Verkäufer verschweigt Beschädigung in Artikelbeschreibung

    • Verkäufer verschweigt Beschädigung in Artikelbeschreibung



      Hallo liebes Auktionshilfe.info Forum,

      ich habe Anfang März eine defekte XBox360 Konsole ersteigert (Ebay-Link siehe oben). Der Fehler den der Verkäufer in der Beschreibung nennt ist sehr weit verbreitet unter dem Gerät - Kurzum: Durch einen Herstellungsfehler und gleichzeitiger, hoher Betriebstemperatur kommt es zu fehlenden Kontakten unter den Lötstellen. Dieser Fehler wird unter der den Konsolen-Usern "Red Ring of Death" genannt (Drei rote Lichter an der Front der Konsole erscheinen).
      Mit dem nötigen Wissen ist es allerdings sehr einfach möglich (handwerkliches Geschick vorausgesetzt), diesen wieder zu beheben, wie ich es in sehr vielen Fällen schon erfolgreich durchgeführt habe.

      Nun ist der Artikel heute bei mir angekommen und nach dem Öffnen des Gehäusedeckels wurde mir schnell klar das hier sehr laienhaft versucht wurde das Problem zu lösen. Ein Kühlkörper wurde mit stärkeren Schrauben fixiert um den Anpressdruck auf den Grafik-Chipsatz zu erhöhen, was aber durchaus üblich ist (sogen. X-Clamp Mod).

      Nach dem Entfernen dieses Kühlers wurde mir der eigentliche Grund des Defekts klar: Der Verkäufer hat den Grafikchip zerstört (siehe Bild, Klick für Vergrößerung)

      [Blockierte Grafik: http://img523.imageshack.us/img523/1962/xboxgrafikchipga5.th.jpg]

      Die graue Wärmeleitpaste sollte nur auf dem eigentlichen Chip aufgetragen werden, da diese evtl. elektrisch leitend ist und wie in diesem Fall die umliegenden Bauteile durch Kurzschlüsse zerstören kann - wie im oberen Teil des Bildes, wodurch sich die Paste verbrannt, bräunlich verfärbt hat. Man beachte außerdem: Kratzspuren eines Werkzeugs unten rechts und ebenfalls unten, ein abgebrochenes Bauteil.

      Ich bin natürlich mächtig böse das mir der Verkäufer dies verschwiegen hat. Außerdem weisst er auch noch frech auf verschiedene Seiten in der Artikelbeschreibung hin, die diesen Defekt ganz einfach gegen Gebühr reparieren. Wie soll ich in diesem Fall vorgehen, oder habe ich überhaupt eine Aussicht auf Erfolg?

      EDIT: Artikel-Link berichtigt

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    • RE: Verkäufer verschweigt Beschädigung in Artikelbeschreibung

      Eigentlich liegt der Fall ganz einfach. Da die Gewährleistung ausgeschlossen wurde, haftet der Verkäufer nicht für versteckte Mängel. Da dieser Mangel nur mittels Aufschrauben und einer gewissen Kenntnis der Technik zu erkennen ist, dürfte es sich hier zweifelsfrei um einen versteckten Mangel handeln.

      Daher wärst du nun in der Beweispflicht, daß der Verkäufer den Fehler kannte oder kennen mußte. Nur dann dürftest du Anspruch auf Nacherfüllung oder eine Rückabwicklung haben.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Was aber wohl den finanziellen Aufwand im Gegensatz zum Kaufpreis nicht rechtfertigen würde...

      Ich werde dem Verkäufer mal in einer Email darauf hinweisen, vielleicht zeigt er sich einsichtig - wenn nicht dann nicht.

      Welche Bewertung wäre in diesem Fall gerechtfertigt, keine oder positiv mit Hinweis auf den Mangel?
    • Welche Bewertung wäre in diesem Fall gerechtfertigt, keine oder positiv mit Hinweis auf den Mangel?


