Kaufvertrag mit NAM gültig ?

    • Kaufvertrag mit NAM gültig ?

      Hallo

      Frage: Ist der Kaufvertrag mit einem inaktiven eBay Mitglied (noch) gültig?
      Bedeutet „Kein angemeldetes Mitglied“ = gesperrt = gelöscht ?


      Zu meinem Fall:
      Mir ist ein sehr unzuverlässiger Verkäufer begegnet. Seine Unzuverlässigkeit ist aus den Bewertungen erstmal nicht herauszulesen.

      Der Verkäufer hat sich bei mir 13 Tage nicht gemeldet. Da ich ein geduldiger Mensch bin, habe ich gewartet ohne gleich „Drohbriefe“ zu verschicken. Gestern sah ich das dieser Verkäufer den Status „Kein angemeldetes Mitglied“ trägt und habe nach einer Suche herausgefunden, dass dieses Mitglied schon unter mehreren Accounts, mit ähnlichen Namen Verkauft hat und immer wieder gesperrt wurde. Der ersteigerte Artikel ist bei eBay nicht mehr zu finden.

      Allerdings hat mir der Verkäufer heute die Kontodaten zugeschickt auf die ich überweisen soll. Mit seiner Vorgeschichte ist mir aber nicht ganz wohl dabei, ihm mein Geld zu geben. Ich kann auf den gekauften Artikel verzichten.

      Mir stellt sich nun die Frage ob der Verkäufer das Recht auf weitere Forderungen hat? Was passiert wenn ich die Auktion einfach vergesse?
      Die Auktionen sind bei eBay ja nicht mehr vorhanden und somit nicht nachvollziehbar.

      Warum der Artikel gesperrt wurde ist mir ein Rätsel, der Artikel ist jedenfalls nichts illegales, jedoch hat er neben Bundstiften und Grillzubehör auch sackweise Düngemittel verkauft... hmmmm :D

      mfg
    • RE: Kaufvertrag mit NAM gültig ?

      Frage: Ist der Kaufvertrag mit einem inaktiven eBay Mitglied (noch) gültig?


      Definitiv ja.

      Bedeutet „Kein angemeldetes Mitglied“ = gesperrt = gelöscht ?


      Kann auch eine temporäre Sperrung sein.

      Mir stellt sich nun die Frage ob der Verkäufer das Recht auf weitere Forderungen hat?


      Der Verkäufer hat Recht auf Vertragserfüllung, genauso wie du.

      Was passiert wenn ich die Auktion einfach vergesse?


      Das hängt davon ab, ob der Verkäufer bereit ist, seine Ansprüche juristisch durchzusetzen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • RE: Kaufvertrag mit NAM gültig ?

      Willkommen KarloKater,

      ich würde da aber auch vorsichtig sein mit einer Zahlung.
      Wenn der Verkäufer gewerblicher Anbieter war, würde ich einfach vom Kaufvertarg zurücktreten, wenn von Privat würde ich in Frage stellen, ob dies zutrifft (wenn er wie beschrieben z.B. säckeweise Düngemittel verkauft) und dir dann nicht ein Widerrufsrecht zugestanden hätte.
      Also das ist jetzt keine Rechtsberatung aber so würde ich ein Nichtzahlen begründen ...
    • Definitiv ja.


      Warum?

      Wenn der Artikel entfernt wurde ist er doch offensichtlich nicht den eBay Bedingungen "konform" ?

      Ebay selbst, rät vom Bezahlen ab wenn der Verkäufer KAM ist pages.ebay.de/help/feedback/qu…eedback-unregistered.html

      Weiter unten im Text steht zwar, dass das Mitglied mit dem "Erhalt der Kontodaten" wieder aktiviert werden kann, aber ob und wann das der Fall sein wird ist ja die Frage.

