Verkäufer hat Ware trotz Bezahlung ein zweites Mal verkauft

    • Verkäufer hat Ware trotz Bezahlung ein zweites Mal verkauft

      Hallo,

      ich habe letztes Jahr einen Artikel bei ebay ersteigert. Der Verkäufer hat 6 Wochen lang die Ware nicht versandt. Daraufhin war es mir dann zu doof und ich habe versucht ebay zu kontaktieren. Nun ja, hab jetzt ne neue Meinung zu ebay, denen sind die Geprellten egal! Nun zu meiner Frage. Wie kann ich ebay darüber informieren, dass der Verkäufer von mir Geld bekommen, mich schlecht bewertet und nun den Artikel neu verkauft hat? Würde mich freuen wenn solche Leute bei ebay ausgeschlossen würden. Der freundliche Ebayer hat übrigens 4-5 mal das selbe gemacht. Jedenfalls hat er wie bei mir als Antwort geschrieben:"Nicht bezahlen und dann noch schlecht bewerten!".

      Schon im Vorraus DANKE

      Gruß TomTom23
    • Wie kann ich eBay darüber informieren, dass der Verkäufer von mir Geld bekommen, mich schlecht bewertet und nun den Artikel neu verkauft hat?


      Du hättest zum damaligen Zeitpunkt eine Unstimmigkeit bei ebay melden sollen. Das macht er dann nicht zu häufig. Bei sich häufenden Beschwerden reagiert ebay in der Regel schon, wenngleich nicht gerade schnell.

      Jetzt, da alle Fristen verstrichen sind, kannst du dir den Kontakt sparen. Der einzig sinnvolle Weg ist stets über die vorgegebenen Formulare.

      Wenn du aber betrogen worden bist, verstehe ich nicht, warum du nicht zivil- oder strafrechtlich dagegen vorgegangen bist.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Hi,

      ich habe die Sache damals bei ebay gemeldet. Ohne dass eine direkte Antwort kam. Es gäbe eine Unstimmigkeit und diese Mail wurde ebenfalls an den Verkäufer gesendet. Das war´s! Das Spiel ging dann weiter: "Nimm die schlechte Bewertung zurück und dann schicke ich die Ware!". Es ging dabei um 30 Euro und die waren die damalige Aufregung schon nicht wert! Solche Leute schaffen es echt, das es einem hoch kommt! Deshalb habe ich damals nicht weiter etwas unternommen, der Wert betrug auch "nur" 30 Euro und ich besitze keine Rechtschutz. Kann ich denn ebay melden, dass er den Artikel 2 mal verkauft hat? Die Überweisung könnt ich ja beweisen.

      Gruß
    • Direkte Kommunikation darfst du bei ebay nicht erwarten und wenn etwas kommt, sind es häufig unpaßende Textbausteine.

      Du hättest aus deiner Unstimmigkeit damals einen Käuferschutzantrag anschließen sollen. Wenn du sagst, er hätte das häufiger gemacht, dann wäre er längst weg vom Fenster, wenn alle Geprellten so vorgegangen wären.

      Jetzt kannst du dir es sparen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Das nächste mal mit der negativen Bewertung nicht zu schnell sein. Das ist manchmal zusätzlich kontraproduktiv.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Original von tomtom23
      ich habe die Sache damals bei ebay gemeldet. Ohne dass eine direkte Antwort kam. Es gäbe eine Unstimmigkeit und diese Mail wurde ebenfalls an den Verkäufer gesendet. Das war´s! Das Spiel ging dann weiter: "Nimm die schlechte Bewertung zurück und dann schicke ich die Ware!".


      In dem Moment, wo du die schlechte Bewertung abgegeben hast, hat der Verkäufer die Sache wahrscheinlich als erledigt betrachtet. Hast du schon die Rückzahlung des Geldes bei ihm gefordert? Wenn er dir schon die Ware nicht schickt, muss er dir doch das Geld zurückzahlen. Setz ihm dazu eine Frist, dass er bis zum soundsovielten den Betrag auf dein Konto zurückzahlen soll.

      Danach die Sache auch als erledigt betrachten. Negativ bewertet hast du ja schon.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • rein theoretisch kann er die Forderung noch geltend machen.

      Dies würde ich aber nur bei ReSchu empfehlen, die er ja nicht hat und wenn er die aktuelle Adresse hat. Ausserdem darf die Forderung natürlich nicht verjährt sein.

      Normalerweise steht ihm das Geld ja zu, wenn er die Ware bezahlt und vorsätzlich nicht bekommen hat.

      Je nachdem wie lange das her ist würde ich dem VK schreiben, dass Du das Geld zurück haben möchtest (wie Niehls schon sagt mit Fristsetzung) und dann nach Ablauf einen MB beantragen, dazu brauchst Du auch keinen Anwalt. Die Kosten die hier entstehen (23,00) Euro hat der VK/Schuldner zu tragen. Wenn er darauf nicht reagiert, kannst Du einen VB beantragen und dann hast Du einen Titel aus dem Du vollstrecken lassen kannst. Das ist zwar ein wenig aufwendig, aber das wäre es unter Umständen wert, denn die Kosten die hier entstehen müssen alle vom ihm getragen werden und somit bist Du raus und hast dein Geld wieder.

      Fragt sich, ob Du die Musse dazu hast... 8)
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger
    • Zusatz: Habe vergessen zu erwähnen, dass der Nachteil bei einer nichtvorhandenen ReSchu ist, dass Du selber für das Mahnverfahren in Vorkasse treten musst. Allerdings bekommst Du das dann vom Schuldner bei gerechtfertigter Forderung zurück...aber das kann dauern....
      Fachanwalt für gewerbliches Recht, ich empfehle: Malte Mörger