      Das kann ich als Außenstehender gar nicht so pauschal beantworten. Hängt davon ab, wie sehr du davon überzeugt bist, daß er den Defekt absichtlich verschwiegen hat. Bist du dir relativ sicher, dann ist zumindest eine neutrale Bewertung angebracht. Ich lasse auch die ganze Kommunikation in so eine Bewertung einfließen. Ich habe auch schon mal positiv bewertet, wenn sich Leute für ihre Fehler entschuldigt haben.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hallo biguhu,

      erstmal danke für deine bisherigen Antworten. Zum verursachten Defekt bin ich mir sehr sicher, da von der Konsolen-Community beschriebene, gängige Reperaturversuche durchgeführt wurden, außerdem wurden vom Hersteller verbaute Schrauben durch stärkere ersetzt, usw. Für mich lässt sich dies eindeutig erkennen.

      Ich bin auch immer sehr kulant in Ebay-Angelegenheiten, für eine negative Bewertung müsste mir ein Verkäufer schon Ziegelsteine statt der bestellten Artikel zuschicken ;)

      Werde mal die Antwort des Verkäufers abwarten. Nochmals Vielen Dank für deine Meinung und Beurteilung des Sachverhalts.
    • Hallo,
      habe diese Stellungnahme, praktisch mit Geständnis, zurückbekommen, wie sieht der Sachverhalt jetzt aus?



      Von: Verkäufer [mailto: ...]
      Gesendet: Dienstag, 25. März 2008 20:22
      An: Käufer
      Betreff: Re: Xbox360 Konsole

      Hallo Herr ...,

      Es tut mir leid das das Ganze für sie so schlecht gelaufen ist (wirklich), aber dazu kann ich ihnen leider nur folgendes sagen: Da sie auf dem Gebiet sehr versiert scheinen wissen sie so gut wie Ich dass das nunmal das Risiko ist, im speziellen wenn man sich bei ebay eine gebrauchte, defekte Spielkonsole kauft. Wenn ich mehr Geld hätte würde ich ihnen auch was zurückerstatten, aber als armer Schüler der von Beruf Sohn ist, und nicht an karmische Gerechtigkeit glaubt, hab ich dazu nicht die Mittel. Freilich hätte ich nach Adam Riese 88€, aber die sind schon lange investiert. Tut mir echt Leid dass es jemanden wie sie getroffen hat, und ich bin beeindruckt über die Vernunft und Toleranz die sie da an den Tagen legen. Desweiteren kann ich noch sagen, dass es das Mittel der Nachfrage gibt. Ein anderer Interessent hat mich nach dem genauen Zustand gefragt, unangenehme Fragen gestellt wenn man so will, und hat dann auch Details mittgeteilt bekommen und nicht mitgeboten.

      Tut mir sehr leid,

      mfg

      ...
      ----- Original Message -----
      From:
      To:
      Sent: Tuesday, March 25, 2008 3:58 PM
      Subject: Xbox360 Konsole

      Sehr geehrter Herr ...,

      heute ist der gekaufte Artikel, gut verpackt, bei mir angekommen. Da ich technisch sehr versiert bin und schon einige Xbox360-Konsolen vom Red Ring of Death „befreit“ habe, hatte ich dies auch bei der von Ihnen gekauften vor.

      Leider fiel mir sofort nach dem Einschalten auf, dass der Lüfter sich nicht bewegte – ein eher schlechtes Zeichen, für einen irreparablen Hardware-Defekt nämlich. Nach dem Öffnen der Konsole stellte ich fest, das bereits versucht worden war den ROD zu beheben (X-Clamp Mod, Rubber-Fix). Nach dem Entfernen des Kühlers vom Grafikchipsatz wurde aus meiner Vermutung Gewissheit (siehe Bild im Anhang).
      Zu meiner Betroffenheit wurde die Wärmeleitpaste all zu großzügig über den Grafikchip verteilt, wodurch umliegende Bauteile durch die nicht zu unterschätzende elektrische Leitfähigkeit der Paste abgeraucht sind. Sehr schön durch die bräunliche Verfärbung der Paste in diesem Bereich zu sehen. Desweiteren wird ein Bauteil neben dem eigentlichen Grafikchip nur noch von einem Kontakt, statt der eigentlich acht dafür vorgesehen, gehalten. Ein Abrutschen mit dem Werkzeug kann aus einer 300€ Konsole schnell einen extravaganten Briefbeschwerer machen ;)

      Ich finde es sehr schade, dass Sie dies in Ihrer Artikelbeschreibung nicht erwähnt haben, dabei auch noch auf Reparaturdienste verwiesen haben. Auf eine Rückerstattung des Kaufpreises kann ich allerdings nicht hoffen, da Sie richtigerweise Gewährleistung und Rücknahme ausgeschlossen haben, dabei auch bei versteckten Mängeln wie diesem.

