinem Fall so sein. Du hast mit deinem Verkäufer weiterhin einen rechtsgültigen Kaufvertrag, den beide Seiten erfüllen müssen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Gekaufter Artikel von Ebay gelöscht!

      Original von biguhuEhrlich gesagt nein. Das Problem ist nämlich auch, daß die meisten Artikel, die bei ebay wegen Unzulässigkeit gelöscht werden, aus rechtlicher Sicht unbedenklich sind. Dementsprechend ist dennoch ein Kaufvertrag entstanden. Und das dürfte wahrscheinlich auch in deinem Fall so sein. Du hast mit deinem Verkäufer weiterhin einen rechtsgültigen Kaufvertrag, den beide Seiten erfüllen müssen.


      schaut so aus als ob ich die 50€ als lehrgeld abschreiben muss!

      zu deinem hinweis mit dem bestehendne kaufvertrag!

      ich hatte mailkontakt zu dem verkäufer, er hatte mir seine kontodaten geschicke, und ein danke als ich ihm mitgeteilt habe, dass das geld überwiesen ist.
      als ich ihn auf die löschung der auktion angesprochen habe, habe ich keine antwort mehr bekommen....
      eine telefonnummer des verkäufers konnte ich leider nicht ausfindig machen.
      dumm gelaufen!
      ich bedanke mich für deine "hilfe"

      lg georg g.
    • RE: Gekaufter Artikel von Ebay gelöscht!

      Original von EineFrage
      ich bedanke mich für deine "hilfe"


      Naja, manchmal ist eine praktische HILFE nicht möglich, lediglich Aufklärung. Nicht jeden Fehler kann man wieder gradebiegen. Von daher sind die 50 EUR wohl wirklich als Lehrgeld zu betrachten. Schnellschüsse können auch mal nach hinten los gehen.

      Inwieweit der Verkäufer wirklich schlechte Beweggründe hatte, ist schwer einzuschätzen, da er jedoch auf deine Nachfragen zum gelöschten Ertikel nicht reagiert hat, scheint nicht alles sauber gelaufen zu sein.

      Eine Garantie, dass du in einem zivilrechtlichen Verfahren dein Geld wiederbekommen hättest, besteht auch nicht. Daher kannst du Froh sein, dass du von den 300 zumindest 250 wieder hast.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • RE: Gekaufter Artikel von Ebay gelöscht!

      Stimme Vorrednern zu. Ob es was gebracht hätte, die Zahlung nicht zurückzuholen weiß man nicht und wird es auch nicht erfahren. Da helfen Spekulationen nicht weiter. Hättest Du es nicht zurückgeholt wäre das Geld entweder ganz verloren oder Du hättest den Artikel erhalten. Somit war deine Aktion evt. die sicherere. Die 50,00 Euro bekommst Du nicht wieder, da Du dieses Rückholverfahren angestrebt hast. Welche Bank nimmt eigentlich so hohe Gebühren ?

      Ich habe gleiches schon einmal erlebt. Artikel gekauft, sofort bezahlt (wei ein guter Ebayer das so macht) und dann war der Verkäufer weg durch Ausschluss von Ebay....Gott sei Dank ging alles gut und er VK hat mit die Ware trotzdem geschickt. Musste ihm allerdings noch meine Daten schicken, da er da auch nicht mehr dran kam durch den Ausschluss....Aber dann gings. Leider können viele auch nichts für den Ausschluss, aber eben nicht alle. Die Hintergründe sind für Nichteingeweihte eben nicht einzusehen. Deshalb ist deine Situation nicht einzuschätzen.

      Wie dem auch sei: 50 Euro weg ! Aber 250 Euro zurück....Bleibt nur zu hoffen, dass der VK nicht Ansprüche aus Vertrag geltend macht ;(

      Denn dieser besteht meines Erachtens nach wie vor.

      Grüße aus Köln
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger