Abmahnung wegen einer fehlenden EAR Registrierung

    • Abmahnung wegen einer fehlenden EAR Registrierung

      Hallo zusammen,

      ich importiere seit einiger Zeit Handys und Speicherkarten aus China und verkaufe diese über eBay.
      Nun habe ich unangenehmerweise eine Abmahnung wegen einer fehlenden EAR Registrierung bekommen. Da ich leider davon nichts wusste, weiß ich nun nicht, wie ich vorzugehen habe, um diese Registrierung richtig durchzuführen. Auf der Homepage der EAR Stiftung hatte ich mich bereits registriert. Aber dies war anscheinen d nicht ausreichend.
      Kennt sich einer von euch damit aus?
      Vielen Dank und viel Grüße
      Mr.-Kielbassa
    • Ja genau, aber irgendwie kommt mir das ziemlich komisch vor.

      Ich habe mich dort auch registriert und eine: BenutzerID, InterismsID und ein Passwort bekommen, aber das reichte nicht aus, ich muss irgendwie die Geräte einzeln registrieren.
      Die Seite läd aber öfter nicht richtig. Das beste ist auch, dass die EAR bis heute nicht auf meine eMail vom 09.03.2008 geantwortet hat und auch telefonisch nicht erreichbar ist.

      Gibt es da irgend einen anderen Weg oder wie kann ich mich da durchschlagen?


      Vielen Dank und ein frohes Osterfest

      Mr.-Kielbassa
    • Wenn du noch zwei Tage Zeit hast, kuck ich mal im Büro nach. Hab da dienstlich mit zu tun. Vielleicht hab ich ja ne Telefonnummer von nem Ansprechpartner.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Die Seite läd aber öfter nicht richtig. Das beste ist auch, dass die EAR bis heute nicht auf meine eMail vom 09.03.2008 geantwortet hat und auch telefonisch nicht erreichbar ist.

      Gibt es da irgend einen anderen Weg oder wie kann ich mich da durchschlagen?


      Aha und einen Brief schreiben geht heutzutage natürlich nicht mehr. :rolleyes:
      "Die Sicherheit eines Zahlungsdienstes im Internet, der lediglich mit einem Paßwort geschützt ist, ist grundsätzlich anzuzweifeln."
      (Bundesamt für Informationssicherheit)
      Alles von mir geschriebene ist im Sinne des Grundgesetz Art. 5 (1) verfasst, es ist meine persönliche Meinung.
      suche einen Vorverbraucherschutzbeschützer
    • Soweit ich weiß, setzen die ausschließlich auf Online-Anmeldung. Bei mir im Büro hatte ich auch mit einigen Firmen zu tun, die da gehörige Startschwierigkeiten hatten.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.