Wo ist der Fehler, einem zu empfehlen, zu schaúen was bei den andern passiert. Er kann doch abwarten und dann dementsprechend reagieren.
Natürlich, dagegen habe ich doch auch nichts gesagt. Vielleicht fehlen uns ja wichtige Details der Geschähnisse und der Verkäufer hat nicht korrekt angefochten.
Ließ doch bitte nochmal meine Postings. Ich habe dir vor allem widersprochen, als du dem Käufer geraten hast, sein Recht durchzusetzen. Aber ein solches besitzt er nach der hier geschilderten Sachlage gar nicht.
Für mich ist die Lage zumindest nicht eindeutig, nur weil Du eine § nennst.
Dann solltest du dich in wenig mit Kaufrecht befassen und dir die von mir genannten §§ dazu genauer durchlesen. Es handelt sich hier um eine recht simple Sachlage, die ich nun nicht zum ersten mal diskutiere. Du kannst doch nicht meine Angaben anzweifeln, ohne meine Argumente genauer zu überprüfen.
Dann bräuchten wir keine Anwälte mehr !!!
Das ist ein nichtssagendes Totschlagargument. Es gibt auch rechtliche Sachverhalte, die man als ein geschulter Laie ohne Anwalt beurteilen kann.
Natürlich könnte es sein, daß die beiden anderen Käufer mit ihren Forderungen durchkommen, aber wir wissen auch gar nicht was der Verkäufer denen gegenüber erklärt hat. Und das ist ein ganz entscheidendes Faktum.
So ich gehe jetzt ins Bett, vielleicht nutzt du die Zeit dich mit dem Begriff Erklärungsirrtum und den dazugehörigen §§ des BGB ein wenig auseinanderzusetzen. Dann hätten wir wenigstens eine gemeinsame Basis zum Diskutieren.
„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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