      Ich meine, solange der Account gesperrt ist, ist er Rechtlich nicht fähig einen Kaufvertrag einzugehen oder die Erfüllung bereits eingegangener Kaufverträge dieses eBay Accounts rechtlich einzufordern.


      oder liege ich da falsch?

      mfg


      Wenn der Verkäufer gewerblicher Anbieter war, würde ich einfach vom Kaufvertarg zurücktreten


      war er. Ich habe aber noch im Hinterkopf, dass Kaufverträge nach dem Fernabsatzgesetz erst NACH Erhalt der Ware widerrufen werden können.
      Regulär ist das glaube ich nicht so einfach möglich.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von KarloKater ()

    • Wenn der Artikel entfernt wurde ist er doch offensichtlich nicht den eBay Bedingungen "konform" ?


      Das ist für die Rechtsgültigkeit eines Kaufvertrages ohne Belang. Solange das Geschäft nicht gegen geltendes Recht verstößt!

      eBay selbst, rät vom Bezahlen ab wenn der Verkäufer KAM ist pages.ebay.de/help/feedback/quest...registered.html


      Ja, ich weiß, ebay rät so einiges das rechtlich mit viel Vorsicht zu genießen ist. Und das gehört definitiv dazu.

      Ich meine, solange der Account gesperrt ist, ist er Rechtlich nicht fähig einen Kaufvertrag einzugehen oder die Erfüllung bereits eingegangener Kaufverträge dieses eBay Accounts rechtlich einzufordern.


      Unsinn!

      oder liege ich da falsch?


      Ja!

      war er. Ich habe aber noch im Hinterkopf, dass Kaufverträge nach dem Fernabsatzgesetz erst NACH Erhalt der Ware widerrufen werden können.
      Regulär ist das glaube ich nicht so einfach möglich.


      Da hatte ja kermit gleich den richtigen Riecher gehabt und ich hätte mir die ganzen Ausführungen ersparen können. Einfach widerrufen und fertig. Der Widerruf ist selbstverständlich auch vor Erhalt der Ware und somit vor dem Beginn des Fristablaufs möglich.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Original von KarloKater
      ...
      Wenn der Artikel entfernt wurde ist er doch offensichtlich nicht den eBay Bedingungen "konform" ?

      Das nicht angemeldete Mitglied kann nicht länger über die Handeslplattform
      verkaufen/kaufen aus den in Deinem Link angegebenen diversen Gründen.
      Daher werden auch eingestellte Artikel gelöscht/entfernt. Das heisst also nicht
      zwangsläufig, dass sie nicht den eBay-Bedingungen entsprochen haben.


      Weiter unten im Text steht zwar, dass das Mitglied mit dem "Erhalt der Kontodaten" wieder aktiviert werden kann, aber ob und wann das der Fall sein wird ist ja die Frage.

      Kontaktdaten, nicht Kontodaten! Das stimmt, der Zeitpunkt ist tatsächlich kaum
      einzuschätzen. Vor allem weil DAS ja nicht zwingend der Grund für die nicht mehr
      vorhandene Mitgliedschaft sein muss.


      Ich meine, solange der Account gesperrt ist, ist er Rechtlich nicht fähig einen Kaufvertrag einzugehen oder die Erfüllung bereits eingegangener Kaufverträge dieses eBay Accounts rechtlich einzufordern. oder liege ich da falsch?

      Yo, Du liegst falsch. Mit Auktionsende habt ihr einen gültigen Kaufvertrag geschlossen
      (§ 433 BGB), der mit allen üblichen Rechten und Pflichten versehen ist. So hast Du
      die Pflicht zu bezahlen und der VK nach Zahlungseingang die Pflicht zu liefern, etc. etc.


      Wenn der Verkäufer gewerblicher Anbieter war, würde ich einfach vom Kaufvertarg zurücktreten

      war er. Ich habe aber noch im Hinterkopf, dass Kaufverträge nach dem Fernabsatzgesetz erst NACH Erhalt der Ware widerrufen werden können.
      Regulär ist das glaube ich nicht so einfach möglich.

      Also: Der Widerruf ist unmittelbar möglich, die Berechnung der WiderrufsFRIST
      von 14 Tagen beginnt aber erst mit Erhalt der Ware, okay? Willst Du denn überhaupt nun
      die Ware haben oder nicht?

