Hallo,
mal so nebenbei, vielleicht könnt ihr da ja was besseres zu sagen. (Letztes mal wurde mir ja sehr geholfen
)
HAbe schon überall geschaut und jedes Urteil von Gerichten besagt was anderes. THEMA: Privat oder gewerblich.....?????
Kam gestern irgendwie aus Zufall auf ein solches Thema wo jemand ohne schlimme Absichten einfach nur ein paar Sachen privat verkauft hat (über mehrere Monate, mal mehr mal weniger) -> aus Spaß am versteigern und "zu schade zum wegwerfen"...
Ja dann bekam die besagte person plötzlich ein schreiben vom RA mit Strafe und bla bla und das sie eine gewerbliche Verkäuferin sei....????????
2 Stunden Recherche im www und ich bin immer noch nicht wrikich weiter, denn ich habe nicht wirklich Lust drauf, dass mir irgendwie auch so ein schreiben im Briefkasten hängen bleibt. Ich verkaufe auch immer wieder Sachen, die mir beim Aufräumen in die Hände fallen und zur Zeit löse ich einen Teil meiner CD-Sammlung auf. Alles ist gebraucht, nichts neu. Gelte ich da den plötzlich schon als Gewerblicher, nur weil ich im Monat mehr als 7 Sachen verkaufe? (Irgendwie soll da so ne "Grenze liegen")
Das ist doch nicht in Ordnung. Bin seit ca. 1 1/2 Jahren bei ebay und habe ca. 140 Bewertungen von Käufern (die meisten Bewertungen der letzten Zeit). Artikelbeschreibung bestimmt nicht "fachmännisch"
und Powerseller (
) bin ich auch nicht, habe auch keinen Shop. Einfach nur ein kleiner armer Ebayer 
Muss ich mir den, trotz einiger Verkäufe jetzt Gedanken machen, einen netten Brief dieser WBZ?? oder eines RA zu bekommen? Auch wenn alles aus Privateigentum besteht?
mal so nebenbei, vielleicht könnt ihr da ja was besseres zu sagen. (Letztes mal wurde mir ja sehr geholfen

HAbe schon überall geschaut und jedes Urteil von Gerichten besagt was anderes. THEMA: Privat oder gewerblich.....?????

Kam gestern irgendwie aus Zufall auf ein solches Thema wo jemand ohne schlimme Absichten einfach nur ein paar Sachen privat verkauft hat (über mehrere Monate, mal mehr mal weniger) -> aus Spaß am versteigern und "zu schade zum wegwerfen"...
Ja dann bekam die besagte person plötzlich ein schreiben vom RA mit Strafe und bla bla und das sie eine gewerbliche Verkäuferin sei....????????
2 Stunden Recherche im www und ich bin immer noch nicht wrikich weiter, denn ich habe nicht wirklich Lust drauf, dass mir irgendwie auch so ein schreiben im Briefkasten hängen bleibt. Ich verkaufe auch immer wieder Sachen, die mir beim Aufräumen in die Hände fallen und zur Zeit löse ich einen Teil meiner CD-Sammlung auf. Alles ist gebraucht, nichts neu. Gelte ich da den plötzlich schon als Gewerblicher, nur weil ich im Monat mehr als 7 Sachen verkaufe? (Irgendwie soll da so ne "Grenze liegen")
Das ist doch nicht in Ordnung. Bin seit ca. 1 1/2 Jahren bei ebay und habe ca. 140 Bewertungen von Käufern (die meisten Bewertungen der letzten Zeit). Artikelbeschreibung bestimmt nicht "fachmännisch"



Muss ich mir den, trotz einiger Verkäufe jetzt Gedanken machen, einen netten Brief dieser WBZ?? oder eines RA zu bekommen? Auch wenn alles aus Privateigentum besteht?


Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von chris278 ()