      Dennoch würde ich mich über eine Antwort Ihrerseits diesbezüglich sehr freuen, und hoffe dabei auf Ihre Kulanz um eine kleine Preisminderung. Eine negative Bewertung zur Transaktion werde ich, unabhängig von Ihrer Antwort, nicht abgeben.


      Freundliche Grüße

      ...


      PS: Ein einfaches Austauschen der weichen Gummizuschnitte auf den RAM-Bausteinen durch härtere (etwa Radiergummi) hätte das Problem wohl zu 99% gelöst. Der gewünschte Anpressdruck auf die Bausteine war einfach zu gering bis nicht vorhanden um Wirkung zu zeigen…
    • Zitat Auktionstext:

      "Ich Verkaufe meine Xbox360. Sie hat leider zur Zeit den sogenannten Ring of Death Fehler, und ist daher sozusagen ausser Gefecht gesetzt. Dieser Fehler kann von verschiedenen Dienstleistern behoben werden da er sehr häufig und daher schon hinlänglich bekannt ist (59,99). Ich habe sie noch nicht reparieren lassen da ich sie ohnehin verkaufen wollte..."

      Im Auktionstext schreibt er, dass ein eindeutiger Fehler vorliegt und er den nicht reparieren lassen hat. Aber offensichtlich hat er es selbst versucht. Damit weicht die Box doch von der Artikelbeschreibung ab.

      Insofern greift da wohl der Gewährleistungsausschluß nicht.

      Wenn er sagt, dass der Fehler nicht repariert wurde und dann doch selbst dran rumgepfuscht hat, ist dass meiner Meinung nach ein arglistiges Verschweigen von Tatsachen.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • So sieht es meiner Meinung nach auch aus. Er hat mir einfach verschwiegen, dass er die Konsole selbst irreparabel zerstört hat und gibt dies im nachhinein auch (indirekt) zu. Eine Reparatur ist nur Seitens des Herstellers durch einen Austausch der Hauptplatine möglich.

      Nach meiner Schilderung des Problems hier hatte ich die Sache schon als Lehrgeld abgehakt, aber die Antwort des Verkäufers in der Email finde ich absolut uneinsichtig, trotz entschuldigender Worte. So einfach will ich ihn da jetzt nicht mehr davonkommen lassen.
    • So wie der das schreibt, klingt das nach "Hast zwar recht, aber ätsch, Pech gehabt"
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Heute habe ich den Rücktritt vom Kaufvertrag gefordert und daraufhin eine Antwort vom Verkäufer erhalten:

      Hallo,


      In der Artikelbezeichnunng ist sehr wohl verzeichnet dass die Konsole defekt ist. Der Ausdruck "Ring of Death" ist eine allgemein bekannte Terminologie, die ihnen ja anscheinend auch bekannt ist, und impliziert diesen Defekt (Wie Er genau aussieht kann ich ohnehin aufgrund unzureichender Sachkenntnisse nicht feststellen. Ich bin selbst auf den Ausdruck "Ring of Death" nur durch das Internet gestossen, andernfalls hätte ich einfach nur "Defekt und 3 Lichter leuchten auf" in die Artikelbezeichnug geschrieben, was auch die Information war die ich den anderen Interessenten zukommen habe lassen). Ich kann die Mängel nur insoweit vollständig angeben, wie ich über sie in Kenntnis bin. Mir ist der Defekt nunmal nur als "Ring of Death" bekannt.
      Des weiteren wurde nicht versucht die Konsole zu reparieren. Falls die Konsole auf irgend eine Art und Weise modifiziert wurde, ob der Grafikchip oder sonst Etwas, ist mir das nicht bekannt.(Vieleicht hat sie ein Freund ohne mein Wissen geöffnet während er Sie hatte, anders kann ich mir die Veränderungen die sie da beschreiben nicht erklären). Insofern kann man sicher nicht von Arglist sprechen. Dass der Fehler als reparabl angegeben wurde hat den einfachen Grund dass er meines Wissens reparabl war. Ich kann dies natürlich nicht garantieren, dazu Fehlen mir die Sachkenntnisse(Daher verweise ich in der Artikelbeschreibung ja auch auf professionelle Reparaturbetriebe. Die Verantwortung für deren Angaben und Befähigung zur Reparatur kann ich natürlich nicht tragen).
      Aus den genannten Gründen entspricht es weder den Tatsachen, dass der Artikel von der Beschreibung abweicht, noch, dass mit Arglist Mängel verschwiegen wurden. Daher bin ich nicht mit Ihren Forderungen einverstanden. Ja, ich bin volljährig.