      WinkZ* Mel
      Wenn wir nur einen Teil von uns ausleben, was passiert dann mit dem Rest?
      Die Toten Hosen
    • @Ghostwriter

      WiderrufsFRIST von 14 Tagen


      nur eine kleine Anmerkung: :)

      Es sind mittlerweile 1 Monat bei ebay Pflicht.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Grmpf, der Dame den Vortritt.


      Mach in bei dir gerne. Wenn ich tippe, dann merke ich aber nicht ob andere noch an einer Antwort basteln, die zugegebenermaßen umfassender war als meine (bis auf die 14 Tage)
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • b. Frist für die Ausübung des Widerrufs- oder Rückgaberechts

      Die Frist für das Widerrufs- oder Rückgaberecht beginnt erst, wenn der Verkäufer seine nachvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat. Bei Verträgen über die Lieferung von Waren beginnt die Frist außerdem nicht vor dem Tag des Eingangs der Ware beim Käufer, bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsschlusses.

      Die Frist für das Widerrufs- bzw. Rückgaberecht beträgt grundsätzlich zwei Wochen (§ 355 Abs. 1 BGB). Juristisch höchst umstritten ist, ob dies auch bei Verträgen gilt, die über den eBay-Marktplatz geschlossen werden. § 355 Abs. 2 S.2 BGB sieht eine Verlängerung der Frist auf einen Monat (nicht 4 Wochen!) vor, wenn der Verbraucher erst nach Vertragsschluss über das Widerrufs- oder Rückgaberecht in Textform belehrt wurde.

      Die Frage, ob bei Verträgen über den eBay-Marktplatz eine Widerrufs- oder Rückgabefrist von zwei Wochen oder einem Monat gilt, ist daher abhängig davon, ob bei eBay bereits vor Vertragsschluss in Textform belehrt werden kann.


      Zitat-Quelle


      Bedeutet das jetzt: Wer es in die Auktion schreibt (AGB, etc.) muss nur eine Widerrufsfrist
      von 14 Tagen gewähren, wer es nicht schreibt dann wohl 1 Monat?

      Egal ;) für KarloKater ist das ja jetzt nicht wirklich weiter wichtig.

      WinkZ* Mel
      Wenn wir nur einen Teil von uns ausleben, was passiert dann mit dem Rest?
      Die Toten Hosen

    • Also: Der Widerruf ist unmittelbar möglich, die Berechnung der WiderrufsFRIST von 14 Tagen beginnt aber erst mit Erhalt der Ware, okay?


      Würde mich ein Widerruf trotzdem etwas kosten? Die Ebay Auktionen kann man doch nicht einfach so Widerrufen!?


      Willst Du denn überhaupt nun die Ware haben oder nicht?


      Jetzt nicht mehr.


      Kontaktdaten, nicht Kontodaten!


      das war wohl der geliebte Freudsche Versprecher, weil ich 13 tage auf diese Daten gewartet habe, genau so wie mit dem N”icht”AngemeldetesMitglied

      sry bin noch etwas drucheinander von dem ganzen eBay-Recht Gedöns

      Danke, für die Antworten und die Hilfe!


      Es handelt sich um diesen Verkäufer myworld.ebay.de/ximos-sonderposten

      mfg
    • Würde mich ein Widerruf trotzdem etwas kosten? Die eBay Auktionen kann man doch nicht einfach so Widerrufen!?


      Doch, das kann man einfach so, weil der Verkäufer Händler ist.

      sry bin noch etwas drucheinander von dem ganzen eBay-Recht Gedöns


      Macht nichts, dafür ist das Forum ja da!

      Mach dir keine Sorgen, die Angelgenheit ist hier wirklich viel einfacher als du denkst.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Original von KarloKater
      Es handelt sich um diesen Verkäufer myworld.ebay.de/ximos-sonderposten

      @ KarloKater

      Der hat auf seiner mich-Seite übrigens auch den Teil mit dem Widerruf
      beschrieben. ;) Formlos mit Angabe der Auktions-Nummer an seine E-Mail
      senden, ... erledigt.