      mfg


      ...
      ----- Original Message -----
      From: ...
      To: '...'
      Sent: Wednesday, March 26, 2008 12:43 PM
      Subject: AW: Xbox360 Konsole


      Sehr geehrter Herr ...,





      ihre Stellungnahme habe ich zur Kenntnis genommen. Ich bin enttäuscht über ihre Einstellung und Uneinsichtigkeit. Weder Ihre Entschuldigungen noch Ihre derzeitige finanzielle Mittellosigkeit als Schüler sprechen Sie von der Verantwortung über dieses Angebot frei. Außerdem hat dies nichts mit Risiko beim Kauf von defekten Artikeln zu tun, auch bei defekten Artikeln muss die Artikelbeschreibung der Wahrheit entsprechen und vor allem alle Mängel vollständig enthalten. In ihrem Angebot taucht das Wort defekt ja nicht einmal auf. Da ich in meinen Gutwollen keine zufriedenstellende Lösung erreichen konnte, bleibt mir nur diese Möglichkeit. Hiermit möchte ich Ihr Angebot anfechten:



      Ihre Artikelbeschreibung ist nach § 444 BGB falsch, die gelieferte Xbox360 Konsole weicht erheblich von der Artikelbeschreibung ab. Es wurden wissentlich erhebliche Mängel in der Artikelbeschreibung verschwiegen.







      Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.



      Quelle: dejure.org/gesetze/BGB/444.html



      Siehe auch:



      …Eine Beschränkung der Sachmängelhaftung gilt aber nur für Mängel, die der Verkäufer nicht kennt - wenn er etwas verschweigt arglistig verschweigt, muß er trotzdem haften (§ 444 BGB). Beispiel: es wird eine "ungetestete" Grafikkarte angeboten, für die der Verkäufer die Haftung ausschließt. Ist diese Karte nun in zwei Teile gebrochen worden, was der Anbieter auch erkannt hat, ohne dies jedoch in der Artikelbeschreibung aufgeführt zu haben, so muß er trotz Ausschluß haften…



      Quelle: auktionen-faq.de/rechtliches/ Punkt 4.1.3.2







      Sie haben mir wissentlich verschwiegen, eine Reparatur am Gerät durchgeführt zu haben. Zu erkennen ist dies an der Montage von Gummistücken an den Speicherbausteinen und Modifizierung der Grafikkühlkörper-Halterung. Der Versuch das Hardware-Problem zu beheben, führte zur Zerstörung des Grafikchips. Auch wird der Fehler als reparabel genannt, siehe „…Dieser Fehler kann von verschiedenen Dienstleistern behoben werden da er sehr häufig und daher schon hinlänglich bekannt ist…“, was in diesem Fall nicht der Wahrheit entspricht.



      Der von mir gekaufte Artikel wird bei Ebay als abweichend gemeldet. Die Konsole schicke ich, nach Rücksprache mit Ihnen, im versichertem Paket zurück. Daraufhin erwarte ich die Rückzahlung des Kaufpreises inkl. Versand von 91,00€ und die Kosten für den Rückversand in Höhe von 7,90€ (versichertes DHL Postpaket) = 98,90€ Gesamtbetrag. Der Betrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Konsole auf mein Konto zu überweisen. Sollten Sie mit meinen Forderungen nicht einverstanden sein, bitte ich Sie mir dies umgehend mitzuteilen.



      Da Sie noch Schüler sind und aufgrund ihres ungewöhnlichen Email-Benutzernamens „Tim Buktu“, möchte ich außerdem gerne wissen ob Sie bereits volljährig/voll geschäftsfähig sind. Sollte dies nicht der Fall sein, werde ich das Gespräch mit Ihren Erziehungsberechtigten fortführen, gerne auch telefonisch.





      Freundliche Grüße



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