      Wenn der Konakt (auch trotz Sperrung) in Ordnung wäre und es sich um nichts
      hochpreisiges handelt, dass ich gerne haben würde - dann würde ich persönlich
      zur Zeit den Kauf abwickeln... ist aber nur ein Bauchgefühl... 8o

      WinkZ* Mel
      Wenn wir nur einen Teil von uns ausleben, was passiert dann mit dem Rest?
      Die Toten Hosen
    • die Angelgenheit ist hier wirklich viel einfacher als du denkst.


      mag sein, aber oft ist es auch komplizierter als man anfangs denkt. Deshalb spiele ich lieber zuerst den worst case durch.

      Ich widerrufe und warte ab wie der Verkäufer reagiert.

      Wie war das mit den Spassbietern? können die also doch folgenlos Spassbieten und gleich widerrufen?

      mfg

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von KarloKater ()

    • Original von Ghostwriter
      Bedeutet das jetzt: Wer es in die Auktion schreibt (AGB, etc.) muss nur eine Widerrufsfrist von 14 Tagen gewähren, wer es nicht schreibt dann wohl 1 Monat?


      Ne, wer in der Auktion 14 Tage oder 4 Wochen schreibt, wird abgemahnt. Da haben sich einige drauf spezialisiert, solche Sachen rauszufinden. Aber da soll sich ja jetzt etwas tun bei den Abmahnungen (zumindest was die Tauschbörsen angeht, ob das für ebay relevant ist, hab ich noch nicht so ganz erfasst). Zumindest ist die "offizielle Musterbelehrung" überarbeitet worden.

      Original von KarloKater
      Wie war das mit den Spassbietern? können die also doch folgenlos Spassbieten und gleich widerrufen?


      Wenn die sowas machen und über ebay angezeigt werden und sich dass wiederholt, sind die auch längste Zeit bei ebay gewesen. Außerdem kriegen die da ne negative Bewertung rein und wenn die Summe ins negative geht oder mehr als zwei verwarnungen innerhalb 30 Tagen bekommen haben, kann man die von den eigenen Auktionen ausschließen.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.

    • Original von niehls0815
      Original von Ghostwriter
      Bedeutet das jetzt: Wer es in die Auktion schreibt (AGB, etc.) muss nur eine Widerrufsfrist von 14 Tagen gewähren, wer es nicht schreibt dann wohl 1 Monat?


      Ne, wer in der Auktion 14 Tage oder 4 Wochen schreibt, wird abgemahnt. Da haben sich einige drauf spezialisiert, solche Sachen rauszufinden. Aber da soll sich ja jetzt etwas tun bei den Abmahnungen (zumindest was die Tauschbörsen angeht, ob das für ebay relevant ist, hab ich noch nicht so ganz erfasst). Zumindest ist die "offizielle Musterbelehrung" überarbeitet worden.


      Äh, bitte was? Wenn man als gewerblicher Verkäufer seine AGB angibt hat
      man dort spätestens die Widerrufsfrist genannt. Und 14 Tage oder 1 Monat
      (nicht 4 Wochen!) wie oben geschrieben sind nunmal die Zeiten lt. BGB.

      Was für Abmahnungen? Hast Du mal nähere Informationen? Das ist mir so
      aber zu "wischiwaschi"...

      WinkZ* Mel
      Wenn wir nur einen Teil von uns ausleben, was passiert dann mit dem Rest?
      Die Toten Hosen
    • Siehe hier: Widerrufsfrist bei eBay - Gefahr von Abmahnungen steigt

      Es macht einen großen Unterschied, ob in der Widerrufsbelehrung 1 Monat steht oder 4 Wochen oder irgendetwas anderes. Es gibt Anwaltsbüros, die schicken jedem, den sie aufspüren und der nicht die korrekte Zeitangabe drin stehen hat eine kostenpflichtige Abmahnung.

      selbst die bisherige Musterwiderrufsbelehrung des Justiz(?)ministeriums entsprach nicht den geforderten Angaben und wer die verwendete, mußte mit Abmahnung rechnen. Dort stand wohl 4 Wochen drin, aber das ist rechtlich gesehen nicht der geforderte Monat.
      Es ist ein großer Unterschied, ob man etwas aus sich gemacht hat oder nur etwas aus einem geworden ist!
      Erwarte nichts, dann wirst du nie enttäuscht, sondern immer bestätigt oder sogar positiv überrascht.